Die juristische Presseschau vom 28. November 2012: Rettungsschirm kann weiter retten – Eva Herman kann nicht klar reden – Managern kann man nicht trauen

28.11.2012

Nach dem BVerfG hat auch der EuGH den Rettungsschirm ESM für rechtmäßig erklärt – allerdings mit deutlich weniger öffentlicher Anteilnahme. Außerdem heute in der Presseschau: Das BVerfG zu einer wirren Aussage von Eva Herman, der BGH zu Stammzellpatenten und warum Unternehmen denjenigen am wenigsten trauen sollten, denen sie am meisten trauen.

EuGH zu ESM: Der Euro-Rettungsschirm verletzt kein EU-Recht. Das stellte jetzt der EuGH auf Vorlage des irischen Supreme Courts fest. Der ESM verstoße nicht gegen die Nichtbeistandsklausel der EU-Verträge, so die Richter. Auch konnte die Verankerung des ESM in den EU-Verträgen im vereinfachten Verfahren beschlossen werden und war zudem gar nicht nötig, weil die Euro-Staaten auch ohne Vertragsänderung einen Rettungsfonds einrichten durften. Es berichten u.a. die SZ (Wolfgang Janisch) und die taz (Christian Rath)

Der Rechtsprofessor Christoph Herrmann stellt auf lto.de  das Urteil näher vor. Auch der Verfassungsblog (Max Steinbeis) bringt eine juristisch vertiefte Analyse.

Joachim Jahn (FAZ) kommentiert: "Wer den Europäischen Gerichtshof fragt, darf sich über die Antwort nicht wundern." Der Rechtsakt, der selbst aus Luxemburger Sicht die Kompetenzen der europäischen Institutionen überschritte, müsse erst noch erfunden werden.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Google gegen Leistungsschutzrecht: Der Hauptbetroffene des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse, der Suchmaschinenkonzern Google, startete eine Kampagne gegen das Vorhaben. "Google versucht, ein Gesetz abzuschießen, das mitnichten das Suchen im Netz erschwert, das aber dem Konzern nicht passt, weil es ihn zu Zahlungen verpflichtet", kommentiert Heribert Prantl (SZ). Gefährlich sei "nur die Art und Weise, mit der ein Weltkonzern seine gewaltige Marktmacht nutzt, um seine Nutzer zu täuschen und den Gesetzgeber zu drangsalieren."

Professoren gegen Leistungsschutzrecht: Zugleich legten renommierte Rechtswissenschaftler eine eigene Kritik vor. Fazit: Ein Leistungsschutzrecht sei "sachlich nicht erforderlich". Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei "nicht durchdacht". Die Kritik wird von netzpolitik.org (Andre Meister) zusammengefasst.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2012: Rettungsschirm kann weiter retten – Eva Herman kann nicht klar reden – Managern kann man nicht trauen . In: Legal Tribune Online, 28.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7654/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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