Die juristische Presseschau vom 29. August 2013: Umstrittene Anti-Terror-Gesetze – Vorgeladene Bank-Manager – Schräge Arbeitsrechts-Urteile

29.08.2013

Weitere Themen – Justiz

OLG Köln zur Apothekerhaftung: Bei schweren Fehlern eines Apothekers, insbesondere wenn er nicht erkennt, dass das ärztliche Rezept für ein Medikament grob falsch ausgestellt ist, haftet er für Schäden - es sei denn er kann beweisen, dass die Schäden nicht auf seinem Fehler beruhen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln im Fall eines Säuglings, dem ein achtfach zu hoch dosiertes Medikament verschrieben wurde und der deshalb einen Herzstillstand mit Folgeschäden erlitt, berichtet spiegel.de.

LG Frankfurt zu Telekom-Leitungsentgelten: Kabel Deutschland ist am Landgericht Frankfurt/Main mit einer Klage gegen die Deutsche Telekom gescheitert, meldet das Handelsblatt (Martin Wocher). Das Kabel-Unternehmen forderte von der Telekom rund 350 Millionen Euro zurück, weil die Netzgebühren der Telekom angeblich schon seit langem überhöht seien. Das Landgericht ließ aber die alten Verträge gelten.

BVerfG zu Knutschfleck und DNA: Die Welt (Tim Röhn) berichtet ausführlich über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu einem 14-Jährigen, der in die DNA-Datei für Sexualstraftäter aufgenommen werden sollte. Er hatte eine 13-Jährige geküsst und wehrte sich nun erfolgreich dagegen, dass sein Profil gespeichert wird.*

BGH zum Negativattest bei Deals: Der Strafrechtsblog (Detlef Burhoff) stellt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli vor. Danach halten die Karlsruher Richter die Rüge, dass im Strafurteil nicht mitgeteilt wurde, ob eine Verständigung stattgefunden hat, nur dann für zulässig, wenn zugleich vorgetragen wird, es habe eine Verständigung stattgefunden. Es gebe keine gerichtliche Pflicht mitzuteilen, dass keine Verständigung stattgefunden habe. Der Bundesgerichtshof weiche hier von der strengeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab.

GenStA zu Deals: Der neue Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen spricht im Interview mit der Badischen Zeitung (Christian Rath) über die Kontrolle von Deals im Strafverfahren. "Es schmeichelt der Staatsanwaltschaft natürlich, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht als 'Wächter des Gesetzes' angesprochen wird."

LG Hannover – Wulff: Heinrich Wefing (Die Zeit) begrüßt die Zulassung der Korruptions-Anklage im Fall Christian Wulff. Es sei eine "zivilisatorische Errungenschaft", dass Deutschland vergleichsweise immun ist gegen Korruption. Dazu trage bei, dass auch bei relativ kleinen Summen wie im Fall Wulff genau hingeschaut werde.

LG Hamburg – gebrauchte Software: Am Landgericht Hamburg wurde jetzt eine Klage des Softwarehändlers Susensoftware gegen SAP verhandelt. Der Händler hält Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAP für unwirksam, die verlangen, dass SAP jedem Verkauf seiner Software zustimmen muss, berichtet die SZ (Pia Ratzesberger).

ArbG Mannheim/Heidelberg – Eren Derdiyok: Das Arbeitsgericht Mannheim/Heidelberg lehnte es ab, den Fall des Profifußballers Eren Derdiyok von 1899 Hoffenheim im Eilverfahren zu entscheiden. Es soll aber schon am 12. September in der Hauptsache verhandelt werden, berichtet spiegel.de. Derdyok wehrt sich dagegen, dass er bei seinem Verein nur in einer Trainigsgruppe 2, der Gruppe für ausgemusterte Profis, trainieren darf.

Staatsanwaltschaft München – Deutsche Bank: Die Staatsanwaltschaft München hat mehrere Manager der Deutschen Bank, u.a. den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Josef Ackermann, vorgeladen, berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Gegen die Manager wird wegen Prozessbetrugs ermittelt. Sie sollen das Oberlandesgericht München im Prozess um die Kirch-Insolvenz kollektiv angelogen haben.

Anwälte und China: Die FAZ (Corinna Budras) nimmt die Fusion zwischen der britischen Sozietät SJ Berwin mit der chinesisch-australischen Sozietät King & Wood Mallesons zum Anlass, einen Überblick über den chinesischen Anwaltsmarkt zu geben. Diese erste Fusion mit einem chinesischen Partner werde nicht die letzte bleiben.

* Hinweis der Redaktion: Hier stand ursprünglich, dass es sich um einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus Januar handelt. Tatsächlich behandelt der Welt-Artikel einen Beschluss aus Juli (Az. 2 BvR 2392/12). Geändert am 29.08.2013 um 11:16 Uhr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. August 2013: Umstrittene Anti-Terror-Gesetze – Vorgeladene Bank-Manager – Schräge Arbeitsrechts-Urteile . In: Legal Tribune Online, 29.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9455/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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