Die juristische Presseschau vom 26. bis 27. Mai 2016: Stan­dard­ver­trags­klau­seln / Min­der­jäh­ri­gen­wahl­recht / Min­dest­lohn­be­rech

27.05.2016

Justiz

EuGH – Zauberwürfel: Mittlerweile vor dem Europäischen Gerichtshof betreibt ein deutscher Spielzeughersteller sein Anliegen, die Markeneintragung des sogenannten Rubiks Cube oder auch Zauberwürfel für nichtig erklären zu lassen. Die am Mittwoch erfolgten Schlussanträgen des Generalanwalts Maciej Szpunar haben die Erfolgsaussichten beträchtlich erhöht, schreibt Rechtsanwältin Nadja Siebertz auf lto.de. Der Beitrag geht vertieft auf die rechtliche Ausgangssituation einschließlich des Unterschieds von Marken- und Patentschutz ein.

EuGH – Deutsche Bahn: Im Verfahren über mögliche Quersubventionen bei der Deutschen Bahn vor dem Europäischen Gerichtshof hat Generalanwalt Sanchez-Bordona in seinen Schlussanträgen fehlende Transparenz bei der Bilanzierung verschiedener Unternehmensteile gerügt. Ein "bloßer Verdacht" reiche nach Einschätzung des Generalanwalts dagegen nicht für die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik aus. Die Freitags-taz (Christian Rath) berichtet.

BVerfG zu Minderjährigenwahlrecht: Als unzulässig hat das Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde abgewiesen, die sich gegen die Festlegung des Wahlalters auf 18 Jahre richtete. Der entsprechende Grundgesetzartikel sei "verfassungswidriges Verfassungsrecht", weil im Widerspruch zum "Grundrecht auf Demokratie" stehend, gibt die Freitags-taz (Christian Rath) die Argumentation der Beschwerdeführer wieder. Nach Ansicht des Gerichts habe der Verfassungsgeber mit der Festlegung das Demokratieprinzip modifiziert, dies zu ändern, falle nicht in den Aufgabenbereich des Gerichts.

BVerfG zu Auslieferungsersuchen: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer einstweiligen Anordnung vom 6. Mai die Auslieferung eines in Großbritannien wegen Mordes verdächtigen kroatischen Staatsbürgers vorerst gestoppt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Kilian Wegner (juwiss.de) erklärt Sachverhalt, rechtliche Probleme und europarechtliche Implikationen der Entscheidung.

BAG zu Mindestlohnberechnung: Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind zumindest dann als Arbeitslohn zu behandeln und auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar, wenn sie vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seiner ersten Entscheidung zum seit 2015 geltenden Mindestlohn am Mittwoch. Der unterlegenen Klägerin wurden die Zulagen monatlich ausgezahlt. Weil sie zumindest auch eine Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistungen darstellten, seien sie zu ihrem Nachteil zu berücksichtigen, schreibt Rechtsanwalt Jochen Keilich auf lto.de. Über die Entscheidung berichten auch Donnerstags-taz (Christian Rath) und SZ (Detlef Esslinger).

Hendrik Wieduwilt (FAZ) begrüßt das Urteil in einem Kommentar als "ein Stück weit Selbstverständlichkeit". Denn komme es im Zivilrecht grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählten Bezeichnungen an, solange man sich über den Inhalt der Einigung einig sei. Dies bekämen juristische Erstsemester über den sogenannten Haakjöringsköd-Fall vermittelt.

BSG – Krankenkassen: Nach Bericht des Freitags-Hbl (Peter Thelen) steht ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Frage der Zulässigkeit sogenannter Gruppenversicherungsverträge bei Auslandsversicherungen unmittelbar bevor. Sollte sich das Gericht den negativen Entscheidungen der Vorinstanzen anschließen, wäre dies "ein weiterer Fall höchstrichterlich dokumentierter Ungleichbehandlung", wie sie sich auch bei Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung zeige. Deren Bedingungen hingen davon ab, ob die jeweilige Kasse der Bundes-, oder einer Landesaufsicht unterliege.

LG München I zu Korruption: Ende 2015 verurteilte das Landgericht München I einen früheren Manager des Waffenhersteller Krauss-Maffei Wegmann wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Waffenverkäufen nach Griechenland. Der SZ (Klaus Ott) liegt das noch nicht rechtskräftige Urteil nun vor. Es schildere auch die Beteiligung von SPD-Politikern, denen für die Vermittlung des Geschäfts Honorare geleistet worden sein sollen. In dieser Angelegenheit ermittle auch immer noch die Staatsanwaltschaft München I.

LG Braunschweig – Abgas-Affäre: Das Landgericht Braunschweig hat in einer Erklärung am Mittwoch angekündigt, in dem Verfahren zur Abgas-Affäre von VW in Kürze Feststellungsanträge veröffentlichen zu wollen. Über diese würde entsprechend der Bestimmungen des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom Oberlandesgericht Braunschweig entschieden werden, schreibt lto.de.

LG Berlin zu KaDeWe-Überfall: Nach einem spektakulären Überfall auf die Schmuckabteilung des Berliner KaDeWe Ende 2014 hat das Landgericht Berlin am Mittwoch den Hauptangeklagten zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Donnerstags-taz (Plutonia Plarre) berichtet.

StA Dresden – Frauke Petry: Wegen möglichen Meineides und uneidlicher Falschaussage bei Aussagen vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss hat die Staatsanwaltschaft Dresden nun doch Ermittlungen gegen die AfD-Vorsitzende Frauke Petry aufgenommen. Noch am Anfang des Monats war die Anklagebehörde zu der Einschätzung gelangt, dass der Ausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" sei, meldet lto.de. Diese Entscheidung wurde von der Generalstaatsanwaltschaft aufgehoben.

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