Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2014: Urheberbenennung von Fotos – Informationsrechte zu Rüstungsexporten – randalierender Rechtsanwalt

05.02.2014

Ein Urteil des LG Köln zur Urheberbenennung bei Fotos im Internet könnte eine neue Abmahnwelle auslösen. Außerdem in der Presseschau: Vorschläge zur Abschaffung der Selbstanzeige im Steuerrecht, Strafbarkeit von Marktmanipulationen, die Informationsrechte des Bundestags bei Rüstungsexporten, und was einen Rechtsanwalt beim Verkehrsgerichtstag zum Randalieren brachte.

Thema des Tages

LG Köln zu Urheberbenennung: Nach einem Urteil des Landgerichts Köln müssen Fotos, die von der Internetplattform Pixelio heruntergeladen werden, mit dem Namen des Fotografen gekennzeichnet werden. Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, erfordern die Lizenzbestimmungen der Plattform nach Dafürhalten des Gerichts, dass der Urheber eines Bildes auch dann erkennbar sein muss, wenn das Bild als einzelne Datei im Browser aufgerufen wird. Die FAZ (Stefan Schulz) weist auf das daraus folgende Dilemma für Nutzer hin: Kennzeichnen sie das Bild nicht, wird das Urheberrecht verletzt, bringen sie den Urhebervermerk an, könnte das als Bearbeitung des Bildes gelten, die wiederum per Lizenz untersagt ist.

lto.de (Constantin Baron van Lijnden) erörtert die Konsequenzen des Urteilsspruchs: Da die von Pixelio verwendete Klausel nicht unüblich sei und in ähnlicher Form bei vielen Bildanbietern vorkommen dürfte, werde die millionenfache Möglichkeit zur Abmahnung und zum Missbrauch der Regelung geschaffen.

Udo Vetter (lawblog.de) kann über das "technisch und juristisch unbedarfte" Urteil nur den Kopf schütteln. Rechtsanwalt Thomas Stadler (internet-law.de) sieht darüber hinaus ein treuwidriges Verhalten bei dem betroffenen Fotografen: "Wer Fotos auf Plattformen einstellt und zugleich fordert, dass bei jedweder Anzeige der Urheber benannt sein muss, der kann dies sehr einfach selbst bewerkstelligen, indem er auf seinem Bild von vornherein eine eigene Urheberbenennung anbringt."

Rechtspolitik

Steuerhinterziehung: Nach Berichten des der FAZ (Manfred Schäfers/Joachim Jahn) und lto.de mehren sich in der SPD die Forderungen, die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht bis auf Ausnahme einer Bagatellgrenze abzuschaffen. Dagegen bevorzugen die Landesfinanzminister laut Handelsblatt (Daniel Delhaes/Jan Hildebrand/Donata Riedel) schärfere Voraussetzungen für die Selbstanzeige. Derweil konnte der Präsident des Bundesfinanzhofes Rudolf Mellinghoff bei der Vorstellung des Jahresberichts des Gerichtshofs laut Welt (UC/grei/kat/tsv) eine Verbesserung der Steuermoral der Deutschen feststellen.

Ulrich Schulte (taz) plädiert für eine Abschaffung der Selbstanzeige, da der Staat aufgrund eigener Informationsquellen nicht mehr auf die Selbstanzeigen angewiesen sei. "Die Selbstanzeige ist eine Chance zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit", meint dagegen Holger Steltzner (FAZ), und wirft die Frage auf, wie sich sonst etwa Erben steuerehrlich machen könnten. Auch Thomas Schmid (Die Welt) spricht sich für die Beibehaltung aus. Christian Rickens (spiegel.de) plädiert dafür, die Verjährungsfrist im Fall von Selbstanzeigen zu verlängern.

Steuerhinterzieher: Heribert Prantl (SZ) hat bezüglich der aktuellen Fälle prominenter Steuerhinterzieher den Eindruck, das bloße Wort "Steuerhinterziehung" genügt, um eine "mediale Hatz auszulösen und über alle Besonderheiten des Falles hinwegzutrampeln". Auch Reinhard Müller (FAZ) erinnert, dass es "ganz entscheidend darauf ankommt, wer was wann getan hat".

