Die juristische Presseschau vom 28. November 2013: Rechtspolitik im Koalitionsvertrag – Burka vor dem EGMR – Kokain in Baden-Württemberg

28.11.2013

Justiz

EGMR – Burka: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt über das von Frankreich verhängte Verbot, in der Öffentlichkeit eine Burka, einen Vollschleier, zu tragen. Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, sei der französische Richter André Potocki skeptisch, ob man einer Frau Gleichbehandlung verordnen könne, die das Recht nicht wolle. Die taz (Christian Rath) erörtert die europäische Dimension. In Belgien, im Schweizer Kanton Tessin gebe es ähnliche Regelungen, in Italien und den Niederlanden würden sie diskutiert.

Wolfgang Janisch (SZ) bezweifelt, dass durch derartige Zwangsmaßnahmen, die Frauen zu besseren Bürgerinnen würden. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) hält "das ausgesprochen gefährliche und niederträchtige Stück Gesetzgebung" für eine Form von "oppressiver Transparenz" und fordert weiterhin: "Ich will verhüllt auf die Straße gehen können." Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

LG Tübingen - Kokain in Baden-Württemberg: Mit dem gescheiterten Versuch der baden-württembergischen Justiz, einen Drogendealerring auszuheben, befasst sich Die Zeit (Cathrin Gilbert). Das Verfahren, das nach Erkrankung eines Schöffen und eines Richters jeweils neu aufgerollt werden musste, konnte nach der dritten Eröffnung der Hauptverhandlung nicht durchgeführt werden, da die Tübinger Richter überlastet waren.

LG Hannover – Christian Wulff: Über Zeugenbefragungen im Verfahren wegen des Verdachts der Korruption gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff, berichtet die SZ (Ralf Wiegand). Die beiden Sekretärinnen Wulffs hätten der Staatsanwaltschaft kaum weitergeholfen. In der FAZ (Robert von Lucius) wird die für die Terminierung zuständige Mitarbeiterin zitiert, Wulff habe in der Regel von 7 bis 22 Uhr gearbeitet und habe wenige Wochenendtermine für sich und seine Familie gehabt. Einzig relevanter Vorwurf der Staatsanwaltschaft bleibe der Oktoberfestbesuch 2008, bei dem der Filmproduzent und Freund Wulffs, David Groenewold, die Hotelkosten übernommen haben soll.

OVG Dresden zu NPD-Konto: spiegel.de berichtet von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Dresden. Dieses habe entschieden, dass die Sparkasse Meißen das Recht habe, dem NPD-Verlag "Deutsche Stimme" die Eröffnung eines Kontos zu verweigern. Die Sparkasse müsse keinem Unternehmen die Eröffnung eines Kontos gestatten, das einer politischen Vereinigung nahestehe.

BGH zu Deutsche Bahn: Immer wenn ein Fremdanbieter in einen Bahnhof der Deutschen Bahn rollt, werden dafür Gebühren fällig. Wie spiegel.de berichtet, hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Kammergerichts bestätigt, das das zugrunde liegende Preissystem der Bahn für untransparent und unbillig erklärt hatte. Geklagt hatte das niedersächsische Verkehrsunternehmen Metronom. Die Beschwerde der Bahn wiesen die Karlsruher Richter nun zurück. Wie viel die Bahn zurückzahlen muss, ist noch offen.

OLG München – Beate Zschäpe: Im NSU-Verfahren standen die Vernehmungen der Mutter und des Cousins von Beate Zschäpe im Mittelpunkt. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) spricht von einem "bedrückenden Auftritt" der 61-Jährigen, der Cousin bezeichnet die Angeklagte als "Partymaus". Die SZ (Annette Ramelsberger/ Tanjev Schultz) sieht die Mutter als Frau, die "von der Wende aus der Bahn geworfen" worden sei. bild.de (Jörg Völkerling) zitiert die Mutter, dass ihr erst bei einer Hausdurchsuchung 1996 klar geworden sei, dass ihre Tochter sich tief in der rechten Szene befunden habe.

BVerwG zu Barschel: Die SZ berichtet über eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Klage einer Journalistin auf Einsichtnahme von Akten im Fall Uwe Barschel abgewiesen hat. Da die Schutzfrist der Akten aus dem Jahr 1987 30 Jahre betrage, sei der Bundesnachrichtendienst nicht verpflichtet gewesen, der Reporterin Kopien der Ermittlungsunterlagen zu überlassen.

OVG Berlin-Brandenburg zu Neonazi-Netzwerk: Wie spiegel.de berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot des neonazistischen Netzwerks "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" in zweiter Instanz bestätigt. Eine Revision habe das Gericht nicht zugelassen.

Gurlitts Sammlung: Wie die FAZ (Albert Schäffer) berichtet, hat der bayerische Justizminister Winfried Pausback (CSU) in einer Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags Fehler der Ermittlungsbehörden eingeräumt. So hätten frühzeitig mehrere Sachverständige zur Klärung der Herkunft der Bilder herangezogen werden müssen.

In einem Beitrag für lto.de diskutieren die Staatsanwältin Claudia Spoerhase und der Rechtsreferendar Holger Grefrath die Verjährung von Ansprüchen jüdischer Voreigentümer und von deren Nachkommen. Es sei möglich, dass durch die Beschlagnahme der Kunstwerke durch die Staatsanwaltschaft Augsburg und die damit verbundene Unterbrechung der Besitzkette eine neue Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2013: Rechtspolitik im Koalitionsvertrag – Burka vor dem EGMR – Kokain in Baden-Württemberg . In: Legal Tribune Online, 28.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10186/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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