Die juristische Presseschau vom 28. November 2012: Rettungsschirm kann weiter retten – Eva Herman kann nicht klar reden – Managern kann man nicht trauen

28.11.2012

Weitere Themen – Justiz

BVerfG zu Eva Herman: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der ehemaligen TV-Moderatorin Eva Hermann abgelehnt. Sie sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, weil eine Zeitung ihre Äußerungen zum Mutterbild der Nazis zuspitzend zusammenfasste und der BGH ihr für das vermeintliche Falschzitat Schadensersatz verweigerte. Das BVerfG entschied nun: Wer es nicht schaffe, sich unmissverständlich auszudrücken, müsse sich eine verschärfende Zusammenfassung durch andere gefallen lassen. Der Lawblog (Pressebüro Düsseldorf) berichtet.

BGH zu Stammzellpatenten: Methoden zur Nutzung embryonaler Stammzellen können nicht patentiert werden, wenn dabei oder im Vorfeld Embryonen zerstört werden. Das entschied der Bundesgerichtshof nach einer entsprechenden Vorgabe des EuGH. Ein Patent könne aber erteilt werden, wenn im Patentantrag allgemein erklärt werde, dass keine Embryonen zerstört werden. Der Bonner Forscher Oliver Brüstle erhielt deshalb doch noch ein eingeschränktes Patent. Es berichten spiegel.de und taz (Christian Rath).

BGH zu Lehman-Anlegern: Anleger, die (inzwischen wertlose) Zertifikate der Bank Lehman Brothers kauften, können das Geschäft auch dann nicht unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz anfechten, wenn sie die Produkte am Telefon bestellten und nicht über eine zweiwöchige Widerrufsfrist aufgeklärt wurden. Das entschied der Bundesgerichtshof laut spiegel.de. Die Widerrufsregeln gälten nicht für Anlageprodukte mit Kursschwankungen.

LAG Köln zu Whistleblowing: blog.beck.de (Markus Stoffels) stellt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aus dem Juli vor. Eine Frau, die als Hauswirtschafterin in einem Privathaushalt angestellt war, hatte beim Jugendamt auf den vermeintlich verwahrlosten Zustand der zehn Monate alten Tochter hingewiesen. Die anschließende fristlose Kündigung der Hauswirtschafterin sah das LAG als rechtmäßig an. Selbst wenn die Vorwürfe berechtigt waren (was offen blieb), hätte sie zuerst das Gespräch mit den Eltern, ihren Arbeitgebern, suchen müssen.

LG Traunstein zu Polizeigewalt: Das Landgericht Traunstein verurteilte den ehemaligen Rosenheimer Polizeichef zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung im Amt. Er habe einen gefesselten 15-Jährigen mehrfach mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. Das Gericht glaubte der Darstellung des Jungen, berichtet spiegel.de.

StA Nürnberg-Fürth – Fall Mollath: Nach einem Bericht der SZ (Mike Szymanski/Olaf Przybilla) will die Staatsanwaltschaft eine Überprüfung beantragen, ob Gustl Mollath zu Recht psychiatrisch untergebracht ist. Dabei soll auch ein neuer Gutachter zum Einsatz kommen. Hierfür habe sich auch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) eingesetzt.

Libor-Manipulationen: Das Handelsblatt (Rolf Benders u.a.) gibt einen Überblick über die rechtliche Aufarbeitung des Skandals um die Manipulation des Libor-Zinssatzes durch Banken. Hauptschauplatz der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Libor-Skandals sei Nordamerika. Doch auch in London liefen die ersten Klagen an.

Syndikusanwälte: Die FAZ (Joachim Jahn) stellt den Einsatz des Anwaltsrechtlers Hanns Prütting gegen die Diskriminierung der Unternehmensjuristen vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2012: Rettungsschirm kann weiter retten – Eva Herman kann nicht klar reden – Managern kann man nicht trauen . In: Legal Tribune Online, 28.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7654/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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