Die juristische Presseschau vom 26. September 2012: Straffreie Beschneidung – Betriebspflicht für Kraftwerke – BGH zu Sicherungsverwahrung

26.09.2012

Weitere Themen – Justiz

BGH zu nachträglicher Sicherungsverwahrung: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts München aufgehoben, in dem dieses die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung des "Westparkmörders" abgelehnt hatte. Das Landgericht habe sich maßgeblich auf die Aussage eines Kriminologen gestützt, der aber zum entscheidungserheblichen psychischen Zustand des Täters nichts habe aussagen können. Außerdem habe sich das Gericht zu sehr auf Sexualdelikte konzentriert, fassen SZ und lto.de das Urteil zusammen.

StA München – Claassen-Ernennung: Nach einem Bericht der SZ (Markus Balser/Klaus Ott/Uwe Ritzer) ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf illegalen Insiderhandel gegen mehrere Geschäftsleute, die 2009 vorab von der Ernennung des Ex-EnBW-Vorstandschefs Utz Claassen zum Chef des Sonnenenergie-Unternehmens Solar Millenium gewusst haben sollen. Allerdings müssten zwei Verdächtige wegen einer Verfahrensabsprache in einem anderen Strafverfahren wohl nicht mit Strafverfolgung rechnen.

Ecclestone: Heute beschäftigt sich auch die SZ (Klaus Ott) mit einem möglichen Strafverfahren gegen den Formel-1-Chef Bernie Ecclestone wegen Bestechung und erläutert, warum diesem die spöttische Bezeichnung des Ex-BayernLB-Vorstands Gerhard Gribkowsky als "civil servant" nun zum Verhängnis werden könnte.

Bankenjustiz: Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet auf ihrer "Recht und Steuern"-Seite ausführlich über einen strafrechtlichen Kongress an der Hamburger Bucerius Law School zum Umgang der Justiz mit den Verfehlungen von Bankmanagern. Dieser werde selbst von den sonst eher liberalen Strafrechtswissenschaftlern mehrheitlich als zu zurückhaltend kritisiert.

BGH – elektronische Leseplätze: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob elektronische Leseplätze in Bibliotheken mit der Möglichkeit, die Dokumente auszudrucken oder auf USB-Speichermedien zu sichern, mit europäischem Recht in Einklang stehen. Mit dem Verfahren und den zugrundeliegenden grundsätzlichen Fragen des Urheberrechts in der digitalen Welt befasst sich die FAZ (Thomas Hartmann) im Feuilleton.

LG Köln zu "Scheiß RTL": T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Köln nicht mehr vertrieben werden. In dem Aufdruck liege laut der Pressestelle des Gerichts eine "pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung", meldet blog.beck.de (Fabian Reinholz).

OLG Karlsruhe zu iPad-Prämie: Ein Hersteller von Brillengläsern darf Augenoptikern für die Steigerung des Umsatzes seiner Brillengläser kein iPad als Prämie versprechen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt diese Praxis gegen das Heilmittelwerbegesetz, meldet lto.de.

AG Nürnberg zu Sportschuhen: Der Sportschuhhersteller Nike hat gegen seinen Konkurrenten Adidas vor dem Nürnberger Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb eines neuen Laufschuhs erwirkt. Gegenstand des Patentstreits ist ein neues Verfahren zur Schuhherstellung, so FTD (Gerhard Hegmann) und Handelsblatt (Joachim Hofer).

Bundespatentgericht – Farbenstreit: Über den "bizarren Farbstreit" zwischen der spanischen Santander-Bank und den deutschen Sparkassen berichtet die FTD (Meike Schreiber). Santander zieht nach einer gerichtlichen Niederlage nun vor das Bundespatentgericht, um gegen die von den Sparkassen erwirkte Eintragung eines bestimmten Rottons als Farbmarke vorzugehen.

AG Königs Wusterhausen zu Ehrschutz vor Gericht: "Starke Worte" seien vor Gericht erlaubt, fasst lawblog.de (Udo Vetter) ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen zusammen. Dieses hatte die Klage gegen einen Anwalt wegen ehrverletzender Äußerungen in einem Schriftsatz abgewiesen. Zwar seien dessen Äußerungen über die Arbeitsscheue der betroffenen Person klar ehrverletzend – vor Gericht sei der Ehrschutz aber zugunsten der freien Rede besonders eingeschränkt.

Urteile im Arbeitsrecht: spiegel.de (Jochen Leffers) gibt im Karriere Spiegel einen Überblick über neue Urteile im Arbeitsrecht, unter anderem zur Offenlegungspflicht von Bewerbern zu Vorstrafen und Ermittlungsverfahren, der Verweigerung von "Notfall-Urlaub" und zur Entlassung wegen Alkoholkonsums.

VG Koblenz zu Bachelor-Architekten: Absolventen eines nur dreijährigen Bachelorstudiums der Architektur haben nach dem rheinland-pfälzischen Architektengesetz keinen Anspruch auf Eintragung in die Architektenliste. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Eintragung den Absolventen von Studiengängen mit vierjähriger Regelstudienzeit vorbehalten; eine für Diplomstudiengänge geltende Übergangsvorschrift ist nicht entsprechend anwendbar. Über das Urteil berichtet lto.de.

Entschädigungspflicht für Bombenräumung: Die von der Bombenentschärfung in München und Viersen betroffenen Eigentümer können vom Land Entschädigung fordern, meint der Rechtswissenschaftler Alexander Thiele (lto.de). In der Bombensprengung liege zwar ein rechtmäßiger, aber enteignender Eingriff des Staates in ihr Grundeigentum; sie hätten insoweit ein Sonderopfer erbringen müssen.

Deep Packet Inspection rechtswidrig: In den Augen von Thomas Stadler (internet-law.de) verstößt die Überwachungstechnik "Deep Packet Inspection" gegen das im Telekommunikationsgesetz (TKG) geschützte Fernmeldegeheimnis und ist damit in Deutschland rechtswidrig. Es gebe gleichwohl Hinweise, dass die Technik von einigen Mobilfunkanbietern zum "Traffic-Management" eingesetzt werde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. September 2012: Straffreie Beschneidung – Betriebspflicht für Kraftwerke – BGH zu Sicherungsverwahrung . In: Legal Tribune Online, 26.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7176/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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