Die juristische Presseschau vom 26. - 28. Januar 2013: BVerwG und katholische Jungs – BVerfG und rechte Jungnazis – Heino und sein "Junge"

28.01.2013

Gibt es eine Pflicht zur gemeinsamen Erziehung von Jungen und Mädchen? Das muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Außerdem in der Presseschau: Die Überprüfung der Sicherheitsarchitektur, ein Karlsruher Beschluss zur Demonstrationsfreiheit, urheberrechtliche Fragen von Heinos neuer CD und warum zwei Touristen im Kongo so lange mit einer Miliz verhandelten, bis man sie für entführt hielt.

BVerwG – Jungengymnasium*: Am Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob der katholische Orden Opus Dei in Brandenburg ein reines Jungengymnasium gründen darf. Das Land Brandenburg hat die Genehmigung verweigert. Das BVerwG müsse jetzt entscheiden, ob es eine Verfassungspflicht zur Koedukation gebe, beschreibt Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tagesspiegel)  den Konflikt und plädiert für eine Genehmigung der Schule – im Interesse der Vielfalt.

Weitere Themen- Rechtspolitik

Überprüfung Sicherheitsarchitektur: Heute nimmt die vierköpfige Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze und Sicherheitsarchitektur ihre Arbeit auf. Die Samstags-SZ (Heribert Prantl) berichtet vorab ausführlich über die Ein- und Besetzung der Kommission, die mit den Frage befasst ist: "Wie ist die Entwicklung der Gesetzgebung seit den Terroranschlägen des Jahres 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten?" Nur bis Juli habe die Kommission Zeit. Christian Rath (taz) prognostiziert, dass die Kommission am Ende zwei sich inhaltlich widersprechende Berichte für das Innen- beziehungsweise Justizministerium abliefern werde.

Privatisierung Wasserversorgung: Die geplante EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe in der Wasserversorgung kritisiert Heribert Prantl (Samstags-SZ): Zwar würden Kommunen nicht zur Privatisierung "genötigt", müssten sich aber einiges einfallen lassen, um "das eigentlich Selbstverständliche" - öffentliche Güter gehören in die öffentliche Hand- beizubehalten.

Zahlungsfristen im Zivilrecht: Deutschland muss eine EU-Richtlinie "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" umsetzen. Am Mittwoch wird der Rechtsausschuss des Bundestags Sachverständige zum Gesetzentwurf der Bundesregierung anhören. Die Montags-FAZ (Joachim Jahn) stellt einige Positionen vorab dar. In einem separaten Kommentar fordert Jahn (Montags-FAZ) die Klarstellung, dass auch nach Einführung von gesetzlichen Zahlungsfristen weiterhin "unverzüglich" bezahlt werden muss, damit die Reform ihr Ziel nicht verfehlt.

Förderung der Selbsttötung: Der Heidelberger Medizinethiker Axel W. Bauer widmet in der FAS einen breit angelegten Gastbeitrag der Selbsttötung. Anlass ist ein Gesetzentwurf zur Pönalisierung der gewerbsmäßigen Förderung von Selbsttötungen. Bauer hält diesen für verfehlt und gefährlich: Der Entwurf "privilegiere durch Schweigen" organisierte und private Sterbehilfe. Selbsttötungen seien jedoch "nicht mit der Autonomie des Menschen" legitimierbar. Weiter fragt Bauer, ob die "politische Toleranz" der Tötungsassistenz sich künftig "tatsächlich nur auf Schwerkranke (…) beziehen soll" und ob alte Menschen dann sterben "wollen sollen".

Vergabekriterien bei Organtransplantation: "Wer darf leben, wenn nicht alle gerettet werden können?" - Der Spiegel (V. Hackenbroch/U. Ludwig/A. Windmann) (Vorabmeldung auf spiegel.de) befasst sich mit der Organvergabe in Deutschland. Erforderlich sei eine grundsätzlichen Debatte darüber, nach welchen Kriterien bei Organmangel die Vergabe künftig stattfinden solle und wer entscheiden dürfe, forderten Mediziner, Politiker und Juristen. Heute würde nach "Dringlichkeit" und nicht "Benefit" vergeben. Thomas Gutmann, Rechtsphilosophie- und Medizinrechtprofessor, sehe in der Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer und der europäischen Vergabestelle Eurotransplant einen "klaren Verfassungsbruch": Private Institutionen regelten, richterlich faktisch nicht überprüfbar, wer ein Transplantat bekommt, dies müsse jedoch der Gesetzgeber regeln.

Alkoholverbote: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen verbieten, berichtet die Samstags-taz (Nadine Michel). Rechtlich sei dies jedoch umstritten, auch Parteitagsbeschlüsse von SPD und Grünen stünden dem Vorhaben eigentlich entgegen. Eine Arbeitsgruppe soll nun aber weiter prüfen. Der Freiburger Kriminologie-Professor Roland Hefendehl hatte als Sachverständiger an Kretschmanns rundem Tisch teilgenommen und berichtet darüber launig in seinem Newsletter strafrecht-online.orgChristian Rath (taz.de) kommentiert: "Gezielte präventive Maßnahmen wie Platzverbote gegen Einzelne sind auch keine Lösung"

*Anm. d. Red.: An dieser Stelle stand zuvor, es handele sich um eine Jesuitenschule. Tatsächlich hat der Orden aber nichts mit der Schule zu tun.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. - 28. Januar 2013: BVerwG und katholische Jungs – BVerfG und rechte Jungnazis – Heino und sein "Junge" . In: Legal Tribune Online, 28.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8046/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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