Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2013: IMK gegen Klarnamen - Wodka gegen Radio - Pornomacher gegen Kondome

27.05.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt:

Frankreich – Keine Anklage gegen Lagarde: Der französische Gerichtshof der Republik hat die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, verhört, wird jedoch vorerst keine Anklage erheben. Das meldet spiegel.de. Hintergrund ist eine Finanzaffäre um Entschädigungszahlungen an den Geschäftsmann Bernard Tapie während Lagardes Amtszeit als Finanzministerin in Frankreich.

Palästinensische Gebiete – Ehrenmorde: Die FAS (Gil Yaron) berichtet von dem Kampf palästinensischer Frauen gegen sogenannte Ehrenmorde – wenn es um die Familienehre geht, müssten Täter nur mit milden Strafen rechnen. Gegner der Ehrenmorde forderten dagegen die Todesstrafe für die Morde an Frauen und Mädchen.

Debatte um ICTY: Im letzten November hatte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in einem umstrittenen Urteil die kroatischen Generäle Ante Gotovina und Mladen Markač freigesprochen. Nun wird die Debatte in den "Südosteuropa-Mitteilungen" wieder aufgegriffen, wie die Samstags-FAZ (Michael Martens) berichtet. In den Beiträgen für das Fachblatt hätten zahlreiche Autoren den Vorwurf zurückgewiesen, das Gericht habe die Aussöhnung auf dem Balkan verhindert – Aufgabe des Gerichts sei es, Recht zu sprechen, nicht Geschichte zu schreiben.

Sonstiges

Rürup-Rente: Die Montags-taz (Gabriele Goettle) protokolliert unter dem Titel "Vor dem Gesetz – Herr Morgan rechnet nach" ein Gespräch mit dem Rentner Horst Morgan, der sich in seiner Freizeit intensiv mit der "typisierenden Betrachtung" im Steuerrecht beschäftigt. Er ist der Ansicht, dass das Bundesverfassungsgericht, die Rürup-Kommission und der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz schwere Fehler gemacht haben, die zur Altersarmut beitragen.

Insolvenzrecht: Der Rechtsanwalt Patric W. Naumann erklärt im Interview mit lto.de (Tobias Kohl), welche Besonderheiten im Insolvenzfall von Fußballvereinen zu beachten sind.

Das Letzte zum Schluss

Pornomacher gegen Gummi: Kalifornien hat ein Gesetz zurückgezogen, das die Kondompflicht in Pornos einführen sollte – offenbar, weil die wirtschaftsmächtige Sexfilmindustrie damit drohte, sonst künftig in anderen Bundesstaaten zu drehen. Das berichtet die Montags-Welt (Tina Kaiser).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2013: IMK gegen Klarnamen - Wodka gegen Radio - Pornomacher gegen Kondome . In: Legal Tribune Online, 27.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8804/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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