Die juristische Presseschau vom 29. April 2014: Ein Jahr NSU-Prozess – Todesurteile in Ägypten – Fußballtrainer und Ölgötzen

29.04.2014

Justiz

EuGH zu Urheberrechtsabgabe: Das Handelsblatt (Wolf Albin) erläutert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang April zu einer Urheberrechtsabgabe beim Kauf von Scannern, PCs und Handys, über welche die Zentralstelle für private Überspielungsrechte eine Kompensation für Kopien, die mit den Geräten gemacht werden, erhalten will. Der Gerichtshof habe nun klargestellt, dass bei der Höhe der Abgabe unrechtmäßige Vervielfältigungen nicht berücksichtigt werden dürfen. Der Richterspruch werde aber den "erbitterten Streit zwischen Handyherstellern und Urheberrechtsvertretern" nur weiter verschärfen: denn zwischen legalen und illegalen Angeboten könne im Rahmen der Berechnungsmethode mit Hilfe empirischer Studien schwer unterschieden werden.

BVerfG – Mollath: Rechtsanwalt Gerhard Strate hat für Gustl Mollath erneut Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Nach seinem Dafürhalten drücke sich das Oberlandesgericht Bamberg in einem "Akt des Ungehorsams gegenüber dem höchsten deutschen Gericht" vor der Feststellung, wie lange Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrt war. Wie die SZ (Uwe Ritzer) erläutert, hatte das Verfassungsgericht bereits im August letzten Jahres den Fall nach Bamberg zurückverwiesen und aufgegeben, über die Dauer Mollaths rechtswidriger Unterbringung zu befinden. Allerdings entschied das Oberlandesgericht daraufhin, dass die Sache erledigt sei, weil sie ohnehin demnächst noch einmal im Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg verhandelt werde. Auch lto.de berichtet.

OLG München – zu geringe Miete: Einen "pikanten" Rechtsstreit in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München schildert die SZ. Darin haben die Käufer eines Münchener Mietshauses die Hausverwaltung verklagt, weil sie zulässige Mieterhöhungen für 19 Wohnungen und 2 Geschäfte pflichtwidrig unterlassen habe. Der Voreigentümer sagte nun im Prozess aus, ihm seien solide Dauermieter lieber gewesen als die Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Höchstmiete. Im Kaufvertrag hatte er etwaige Ansprüche gegen die Hausverwaltung an die Käufer abgetreten, die nun Schadensersatz von gut 346.000 Euro geltend machen.

VG Berlin zu Wahlwerbung: Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin muss die ARD einen Wahlwerbespot der als rechtsextrem eingestuften Splitterpartei Pro NRW zur Europawahl nicht ausstrahlen. Wie lto.de ausführt, erfüllt der Spot den Richtern zufolge den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Film enthalte die Aussage, dass Ausländer - vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma - generell im Müll lebten und per se Straftäter seien, so ein Justizsprecher.

VG Hamburg – Gefahrengebiet: Nach Bericht der taz (Kai von Appen) im taz.nord-Teil haben 16 Teilnehmer einer Spontandemonstration am 5. Januar über ihre Anwälte vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage eingereicht. Die Kläger begehrten die gerichtliche Feststellung, dass die Auflösung ihres Protestes im Gefahrengebiet und ihre anschließende Ingewahrsamnahme rechtswidrig waren. Die Polizei hatte rund 50 Demonstranten eingekesselt und aufgefordert, ihre Personalien feststellen zu lassen, da sie sich im Gefahrengebiet befänden. Im Anschluss wurden 44 Personen teilweise mehr als vier Stunden in Polizeigewahrsam genommen.

AG München zum Onlinehandel: Um in den Genuss des Widerrufs- und Rückgaberechts zu kommen, müssen Verbraucher nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München bei Online-Bestellungen als solche erkennbar sein. Wie lto.de meldet, musste sich im konkreten Fall ein Münchener Physiotherapeut, der unter der E-Mail-Adresse seiner Praxis einkaufte, daher als Unternehmer ohne Widerrufsrecht behandeln lassen.

StA Hamburg – Gregor Gysi: Laut Kurzmeldung der Welt will die Staatsanwaltschaft Hamburg bis Mitte Mai entscheiden, ob sie gegen Gregor Gysi Anklage erhebt. Seit Anfang des vergangenen Jahres wird geprüft, ob der Politiker bezüglich der Frage, ob er als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet hat oder nicht, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. April 2014: Ein Jahr NSU-Prozess – Todesurteile in Ägypten – Fußballtrainer und Ölgötzen . In: Legal Tribune Online, 29.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11813/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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