Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2013: IMK gegen Klarnamen - Wodka gegen Radio - Pornomacher gegen Kondome

27.05.2013

Weitere Themen - Justiz

BVerfG und Europa: Die Montags-Welt (Jochen Gaugele/Thorsten Jungholt) erläutert die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Teil eines "Rechtsprechungsdreiecks" mit dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Kritik am Bundesverfassungsgericht aus der Politik, wie zuletzt etwa in der Debatte um die Gleichstellung homosexueller Paare mit Ehepartnern, treffe daher den falschen Adressaten. Auch das NPD-Verbot werde nicht allein in Karlsruhe entschieden.

EuGH – Rechtsrat im Kartellrecht: Können sich Unternehmen gegenüber der Kartellbehörde darauf berufen, dass sie auf anwaltlichen Rechtsrat vertraut hätten? Diese Frage muss der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des österreichischen Obersten Gerichtshofes klären. Der Rechtsanwalt Thorsten Mäger erläutert auf dem Handelsblatt Rechtsboard die Schlussanträge der Generalanwältin. Die darin an einen schuldausschließenden Verbotsirrtum aufgestellten Anforderungen seien jedoch teilweise zu streng.

BVerfG zu Antiterrordatei: Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Antiterrordatei grundsätzliche Anforderungen an die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert hat, fragt die Montags-taz (Christian Rath), ob damit auch die gemeinsamen Terrorabwehrzentren von Polizei und Verfassungsschutz verfassungswidrig sind. Der Jurist Robert Suermann, der gegen die Antiterrordatei geklagt hatte, gehe davon aus, dass eine gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit fehlt, Bundesinnenminister Friedrich habe dagegen keine Bedenken.

BGH zu Google-Autocomplete: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Autocomplete-Funktion von Google liegt nun im Volltext vor. Der BGH hatte entschieden, dass zu dem Namen des Klägers nicht automatisch Suchbegriffe wie "Scientology" und "Betrug" angezeigt werden dürfen, zu denen nachweislich kein Zusammenhang bestand. Die Richter hätten jedoch keine Ausführungen dazu gemacht, wie weit Googles Prüfpflicht in Fällen reiche, in denen tatsächlich Suchtreffer vorhanden seien, die über einen entsprechenden Zusammenhang berichten, so Thomas Stadler (internet-law.de).

OLG Düsseldorf zu Leihmutterschaft: Auch die Samstags-SZ (Thorsten Schmitz) berichtet über den Fall eines homosexuellen Paares, das mit Hilfe einer Eizellenspende und einer Leihmutter in Indien ein Kind zeugte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass das Standesamt die Vaterschaft des biologischen Vaters eintragen müsse – das deutsche Verbot der Leihmutterschaft stehe dem nicht entgegen. Es genüge der Nachweis, dass die Frau das Kind geboren hatte, unverheiratet ist und die Vaterschaft des Mannes anerkannte.

LG Köln zu Totschlag eines Kleinkindes: Im Fall der zweijährigen Lea-Sophie sind die Mutter und deren Freund vor dem Landgericht Köln zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Mann hatte das Kind im Dezember 2012 schwer verprügelt, die Mutter holte keine Hilfe, so dass die Zweijährige einige Tage später starb. Patrik L. erhielt wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von zwölf, Franziska M. wegen Totschlags durch Unterlassen eine von sieben Jahren. Von dem Prozess berichtet spiegel.de (Jörg Diehl).

LG Hamburg – Namensstreit um "absolut": Die schwedische Wodka-Marke "Absolut Wodka" will dem Regensburger Sender "Absolut Radio" verbieten, das Wort "absolut" im Namen zu verwenden – der Sender hat jedoch Widerklage erhoben. Die Samstags-SZ (Charlotte Theile) schildert den Streit, der im Juni vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden soll.

AG Gießen – Befristete Verträge für Lehrer: Die Samstags-FAZ (Corinna Budras/Sven Astheimer) befasst sich im Beruf-und Chance-Teil ausführlich mit befristeten Arbeitsverträgen von Lehrern, denen regelmäßig vor den Sommerferien gekündigt wird, um sie danach wieder einzustellen. Das Arbeitsgericht Gießen hatte einen solchen Fall zuletzt gerügt, die grundlegende Änderung in der Rechtssprechung gehe auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes aus dem vorigen Jahr zurück.

Klage gegen Paypal: Nach Informationen der FR (Daniel Baumann) verklagt der Bundesverband Verbraucherzentralen den Online-Bezahldienst Paypal. Dabei gehe es um intransparente Klauseln in den Nutzungsbedingungen.

Love-Parade-Ermittlungen: Über den Stand der Ermittlungen nach dem Unglück auf der Love Parade in Duisburg im Juli 2010, bei dem 21 Menschen starben, berichtet die Samstags-SZ (Bernd Dörries). Der Gutachter G. Keith Still erhebe schwere Vorwürfe gegen die Verantwortlichen der Stadt und des Veranstalters, in Justizkreisen rechne man mit einer Anklage in diesem Sommer.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Mai 2013: IMK gegen Klarnamen - Wodka gegen Radio - Pornomacher gegen Kondome . In: Legal Tribune Online, 27.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8804/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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