Silvesternacht in Köln: Rechte Kund­ge­bungen bleiben ver­boten

29.12.2016

Auch das VG Köln hat eine von der rechtsextremen NPD geplante Kundgebung am Silvesterabend in Köln verboten. Nach jetzigem Stand dürfen damit weder die NPD noch die AfD am Dom demonstrieren. 

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am Donnerstagnachmittag den Antrag der NPD gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums Köln, mit der eine Versammlung an Silvester verboten wurde, abgelehnt.

Angemeldet hatte die NPD zunächst eine Versammlung auf der Domplatte an Silvester von 22.00 Uhr bis 4.00 Uhr. In einem letzten Kooperationsgespräch erklärte die Partei sich zwar bereit, die Versammlung in der Zeit von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr abzuhalten und auf den Breslauer Platz auszuweichen. Das Polizeipräsidium untersagte die Versammlung dennoch umfassend.

Das VG schloss sich im Eilverfahren der Argumentation des Polizeipräsidiums an, so dass die Versammlungsfreiheit der NPD in diesem speziellen Einzelfall zurücktreten müsse. Unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitslage in Köln am Silvesterabend überweige das öffentliche Interesse an einem Versammlungsverbot.

Die Kölner Richter verwiesen auf die Vorkommnisse in der Silvesternacht 2015, auf die das Versammlungsthema der NPD Bezug nehme, die aktuelle Sicherheitslage infolge des Terroranschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt und schließlich darauf, dass der Einsatz von Pyrotechnik gegen eine Versammlung - gerade an Silvester - nicht verhindert werden könne. Die NPD kann gegen den Beschluss noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Auch AfD darf nicht demonstrieren

Am Nachmittag hatte die Kölner Polizei auch eine geplante Kundgebung der AfD am Dom verboten. Es gehe darum, "belegbare und jetzt schon erkennbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte abzuwehren", erklärte Polizeipräsident Jürgen Mathies am Donnerstag. Die AfD hatte eine Versammlung mit 10 bis 15 Teilnehmern angemeldet, ob auch sie vor Gericht ziehen will, war zunächst noch offen.

Mathies erklärte auch unter Hinweis auf zu erwartende Gegenkundgebungen, es sei der Polizei Köln unmöglich, "auch die AfD-Versammlung mit verfügbarem Personal und den für friedliche Silvesterfeiern vertretbaren Mitteln zu schützen."

In Köln hatten in der zurückliegenden Silvesternacht rund um den Hauptbahnhof Männergruppen Frauen sexuell bedrängt und bestohlen. Zeugen beschrieben die Täter als arabisch und nordafrikanisch aussehend.

pl/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Silvesternacht in Köln: Rechte Kundgebungen bleiben verboten . In: Legal Tribune Online, 29.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21620/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen