Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2013: Thomas Fischer setzt sich durch – Elf Zuschauer am BVerfG - Niedriger Puls macht verdächtig

29.05.2013

Hat das Gute gesiegt – oder nur das größte Ego? BGH-Richter und StGB-Kommentator Thomas Fischer darf nun doch einen BGH-Strafsenat leiten. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG zu Studiengebühren, nur elf Zuschauer bei der ESM-Verhandlung, und warum ein niedriger Puls als Marker für Gewalttätigkeit angesehen wird.

Thomas Fischer am Ziel: Nach Informationen der FR (Ursula Knapp) wird das Bundeskabinett an diesem Mittwoch den BGH-Richter Thomas Fischer als Vorsitzenden Richter für den 2. BGH-Strafsenat vorschlagen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe sich entsprechend mit Fischer geeinigt. Dieser habe im Gegenzug seine Konkurrentenklage am Verwaltungsgerichtshof Mannheim zurückgezogen. Fischer hatte zuletzt die Besetzung mehrerer Senatsvorsitze mit seinen Klagen blockiert. Er war jeweils nicht zum Zuge gekommen, weil er von BGH-Präsident Klaus Tolksdorf nicht mehr so gut bewertet wurde wie früher.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Sportbetrug: Der Bochum Polizeiermittler Friedhelm Althans fordert im Interview mit spiegel.de (Rafael Buschmann) die Schaffung eines Straftatbestands "Sportbetrug". Dies könne der Polizei die "Beweisführung gegen korrupte Spieler, Schiedsrichter oder Trainer erheblich erleichtern". Anlass des Interviews ist eine Weltkonferenz der Sportminister, die am Dienstag begonnen hat.

Drei-Prozent-Klausel: Ab nächster Woche wird sich der Bundestag mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen beschäftigen. Die FAZ (Günter Bannas) beschreibt den bevorstehenden Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht, das 2011 eine Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen beanstandet hat. Hier gehe es auch um den "Umgang unter Verfassungsorganen."

Urhebervertragsrecht: Über die Jahrestagung des Instituts für Rundfunkrecht schreibt Torsten Kleinz (heise.de). Dort wurde die Reform des Urhebervertragsrecht aus dem Jahr 2002 kritisiert. Noch immer gebe es nur wenige Vergütungsregeln als Mittel der Selbstregulierung. Urheber würden sich im Konfliktfall auch nur selten darauf berufen, weil sie dann möglicherweise keine Aufträge mehr erhalten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2013: Thomas Fischer setzt sich durch – Elf Zuschauer am BVerfG - Niedriger Puls macht verdächtig . In: Legal Tribune Online, 29.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8818/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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