Die juristische Presseschau vom 29. August 2012: Verfassungsschutz im Streit – Sterbehilfe im Kabinett – Dutroux-Komplizin in Freiheit

29.08.2012

 

 

Weitere Themen – Justiz

Abmahnung für Facebook: Wie André Meister (netzpolitik.org) mitteilt, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen erneut Facebook abgemahnt. Die Internetplattform habe ohne Einwilligung persönliche Daten von Facebook-Mitgliedern an die Entwickler von Serviceprogrammen, so genannter Apps, weitergegeben. Binnen einer Woche hätten die Betreiber des sozialen Netzwerks eine Unterlassungserklärung abzugeben.

LG Dresden – Leipziger Wasserwerke: Der Prozess gegen den früheren Geschäftsführer der Leipziger Wasserwerke, Klaus Heininger, ist nach Verlesung der Anklageschrift vor dem Landgericht (LG) Dresden bis zum 3. September vertagt worden, berichtet die FAZ (Peter Schilder). Bis dahin werde geprüft, ob Heininger trotz seines Augenleidens verhandlungsfähig sei. Durch Spekulationen des ehemaligen Geschäftsführers sei der Stadt Leipzig ein Schaden von bis zu 300 Millionen Euro entstanden. Ein erstes Urteil des LG auf der Grundlage einer Absprache war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.

BGH – Betriebsfortführung in der Insolvenz: Rechtsanwalt Hendrik Boss (blog.handelsblatt.com) stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, das sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit Leasingfahrzeuge durch den Insolvenzverwalter weiter genutzt werden können und wer für Beschädigungen der Fahrzeuge während des vorläufigen Insolvenzverfahrens aufzukommen habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. August 2012: Verfassungsschutz im Streit – Sterbehilfe im Kabinett – Dutroux-Komplizin in Freiheit . In: Legal Tribune Online, 29.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6947/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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