Die juristische Presseschau vom 28. August 2013: Wulff muss vor Gericht – Insolvenzrecht für Konzerne – Syrien-Krieg und Völkerrecht

28.08.2013

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EuGH zu Betriebsübergang und Tarifverträge: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ erläutert der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli zu "dynamischen Verweisungen" beim Betriebsübergang. Demnach sind Unternehmen nicht an Tarifverträge gebunden, die nach dem Übergang geschlossen wurden, wenn das Unternehmen nicht an den Verhandlungen teilnehmen konnte. Die Entscheidung sei "falsch" und stelle die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts "auf den Kopf", das solche dynamischen Verweisungen bisher für zulässig hielt.

BGH/EuGH - Abschiebehaft: lto.de (Claudia Kornmeier) spricht mit dem Rechtsanwalt Peter Fahlbusch über die Abschiebehaft. Fahlbusch vertritt zahlreiche Mandanten in Abschiebehaftsachen und ist auch an einem der beiden Verfahren beteiligt, in denen der Bundesgerichtshof nun Fragen zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen an den Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat. Der Bundesgerichtshof hatte bezweifelt, dass Abschiebehäftlinge in normalen Haftanstalten untergebracht werden dürfen – alle Betroffenen müssten deshalb sofort freigelassen werden, meint Fahlbusch.

BSG zu Rentenversicherung: Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat schwerwiegende Folgen für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte und Apotheker, die sich in den berufsständischen Versicherungswerke versichern wollen, so die FAZ (Corinna Budras). Das BSG hatte im Oktober vorigen Jahres entschieden, dass bei jedem Arbeitsplatzwechsel ein neuer Antrag auf Befreiung aus der gesetzlichen Rentenkasse gestellt werden muss. Nun komme auf die Rentenversicherungen eine Flut von Anträgen zu, den Arbeitgebern drohten hohe Nachzahlungen.

VG Arnsberg zu Gleichstellungsbeauftragten: In Nordrhein-Westfalen wird der Posten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausdrücklich für Frauen ausgeschrieben. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz ist das nicht, entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg und bestätigte damit die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Stelle sei frauenspezifisch ausgerichtet. Das meldet spiegel.de.

AG Stuttgart zu Stuttgart 21-Einsatz: Die Strafbefehle des Amtsgerichts Stuttgarts gegen drei Polizisten hält der Anwalt der Stuttgart 21-Gegner, Frank-Ulrich Mann, für "Alibi-Urteile", berichtet die taz (Timo Reuter/Clemens Dörrenberg). Die Polizei hatte bei den Protesten im September 2010 Wasserwerfer eingesetzt und Demonstranten teilweise schwer verletzt, wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt wurden zwei Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe ausgesprochen. In zwei Fällen legten die Polizisten Einspruch ein.

Mollath-Gutachten: Thomas Stadler (internet-law.de) kommentiert die psychiatrischen Gutachten über Gustl Mollath, die dessen Anwalt ins Netz gestellt hat. Dabei sei es insbesondere "schockierend", dass die nach § 63 Strafgesetzbuch erforderliche Gefährlichkeitsprognose in dem maßgeblichen Gutachten des Sachverständigen Leipziger "praktisch vollständig" fehle. So könne man "in der Tat sehr viele Menschen sehr schnell in die geschlossene Psychiatrie verfrachten".

Arbeitsgericht Mannheim – Eren Derdiyok: Der Fußballer Eren Derdiyok wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Mannheim gegen das Training in der Hoffenheimer "Trainingsgruppe 2". Die Rechtswissenschaftler Andreas Gietl und Sven Kaltenbach prüfen auf lto.de, wie es um seine Ansprüche steht. So erfülle die Trainingsmöglichkeit wohl den Beschäftigungsanspruch des Spielers – die "Verbannung" aus dem Kader könne aber gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. August 2013: Wulff muss vor Gericht – Insolvenzrecht für Konzerne – Syrien-Krieg und Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 28.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9446/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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