Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Mai 2014: Wahlrecht für Demenzkranke - Doppelwähler di Lorenzo - Schweiz: Berufsverbot für Pädophile

26.05.2014

Recht in der Welt

Schweiz – Volksinitiative gegen Pädophile: Es gäbe nur die Wahl zwischen Verfassungswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit: "Entweder wird das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt oder der Volkswille missachtet", so der Rechtswissenschaftler Hüseyin Celik (Verfassungsblog) über eine jüngst erfolgreiche Initiative, die vom Schweizer Volk angenommen wurde. Danach solle es pädophile Straftätern – lebenslänglich und ohne Einzelfallprüfung – verboten werden, beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu arbeiten.

Sonstiges

G-10-Kontrollkommission zu BND: Die gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes zur Telekommunikations-Überwachung Nichtdeutscher im Ausland sind nach mehrheitlicher Meinung der Mitglieder der G-10-Kontrollkommission nicht ausreichend, so zeit.de (Yassin Musharbash). Weiter erinnert der Beitrag an die für diesen Mittwoch geplante Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu den rechtlichen Grundlagen der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Geklagt habe der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting.

NSA-Untersuchungsausschuss: Die Stellungnahme der ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem, sowie des Mannheimer Juniorprofessor Matthias Bäcker, die als Sachverständige im NSA-Untersuchungsausschuss waren, verlinkt Thomas Stadler (internet-law.de) und fasst die Positionen zu Überwachungsaktitväten von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz noch einmal zusammen.

Über die Reaktionen – insbesondere des BND-Chefs Gerhard Schindler – auf die "deutliche Klatsche", den BND-Tätigkeiten fehle die gesetzliche Regelung, berichtet die Samstags-taz (Konrad Litschko). Dazu auch die Samstags-SZ (Stefan Braun).

Snowden-Anwalt im Interview: Der Anwalt Edward Snowdens in Deutschland, Wolfgang Kaleck, spricht mit dem Spiegel (Hubert Gude/Jörg Schindler) über die derzeitige und künftige Situation Snowdens in Russland, die Möglichkeiten einer Einreise nach Deutschland und eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss, was ihn vor einer Auslieferung an die USA schützt, was Kaleck sich von der deutschen Öffentlichkeit wünscht, die Verdienste Snowdens für die junge Generation, warum der deutsche Innenminister Snowden zu Unrecht als Rechtsbrecher bezeichnet und welches Risiko Snowden auf sich genommen hat, um die Öffentlichkeit über die USA-Überwachung aufzuklären.

"Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie der NSU": In der Welt am Sonntag findet sich von Stefan Aust und Dirk Laabs eine mehrseitige Geschichte über den NSU, die Rolle des Verfassungsschutzes, V-Personen und Akten-Schreddern, basierend auf dem Buch "Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie der NSU" von Aust und Laabs. Separat informiert die Welt am Sonntag darüber, dass die Grünen im Bundestag einen neuen Untersuchungsausschuss zum NSU einsetzen lassen wollen.

Strafvollzug: Schleswig-Holstein will den Strafvollzug familienfreundlicher gestalten und so auch die Rückfallgefahr reduzieren, meldet knapp die Samstags-Welt. So solle es etwa Vätergruppen geben, die den Inhaftierten Anregungen geben sollen, wie sie die Zeit mit ihren Kindern in der JVA gestalten können.

3D-Drucker und Urheberrecht: Mit den insbesondere urheberrechtlichen Implikationen der kostengünstigen Reproduktion von Objekten mit 3D-Druckern befasst sich der Rechtswissenschaftler Martin Mengden für lto.de und erläutert, warum schon die Bereitstellung von 3D-Druckvorlagen zum Herunterladen rechtswidrig sein kann.

Das Letzte zum Schluss

Richard kommt zur Ruhe: Wie welt.de berichtet, hat ein britisches Gericht dem britischen König Richard III. (1452-1485) eine letzte Ruhestätte in der Nähe des Ortes Leicester verschafft. Nachfahren des bei der Schlacht von Bosworth umgekommenen Königs hatten seine sterblichen Überreste, die im Jahr 2012 unter einem Parkplatz gefunden worden waren, bei York begraben wollen, dies hätte, so die Erfolglosen, seinem Willen entsprochen. Ob es eine Berufung gibt, sei indes noch nicht entschieden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Mai 2014: Wahlrecht für Demenzkranke - Doppelwähler di Lorenzo - Schweiz: Berufsverbot für Pädophile . In: Legal Tribune Online, 26.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12083/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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