Die juristische Presseschau vom 26. - 28. Januar 2013: BVerwG und katholische Jungs – BVerfG und rechte Jungnazis – Heino und sein "Junge"

28.01.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

UN - Drohnen-Kollateralschäden als Kriegsverbrechen?: Wie netzpoltik.org (Andre Meister) berichtet, will der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte untersuchen, ob zivile Todesfälle nach Drohnen-Angriffen und anderen Formen gezielter Tötungen Kriegsverbrechen darstellen. Untersucht würden Einsätze der USA, Großbritannien und Israel, bei denen "jeweils Zivilisten um ihr Leben gebracht wurden".

Türkei – Prozess gegen Soziologin: Die bereits zwei Jahre lang inhaftierte und drei Mal vom Vorwurf der Unterstützung eines angeblichen Anschlages freigesprochene türkische Soziologin Pinar Selek wurde in Istanbul nun in Abwesenheit in einem "absurden" Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Samstags-Welt (Boris Kálnoky) berichtet, erläutert die Hintergründe und den Ablauf des Prozesses. "Was hat Selek gemacht?", fragt Frederik Obermaier (Samstags-SZ): "Sie wollte über die PKK schreiben und sie hat dafür mit PKK-Kämpfern gesprochen. (...) Selek hat über unbequeme Themen berichtet. Über Kurden, türkische Männer, die Zustände im Militär. Jetzt soll sie dafür büßen."

Russland – Gesetz gegen Homosexualität: Mit nur einer Gegenstimme hat die russische Duma ein Gesetz gegen "Propaganda von Homosexualität gegenüber Minderjährigen" verabschiedet. Die Samstags-FR (Christian Esch) informiert.

USA – Senatsferien: Bisher konnte der Präsident zustimmungsbedürftige Entscheidungen allein treffen, wenn der Senat "Sitzungspause" hatte. Ein Bundesberufungsgericht hat nun mehrere so getroffene Entscheidungen von US-Präsident Obama aufgehoben, weil der Senat nicht in Sitzungspause gewesen sei, berichtet die Montags-FAZ (Patrick Welter). Der Senat sei immer wieder pro forma zusammengetroffen, um Allein-Entscheidungen des Präsidenten den Boden zu entziehen.

Frankreich – Twitter verurteilt: Wie spiegel.de (Ole Reißmann) meldet, wurde Twitter in Frankreich dazu verurteilt, die Namen von Nutzern herauszugeben, die unter Pseudonymen antisemitische und rassistische Äußerungen getwittert hätten. Nachdem sich u.a. der Jüdische Studentenverband zunächst beim Unternehmen beschwerte, sperrte dieses entsprechende nach französischem Recht strafbare Äußerungen. Dies genügte den Studenten indes nicht, sie verlangten eine Löschung.

Niederlande/Nigeria – Shell: Am Mittwoch wird ein Distriktgericht in Den Haag über die Klage von vier Fischern gegen den niederländischen Ölkonzern Shell entscheiden. Shell soll für die Ölverschmutzung durch leckende Pipelines Schadensersatz bezahlen. Der Konzern macht fremde Saboteure und Öldiebe für den Schaden verantwortlich. Der Spiegel (Niels Klawitter) schildert den Fall.

Sonstiges

Heino und Urheberrecht: Heino hat auf seiner neuen CD Stücke der Ärzte ("Junge") und anderer deutscher Rockmusiker gecovert. lto.de (Tobias Kohl) erläutert, dass Heino dabei die Urheber nicht um Erlaubnis fragen musste, wenn er Text und Melodie unverändert ließ und bei der GEMA für die erforderlichen Lizenzen zahlte.

Empfehlungen Verkehrsgerichtstag: Vergangene Woche fand in Goslar der jährliche Verkehrsgerichtstag statt. Über seine Empfehlungen an Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz berichten spiegel.de sowie blog.beck.de (Carsten Krumm).

Uwe Wesel: Am 2. Februar wird der linksliberale Rechtsprofessor und Buchautor Uwe Wesel 80 Jahre alt. Die Montags-FAZ (Jürgen Kaube) hat ihn portraitiert.

Das Letzte zum Schluss

Entführung im Kongo: Ein Deutscher und ein Österreicher wollten mit einem Jeep quer durch Afrika fahren. An einem Checkpoint der kongolesischen FDLR-Miliz verweigerten sie das übliche Wegegeld von ein paar Dollar und wurden deshalb von den Milizionären aus dem Wagen gezogen. Laptops, Telefone, Kreditkarten und Bargeld von mehr als 4.000 Dollar wurden ihnen abgenommen. Als die beiden Europäer nach einem Tag immer noch in der Gewalt der Miliz sind, benachrichtigen die kongolesischen Behörden die Botschaften Deutschlands und Österreichs, die wiederum die UN-Mission im Kongo mobilisieren. Bei einer UN-Befreiungsaktion werden die beiden "Geiseln" dann sofort übergeben. Die taz (Simone Schlindwein) hat herausgefunden, dass die beiden Afrikatouristen gar nicht entführt waren, sondern einfach nicht mehr gehen wollten, bevor sie nicht ihre Wertgegenstände zurückerhalten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc/chr

(Hinweis für Journalisten)  Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. - 28. Januar 2013: BVerwG und katholische Jungs – BVerfG und rechte Jungnazis – Heino und sein "Junge" . In: Legal Tribune Online, 28.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8046/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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