Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. August 2012: Samsung in USA verurteilt - Breivik in Norwegen verurteilt - Pussy Riot in deutschen Kirchen

27.08.2012

Weitere Themen – Justiz

OLG Dresden zu Bankgebühren: lawblog.de (Udo Vetter) berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Danach dürfen Banken bei Krediten neben den Zinsen keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Die von der Bank eingelegte Revision zum Bundegerichtshof sei aus taktischen Gründen inzwischen zurückgezogen worden.

ArbG FFM zu Mobbing: Über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M.  zu Mobbing am Arbeitsplatz informiert knapp spiegel.de. Bloße "Unhöflichkeiten" oder ein "harscher Tonfall" stellten kein Mobbing dar, so das Gericht im Fall einer Versicherungsangestellten.

Diplomatische Immunität im Arbeitsrecht: Die Anwälte Klaus Bertelsmann und Jürgen Kühling vertreten den Fall einer indonesischen Hausangestellten, die von einem saudischen Diplomaten in Deutschland misshandelt und um ihren Lohn betrogen worden war. Im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) erläutern die Anwälte die Rechtslage, ihre Prozessziele, warum das Bundesarbeitgsgericht keine Grudsatzentscheidung treffen konnte und wie der Prozess weitergeführt werden soll.

Kindeswohl und Ohrlöcher: Im Rahmen eines Schmerzensgeld-Prozesses, den Eltern einer Dreijährigen wegen traumatischer Reaktionen nach dem Ohrlochstechen gegen ein Tattoo-Studie führen, will das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg prüfen lassen, ob die Eltern sich "strafbar gemacht haben", so die Samstags-taz (Elisabeth Gamperl). Fraglich sei, ob eine "wirksame Einwilligung" der Eltern zum Ohrlochstechen vorliege oder das Kindeswohl entgegenstehe. Christian Rath (Samstags-taz) benennt in einem ironischen Kommentar weitere Strafbarkeitslücken beim Schutz des Kindeswohls.

Holger Härter vor Gericht: Am 5. September beginnt vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess wegen Kreditbetrugs gegen den ehemaligen Finanzvorstand bei Porsche, Holger Härter. Der Spiegel (Frank Dohmen/Dietmar Hawranek) erläutert, in welchem Zusammenhang der Vorwurf mit dem "Übernahme-Krimi" von Porsche und VW steht und porträtiert die Karriere des "introvertierten" Ex-Vorstands.

Max Mosley gegen Google: "Was nützt ein Urteil aus der analogen Welt in der digitalen?" fragt der Spiegel (Isabell Hülsen) zum Prozess Max Mosleys, ehemaliger Präsident des Motorsportverbands FIA, gegen Google, der im September vor dem Landgericht Hamburg beginnt. Es gehe um persönlichkeitsrechtsverletzende Bilder einer Sex-Party, die immer wieder illegal auf Webseiten auftauchten. Mosley wolle nun, dass Google die Vorschaubilder komplett herausfiltere und die Seiten im Suchindex gar nicht anzeige.

NSU-Anklage: fr-online.de (Andreas Förster) weist darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft nach eigener Darstellung noch nicht entschieden habe, ob sie Beate Zschäpe auch wegen Beteiligung an den NSU-Morden anklage. Die Ankläger traten damit der Darstellung mehrerer Medien entgegen.

NRW-Steuerermittlungen: Die Montags-SZ (Hans Leyendecker) meldet, dass die Steuerfahndung in NRW derzeit drei neue CDs und eine Papierliste mit den Daten von Steuerhinterziehern in der Schweiz auswerte. Konkret gehe es um Kunden der UBS, der Privatbanken Coutts und Julius Bär sowie der Schweizer Niederlassung von Merrill Lynch.

Altersgrenzen: Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) gibt einen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie deutscher Gerichte zur Zulässigkeit fester Altersgrenzen im Arbeits- und Beamtenrecht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. August 2012: Samsung in USA verurteilt - Breivik in Norwegen verurteilt - Pussy Riot in deutschen Kirchen . In: Legal Tribune Online, 27.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6927/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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