Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2013: Flatrate-Drosselung unwirksam – Freiheit in Amerika und Europa – Kundus-Bombardierung vor Gericht

31.10.2013

Justiz

BVerfG zu ZDF: Auch die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet nun in ihrem Medien-Teil über die für den 5. November terminierte Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage Hamburgs und Rheinland-Pfalz´ wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsfreiheit bei der Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Eine Reform der Aufsichtsgremien sei schon aus tatsächlicher Sicht notwendig, während der Bund der Vertriebenen vertreten sei, hätten migrantische Organisationen keinen Sitz. Das im nächsten Jahr erwartete Urteil biete hierfür Gelegenheit.

BSG zu Asylrecht: Einer abgelehnten Asylbewerberin können Leistungen nicht gekürzt werden, weil sie sich weigert, eine Erklärung zu unterschreiben, nach der sie freiwillig in ihre Heimat zurückkehre. Dies entschied nach Meldung von lto.de das Bundessozialgericht. Die Erklärung sollte gegenüber der Botschaft von Mali erfolgen, sie könne nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht erzwungen werden.

LG Stuttgart zu Doping-Betrug: Rechtsanwalt Johannes Arnhold analysiert für lto.de das Urteil des Landgerichts Stuttgart, mit dem der überführte Doping-Sünder Stefan Schumacher vom Vorwurf des Betruges gegenüber seinem Teamchef freigesprochen wurde. Der Sportrechtsexperte ist der Ansicht, dass das Verfahren gegen den Radsportler die "mangelnde Kompatibilität von Betrugstatbestand und Dopingvergehen" bewiesen habe. Als Konsequenz sei eine Strafnorm zu schaffen, die das Selbstdoping zumindest im Profisport bestraft und damit den freien sportlichen Wettbewerb schützt.

LG Bonn zu Bombenangriff von Kundus: Die taz (Christian Rath) berichtet über einen Musterprozess vor dem Landgericht Bonn, bei dem Hinterbliebene von Opfern des Bombenangriffs von Kundus im Jahre 2009 Schadensersatz von der Bundesrepublik verlangen. Die Sichtung von Bildmaterial habe keine eindeutige Antwort auf die Frage gegeben, ob der befehlshabende Bundeswehr-Oberst erkannte, dass sich unter den späteren Opfern auch Zivilisten befunden haben. Das Gericht prüfe, ob ihm fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen sei, nur dann werde der Prozess fortgesetzt. Ein weiterer Beitrag der taz (Christian Rath) zeichnet die politischen und strafrechtlichen Konsequenzen des Bombardements nach. Nach dem Bericht der SZ (Bernd Dörries) sei es als Erfolg zu werten, dass der Prozess überhaupt in die Beweisaufnahme eingetreten ist.

LG Frankfurt – Kachelmann: Vor dem Landgericht Frankfurt verklagt der Moderator Jörg Kachelmann seine frühere Geliebte Claudia D. auf 13.000 Euro Schadensersatz. Die Summe soll Kosten von Gutachtern ersetzen, die Kachelmann zur Verteidigung in seinem Strafverfahren wegen Vergewaltigung anfertigen ließ, berichtet die FAZ (Denise Peikert) in ihrem Frankfurt-Teil.

Gustl Mollath: In Frage-und-Antwort-Form gibt die SZ (Olaf Przybilla/Uwe Ritzer) in ihrem Bayern-Teil Auskunft zur Situation Gustl Mollaths. "Akribisch" bereite der sich auf das voraussichtlich im Frühjahr beginnende Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg vor, bei dem mit einem Freispruch zu rechnen sei, die theoretische Möglichkeit einer erneuten Zwangseinweisung gleichwohl bestehe.

Sportrecht: In einer Petition haben sich mehrere Spitzensportler gegen die sogenannte Schiedsgerichtsvereinbarung ausgesprochen, nach der in Streitfällen, insbesondere Doping-Verfahren die ordentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist. Die Kritik an der für Athleten verpflichtenden Erklärung geht auf eine Initiative der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein zurück, schreibt die SZ (Johannes Aumüller), und könnte von ihr in ihrer vor dem Landgericht München angestrengten Schadensersatzklage wegen einer Doping-Sperre benutzt werden.

Markus Völker (taz) kommentiert, dass die Autonomie des Sports Sportler nicht entrechte, sondern vielmehr dazu beitrage, Rechtsfälle durch international verbindliche Standards zu verhindern. Betroffene Sportler könnten zudem immer noch auf die Unterstützung ihrer Verbände, denen daran gelegen sei, möglichst wenige Doping-Fälle zu produzieren, zählen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2013: Flatrate-Drosselung unwirksam – Freiheit in Amerika und Europa – Kundus-Bombardierung vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 31.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9930/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen