Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2014: Kriegsverweigerer vor dem EuGH – Reform des Strafverfahrensrechts – Kondome "Made in Germany"

26.06.2014

Justiz

Johanna Schmidt-Räntsch: lto.de und die Welt (Hannelore Crolly) berichten, dass der BGH-Richter Jürgen Schmidt-Räntsch sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen habe und ab nun den Namen Johanna trage.

BFH zu Werbungskosten: Laut spiegel.de hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die durch falsches Betanken entstandenen Reparaturkosten nicht als Werbungskosten absetzbar seien. Sie seien bereits von der Entfernungspauschale erfasst.

LAG Köln zu mittelbarer Diskriminierung: Wie blog.beck.de (Christian Rolfs) und die SZ (Kirsten Bialdiga) berichten, hat das Landesarbeitsgericht Köln die Klage einer Bewerberin abgewiesen, die bei der Bewerbung als Pilotin wegen ihrer geringen Größe abgelehnt worden war. Das LAG habe eine mittelbare Diskriminierung bejaht, weil Frauen zehnmal häufiger von der Regelung betroffen seien, jedoch sei der Klägerin kein konkreter Schaden entstanden.

LG Augsburg – Produktbewertungen: Die SZ (Anna Günther) stellt ein Verfahren vor dem Landgericht Augsburg vor, bei dem sich ein Amazon-Händler mit einem Kunden streitet, der eine negative Produktbewertung auf dem Portal abgegeben hatte. Sollte es sich dabei um falsche Tatsachenbehauptungen handeln, drohen dem ehemaligen Kunden hohe Schadensersatzzahlungen.

VG München – Transplantationswartelisten: Laut der FAZ (Reiner Burger) beschäftigt sich das Verwaltungsgericht München an diesem Donnerstag mit den Voraussetzungen, unter denen Patienten von den Organspende-Wartelisten genommen werden können. Die nähere Ausgestaltung des Verfahrens regelten die Richtlinien der Bundesärztekammer, die zum Teil zu willkürlichen Entscheidungen führen würden. Das VG muss nun entscheiden, ob die Einstufung einer Patientin als "nicht transplantabel" rechtswidrig war.

EGMR – Gray gegen Deutschland: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Ibrahim Kanalan untersucht auf juwiss.de, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 22. Mai das Bestehen von exterritorialen Staatspflichten konkludent anerkannt habe. Im dem Fall ging es um die fahrlässige Tötung eines Briten durch einen deutschen Arzt, der von Deutschland nicht ausgeliefert worden war. Die Entscheidung habe gezeigt, "dass die Vertragstaaten in Bezug auf extraterritoriale Handlungen Dritter Schutzpflichten haben (extraterritoriale Schutzpflichten), soweit Dritte der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaates unterstehen".

Cum-Ex-Geschäfte: Das Handelsblatt (Sönke Iwersen) widmet sich im Titelthema den Cum-Ex-Geschäften der Hypo-Vereinsbank München mit dem Immobilienhändler Rafael Roth, in deren Zusammenhang nun mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln. Dabei geht es um Deals, bei denen sich Investoren wegen einer bis 2012 bestandenen Gesetzeslücke die gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach haben auszahlen lassen. Der Hintergrund der Fälle, die beteiligten Personen und die gesetzliche Lage werden ausführlich dargestellt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2014: Kriegsverweigerer vor dem EuGH – Reform des Strafverfahrensrechts – Kondome "Made in Germany" . In: Legal Tribune Online, 26.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12350/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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