Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2016: Aus­blicke 2017 / Wahl­ver­wandt­schaften im Fami­li­en­recht / VG Köln zu NPD-Demon­s­t­ra­tion

30.12.2016

Justiz

VG Köln zu NPD-Silvesterdemo: Das Polizeipräsidium Köln hatte eine von der NPD für den Silvesterabend in Köln geplante Versammlung verboten. Gegen die Entscheidung suchte die NPD im Eilverfahren Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das VG schloss sich jedoch, so lto.de, der Ansicht der Polizei an, ein überwiegendes öffentliches Interesse am Versammlungsverbot liege vor. Gegen den Beschluss kann die NPD noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen. Eine von der AfD geplante Kundgebung hatte die Kölner Polizei ebenfalls verboten.

LG Köln – Quelle-Erbin: Wie der Spiegel knapp meldet, haben sich die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz und die Bank Sal. Oppenheimer außergerichtlich geeinigt. Dies teilte Schickedanz' Anwalt dem Landgericht Köln schriftlich mit. Damit endet der jahrelange Rechtsstreit, in dem Schickedanz die Bank auf 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz wegen problematischer Aktiengeschäfte verklagt hatte.

LG Rottweil zu Betriebsgefahr: Der VerkehrsrechtBlog (Alexander Gratz) weist auf ein Urteil des Landgerichts Rottweil hin, das bei der Beurteilung eines Auffahrunfalles zwischen einem ausscherenden Lkw und einem überholenden, auffahrenden Pkw die sog. Betriebsgefahr von letzterem bei der Bildung der Haftungsquote gänzlich außer Acht ließ. Grund sei, dass der Pkw die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nur um maximal 20 Prozent überschritten habe.

Fall Anis Amri: Mit dem Fall Anis Amri befasst sich der Spiegel (Matthias Bartsch/Maik Baumgärtner u.v.a., spiegel.de-Kurzmeldung) ausführlich in einem mehrseitigen Beitrag. Darin wird die lange Kriminalgeschichte Amris, beginnend 2011 in Tunesien, seine Flucht über Italien bis später nach Deutschland und sein Untertauchen unter Verwendung verschiedener Identitäten geschildert. Auch geht es um Handeln und Unterlassen der Sicherheitsbehörden bei der teils intensiven Überwachung des als "Gefährder" eingestuften Amri, gegen den die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in diesem Jahr sogar einmal wegen Betrugs beim Bezug von Sozialleistungen ermittelte und der häufig Thema im GTAZ war – dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von 40 deutschen Sicherheitsbehörden. Im Fall Amri, konstatiert der Spiegel, sei ein Vollzugsdefizit und kein Mangel an ausländerrechtlichen Grundlagen zentral dafür gewesen, dass dieser nicht vor dem Berliner Anschlag festgesetzt wurde.

Auch die FAZ (Johannes Leithäuser) befasst sich mit dem Fall Amri und berichtet, dass der als möglicher Unterstützer Amirs festgenommene 40-jährige Tunesier wieder auf freiem Fuß sei. Laut Bundesanwaltschaft habe sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärtet.

Hans Leyendecker (SZ) lobt die Arbeit der "viel gescholtenen Sicherheitsbehörden", die bei der Überwachung Amris größtenteils einen "wirklich guten Job gemacht hätten" – am Ende hätten sie ihn aber doch falsch eingeschätzt.

Vergewaltigungsvorwurf gegen bayerischen Grünen: lto.de (Pia Lorenz) geht dem Fall des 24-jährigen bayerischen Grünen-Politikers und Jurastudenten Max Hieber nach, der sich mit einem Vergewaltigungsvorwurf durch eine 17-jährige Parteikollegin konfrontiert sieht. Hieber spricht in Bezug auf die fragliche Nacht von einvernehmlichem Oralverkehr, die namentlich nicht genannte junge Frau behaupte, sie sei zu betrunken für eine Einwilligung in sexuelle Handlungen gewesen. Hieber habe zwischenzeitlich Anzeige wegen Verleumdung gegen die Frau erstattet und Strafantrag gestellt, so lto.de, nachdem er einen anwaltlichen Brief der Eltern der Frau erhalten habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2016: Ausblicke 2017 / Wahlverwandtschaften im Familienrecht / VG Köln zu NPD-Demonstration . In: Legal Tribune Online, 30.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21611/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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