Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. August 2012: Samsung in USA verurteilt - Breivik in Norwegen verurteilt - Pussy Riot in deutschen Kirchen

27.08.2012

Weitere Themen – Recht im Ausland

Norwegen – Breivik-Verurteilung: Die Samstags-SZ (Gunnar Herrmann) und spiegel.de (Gerald Trauvetter) berichten über das Urteil gegen Anders Breivik, der am Freitag wegen Terrorismus und mehrfachen Mordes zu 21 Jahre Gefängnis und Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Auf eine Berufung wolle Breivik verzichten. Die Staatsanwaltschaft, welche die Zwangseinweisung in die Psychiatrie gefordert habe, habe nun zwei Wochen Bedenkzeit.

Das Strafmaß erläutert die taz (Reinhard Wolff): "Lebenslängliche Haft" gebe es im norwegischen Strafrecht nicht. Die Höchststrafe dürfe 21 Jahre nicht übersteigen; anschließend könne das "Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft" eine höchstens fünfjährige Verlängerung beschließen – dies könne ohne Obergrenze wiederholt werden.

Mit dem Urteil sei das liberale Norwegen in der Realität angekommen, kommentiert Gisela Friedrichsen (Spiegel). Die bisherige Praxis, Straftäter "im Zweifel" in die Psychiatrie einzuweisen, gehöre wohl der Vergangenheit an. Einen Neuanfang bedeute das Urteil im Hinblick auf die versäumte Debatte über Sicherheit, Fremdenangst, Zuwanderung und Ausländerkriminalität.

Sonstiges

AGB - Too long, didn't read: Die FAS (Jonas Jansen) berichtet über den Pariser Jura-Studenten Hugo Roy, der das Internet-Projekt "ToS;dr" - Terms of Service; didn't read - aufgebaut hat: "Ein Jurastudent liest für uns alle AGB". Nutzungsbedingungen von Diensten wie Google, Facebook oder Skype werden dort studiert und bewertet.

Pussy Riot in deutschen Kirchen?: In einem Kurz-Interview mit dem Spiegel spricht der Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht René Pahud de Mortanges darüber, was man "in einer deutschen Kirche tun muss, um im Gefängnis zu laden". Eine Zigarette zu rauchen sei wohl noch keine Störung der Religionsausübung. Strafrechtsprofessor Klaus Volk kommt in einem Beitrag für die Montags-SZ zum Schluss, das das Verhalten von Pussy Riot in einer deutschen Kirche als "beschimpfender Unfug" strafbar gewesen wäre, allerdings mit einer letztlich wohl geringeren Strafe.

Das Letzte zum Schluss

Geldbuße wegen Dekolleté-Pädagogik: Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft hatte einer örtlichen Lehrerin die Beleidigung einer Schülerin vorgeworfen, weil die Lehrerin dem 15-jährigen Mädchen einen Stift in den Ausschnitt gesteckt hatte. Jetzt wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro eingestellt, berichtet spiegel.de. Die Lehrerin wollte die Schülerin auf ihre in der Schule vermeintlich unangemessene Kleidung hinweisen.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. August 2012: Samsung in USA verurteilt - Breivik in Norwegen verurteilt - Pussy Riot in deutschen Kirchen . In: Legal Tribune Online, 27.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6927/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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