Die juristische Presseschau vom 30. April 2013: Presse-Lotto am Münchner OLG – Lebensmittelpranger gestoppt – Streit um Filbinger-Tagebücher

30.04.2013

Weitere Themen – Justiz

StA München – Hoeneß-Selbstanzeige: Die SZ (Hans Leyendecker) erläutert, warum Uli Hoeneß der Staatsanwaltschaft nun erklären muss, "warum er so schnell eine so schlechte Selbstanzeige gezimmert hat". Dies sei entscheidend für die Frage, ob er die "engsten Voraussetzungen" der nachträglichen Heilung einer "verkorksten" Selbstanzeige erfüllen könne.

StA MünchenVerletzung des Steuergeheimnisses: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung ist nun bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen unbekannte Beamte derselben Behörde erstattet worden – wegen Verletzung des Steuergeheimnisses aufgrund des Bekanntwerdens der Selbstanzeige. Während die SZ meldet, die Strafanzeige sei von Hoeneß selbst erstattet worden, berichten die Welt (Jörg Eigendorf/Martin Greive/Sebastian Jost) und zeit.de von einer entsprechenden Falschmeldung – die Anzeige komme vielmehr von einer von Hoeneß unabhängigen Anwaltskanzlei.

BVerfG zur Verzinsung kartellrechtlicher Geldbußen: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard stellt der Rechtsanwalt Carsten Grave einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2012 vor, in dem das Gericht die Verzinsung kartellrechtlicher Geldbußen für verfassungsgemäß erklärt hatte.

OVG Münster zu Lebensmittelpranger: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Betrieb des nordrhein-westfälischen "Online-Lebensmittelprangers" einstweilen untersagt. Laut lawblog.de (Udo Vetter) haben die Richter die Website des Landes, auf der Behörden schlechte Hygieneverhältnisse und Grenzwertüberschreitungen veröffentlichen konnten, dabei nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber das Fehlen verbindlicher Vorgaben für die Dauer der Veröffentlichung bemängelt.

BAG zum kirchlichen Arbeitsrecht: Das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) meint in dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Entlassung eines Sozialpädagogen durch die Caritas wegen Kirchenaustritts eine Abkehr von dessen bisheriger Rechtsprechung zu erkennen. Zwar habe das Gericht die Kündigung bestätigt, für ihre Rechtfertigung aber nicht wie bisher das kirchliche Selbstbestimmungsrecht genügen lassen, sondern auch andere Kriterien herangezogen. Darin liege bereits "die dritte überraschende Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht" innerhalb von anderthalb Jahren; die anderen beiden bezögen sich auf eine erneute Eheschließung nach Scheidung und das Streikrecht. Gegen beide Entscheidungen seien Verfassungsbeschwerden anhängig.

LSG Hessen zu Mobbing und Unfallversicherung: Mobbing am Arbeitsplatz stellt weder einen Arbeitsunfall noch eine Berufskrankheit dar, weswegen Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung nicht in Betracht kommen. Das hat laut blog.beck.de (Christian Rolfs) das Landessozialgericht Hessen entschieden.

OLG Hamburg – Anklage wegen Iran-Lieferungen: Vor dem Hamburger Oberlandesgericht ist Anklage gegen vier Männer wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben worden, meldet die SZ. Der Vorwurf: Lieferung von Ventilen, die "mittelbar" für den Bau eines Schwerwasserreaktors bestimmt gewesen seien, der möglicherweise zur Produktion waffenfähigen Plutoniums genutzt werden solle.

LG Bayreuth – Fall Mollath: Im Fall Mollath hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth nun die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des psychiatrischen Gutachters zur Wiederholungsgefahr verfügt. internet-law.de (Thomas Stadler) berichtet und spekuliert, dass das Gericht "auf Zeit" spiele und die Wiederaufnahmeentscheidung des Landgerichts Regensburg abwarten wolle.

LG Hamburg – Filbinger-Tagebücher: Das Landgericht Hamburg hat über einen Antrag auf einstweilige Verfügung zweier Kinder des verstorbenen ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger zu entscheiden. Diese wollen die Veröffentlichung eines Buches ihrer ältesten Schwester verhindern, das auf von ihr zurückgehaltenen Tagebüchern des Vaters beruht. Die Antragsteller beriefen sich auf das "postmortale Persönlichkeitsrecht" ihres Vaters und wollten als Erben gemeinsam über den Umgang mit den Tagebüchern entscheiden, so die FAZ (Rüdiger Soldt). Auch die Welt (Hannelore Crolly) schildert das "erbitterte Ringen" der Nachkommen um das Erbe des Vaters.

Schienenkartell – Voestalpine zahlt: Der österreichische Stahlkonzern Voestalpine hat sich mit der Deutschen Bahn wegen seiner Beteiligung am sogenannten Schienenkartell auf eine Schadensersatzzahlung im hohen zweistelligen Millionenbereich geeinigt, berichtet die FAZ (Thiemo Heeg). Gegen andere Mitglieder des Kartells, die Preise für Schienen und Weichen abgesprochen haben sollen, laufe ein Schadensersatzprozess vor dem Frankfurter Landgericht. Auch zeit.de (Christian Endt) berichtet.

Im Leitartikel des Handelsblatts erläutert Martin Murphy, wie Voestalpine durch seine Kronzeugenrolle viel Geld sparte und gleichzeitig zur Aufklärung des Kartells beitrug.

Missbrauch von Jugendlichen: In einem ganzseitigen Artikel beschäftigt sich die Welt (Uta Keseling) mit dem Fall eines Missbrauchstäters und dem Schicksal seiner Opfer. Der mittlerweile 70-jährige Mann sei erst vor einem Jahr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – zwischen einer ersten Verurteilung in den 60-er Jahren und dieser lägen aber viele Vorfälle, die nie vor Gericht gekommen und mittlerweile verjährt seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April 2013: Presse-Lotto am Münchner OLG – Lebensmittelpranger gestoppt – Streit um Filbinger-Tagebücher . In: Legal Tribune Online, 30.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8635/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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