Suizidhilfe: Die SZ (Nina von Hardenberg) befasst sich im Rahmen des Tagesthemas mit dem koalitionsübergreifenden Gesetzesvorhaben des Bundestags zum Verbot der organisierten Suizidhilfe. Dies soll nicht nur kommerzielle Angebote von Suizidhilfe unter Strafe stellen, sondern auch Organisationen umfassen, die keinerlei wirtschaftliche Ziele verfolgen, wie etwa der Verein "Sterbehilfe Deutschland" des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch. In einem separaten Beitrag geht die SZ (Thomas Kirchner) der Frage nach, ob das "flexible" niederländische Gesetz ein Vorbild für die Regelung in Deutschland sein könnte.

Marktmanipulationen: Vor dem Hintergrund jüngerer Skandale wie die Manipulation des Referenzzinses Libor hat das Europäische Parlament einen Gesetzentwurf der Kommission verabschiedet, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, schwere Fälle von Insiderhandel oder der Manipulation von Referenzzinssätzen mit Höchststrafen von mindestens vier Jahren zu ahnden. Es berichten die taz (Eric Bonse), die FAZ (Hendrik Kafsack) und das Handelsblatt (Ruth Berschens/Thomas Ludwig).

Gesundheitskarte: Nach einer Prüfung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist die Anfang des Jahres eingeführte elektronische Gesundheitskarte möglicherweise rechtswidrig. Wie die FR (Steven Geyer), die SZ (Guido Bohsem) und die FAZ (Andreas Mihm) berichten, ist problematisch, dass die Krankenkassen nicht prüfen, ob der Karteninhaber und das übermittelte und aufgedruckte Bild übereinstimmen.

Freihandelsabkommen und Investorenschutz: Die SZ (A. Hagelüken/S. Liebrich/N. Piper) beschreibt Bestrebungen in Deutschland und auf EU-Ebene, missbräuchliche Investitionsschutzklagen als Folge des Freihandelsabkommens zwischen Europa und den USA zu verhindern. Etwa werde ein "modifizierter Investorenschutz" angedacht, wonach eine Firma die umstrittenen Schiedsgerichte erst anrufen könnte, wenn der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Diese, mit "Anwälten internationaler Großkanzleien" besetzten Schiedsgerichte bereiten auch dem Vorstand der "Stiftung Familienunternehmen", Brun-Hagen Hennerkes, Sorgen. "Deutsche Unternehmenskultur - Begriffe wie Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und soziale Akzeptanz - sind in diesem Kreis völlig unbekannt, sie werden dort eher belächelt," urteilt Hennerkes in einem Gastkommentar für das Handelsblatt.

Neue Datenschutzbeauftragte: Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte, die CDU-Politikerin Andrea Voßhoff, hat am Dienstag ihr Amt angetreten. In ihrer Antrittsrede sah sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ernsthaft gefährdet und forderte zudem, "die Struktur der Rechtsstellung" ihrer Behörde "zu überdenken". Die taz (Pascal Beuker), Die Welt (Ulrich Clauß) und die FAZ (Stefan Tomik) berichten über die Amtseinführung und die Kritik an Voßhoff wegen deren Befürwortung der Vorratsdatenspeicherung.

Eine "Fehlbesetzung”, urteilt Christian Rath (taz): "Wer es gut findet, gewaltige Mengen sensibler Daten von jedem auf Vorrat anzuhäufen, kann einfach keine glaubwürdige Datenschützerin sein."

Agenda des Bundesjustizministers: Nach Bericht der FAZ (Joachim Jahn) hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) aus Anlass der drohenden Insolvenz der Windkraftfirma Prokon rechtspolitische Reformen auf dem "grauen Kapitalmarkt" in den Mittelpunkt seiner Antrittsrede im Bundestag gestellt. Weitere Ankündigungen bezogen sich unter anderem auf die Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerkosten sowie eine verbindliche Frauenquote für Führungspositionen in Unternehmen.

Kontrolle von Geheimdiensten: In einem Gastbeitrag für die FAZ schlägt der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nešcović Maßnahmen für eine bessere Kontrolle von Geheimdiensten vor. Erforderlich sei zumindest eine deutliche Verbreiterung der Informationsbasis der Abgeordneten des parlamentarischen Kontrollgremiums, eine erhebliche Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten, die Schaffung effizienter Sanktionen und eine qualitative Veränderung des Kontrollpersonals.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2014: Urheberbenennung von Fotos – Informationsrechte zu Rüstungsexporten – randalierender Rechtsanwalt . In: Legal Tribune Online, 05.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10886/ (abgerufen am: 12.05.2024 )

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