Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2013: Thomas Fischer setzt sich durch – Elf Zuschauer am BVerfG - Niedriger Puls macht verdächtig

29.05.2013

Weitere Themen – Justiz

EuGH zu EU-Terrorliste: Die Aufnahme in die EU-Terrorliste führt dazu, dass alle Konten gesperrt werden. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Betroffener auch dann die Aufnahme in die Liste überprüfen lassen kann, wenn er inzwischen wieder gestrichen wurde. Das Urteil wird von dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Stephan Lorentz auf lto.de erläutert.

EuGH – VW-Gesetz: An diesem Mittwoch wird der EuGH-Generalanwalt seinen Schlussantrag im Streit um das niedersächsische VW-Gesetz vortragen. Darauf weist knapp das Handelsblatt hin.

BVerfG zu Studiengebühren: Das Bundesverfassungsgericht hält Studiengebühren grundsätzlich für zulässig, wenn sie sozial ausgestaltet sind. Unzulässig seien jedoch Studiengebühren, die nur von Studenten erhoben werden, die außerhalb des jeweiligen Bundeslandes wohnen. Die taz (Christian Rath) stellt das Urteil vor.

Max Steinbeis (Verfassungsblog) meint, solche verfassungsrechtlichen "Leitplanken" könnten nicht schaden, auch wenn sie nur den Stand der Fach-Rechtsprechung wiedergeben. Außerdem mokiert sich Steinbeis darüber, dass Bremen die Landeskinderregelung mit einer beabsichtigten Manipulation des Länderfinanzausgleichs zu begründen versuchte.

BVerfG – ESM: Die SZ (Helmut Kerscher) beschreibt auf der Titelseite, wie das Bundesverfassungsgericht mit den beengten Raumverhältnissen beim ESM-Verfahren übernächste Woche umgeht. Es gebe 98 Verfahrensbeteiligte und nur elf Plätze für Zuschauer. Über die 42 Plätze auf der Presse-Empore hinaus wurden weitere 72 Presseplätze in zwei Zusatzräumen mit Tonübertragung geschaffen.

BFH zu Beihilfe bei der Steuerhinterziehung: Wenn Bankmitarbeiter wissentlich einem Bankkunden bei der Steuerhinterziehung helfen, dann haften sie selbst gegenüber dem Fiskus für den Steuerausfall. Das hat im Januar der Bundesfinanzhof entschieden, wobei im konkreten Fall der Gehilfenvorsatz nicht ausreichend festgestellt war. Der Anwalt Hilmer Erb ordnet das Urteil auf dem Handelsblatt-Rechtsboard in eine Reihe ähnlicher Urteile ein.

BGH zur AutoComplete-Funktion: Rechtsprofessor Thomas Hoeren kritisiert in einem FAZ-Gastbeitrag das Urteil des Bundesgerichtshofs zur AutoComplete-Funktion von Google. Es sei in der Begründung und im Ergebnis falsch. Google werde eine übermäßige Pflicht auferlegt, wenn das Unternehmen jeweils prüfen müsse, ob beanstandete Vorschläge zur Suchwort-Ergänzung Persönlichkeitsrechte verletzten. Google solle dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, so Hoeren.

LG Cottbus spricht Veysel Kurt frei: Das Dossier der ZEIT (Christoph Grabitz) schildert den Fall des türkischen Döner-Verkäufers Veysel Kurt, der verdächtigt wird, 2009 seine deutsche Geliebte beim Sex ermordet zu haben. Das Landgericht Cottbus verurteilte ihn zunächst, der BGH hob das Urteil wieder auf, im April 2013 sprach ihn das Landgericht Cottbus frei. Sachverständige gingen von einem ungewöhnlichen Unfall aus. Noch ist aber die Revision der Staatsanwaltschaft anhängig. Der Autor sieht den Abbau von rechtsmedizinischen Kapazitäten als Ursache von Fehlurteilen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2013: Thomas Fischer setzt sich durch – Elf Zuschauer am BVerfG - Niedriger Puls macht verdächtig . In: Legal Tribune Online, 29.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8818/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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