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Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Mai 2014: Wahlrecht für Demenzkranke - Doppelwähler di Lorenzo - Schweiz: Berufsverbot für Pädophile

26.05.2014

Legal Voices - die juristische Presseschau

Wenn gewählt wird, wird auch über das Wahlrecht diskutiert. Wie steht es um das Recht für Demente und Betreute? Außerdem in der Presseschau: di Lorenzo wählt doppelt, die kommende BGH-Präsidentin wäre gern auch Holzfällerin geworden, G-10-Kommission zu BND-Tätigkeiten, Snowdens Anwalt im Interview und König Richard III. findet nach turbulentem Leben endlich die letzte Ruhe.

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Tagesthema

Wahlrecht für Demenzkranke: Etwa 1,4 Millionen Demenzkranke gibt es in Deutschland. Gut 700.000 davon leiden unter einer so schweren Form, dass sie nicht mehr entscheidungsfähig sind – aber wählen dürfen, so die FAS (Markus Wehner) in einem ausführlichen Beitrag. Oft würde in Familien und Pflegeheimen mit Dementen Briefwahl beantragt, ein "Einfallstor für Missbrauch": Aus Caritas-Heimen etwa kämen nur Stimmen für die CDU, aus Arbeiterwohlfahrt-Einrichtungen nur welche für die SPD. Bislang finde ein Ausschluss vom Wahlrecht über das Betreuungsrecht und eigene Betreuungsgerichte statt, indes nur in Fällen, in denen die Betreuung "in allen Angelegenheiten" angeordnet würde. Doch wer etwa in der Familie gepflegt würde, käme dort erst gar nicht hin. Grüne, Linke und SPD seien gegen einen Ausschluss, der eine Diskriminierung darstelle. Rechtspolitiker der Union diskutierten eine mögliche Übertragung des Wahlrechts in einer Vorsorgevollmacht.

Auf spiegel.de (Anna Stommel/Lukas Ondreka) findet sich ein Beitrag zum Ausschluss Behinderter vom Wahlrecht. Im Mittelpunkt steht der Fall des geistig behinderten Klaus Winkel, der zusammen mit vier weiteren Betroffenen und einer Berliner Anwältin die Bundestagswahl 2013 angefochten hat und für eine Wahlrechtsänderung kämpft – notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Strafbares Doppelwählen: In der Günther Jauch-Runde (ARD) zur Europawahl erzählte Giovanni di Lorenzo, Zeit-Chefredakteur, am gestrigen Sonntag freimütig, er habe als Doppel-Staatler (Deutschland, Italien) zweimal gewählt. Das fiel nicht nur Wolfgang Schäuble (CDU) in der Runde unangenehm auf. Udo Vetter (lawblog.de) erläutert, damit habe di Lorenzo sich wohl strafbar gemacht: Nach § 6 Absatz 4 des EU-Wahlgesetzes sei es Doppel-Staatlern verboten, zwei Stimmen anzugeben, wer es doch macht, mache sich gemäß § 107a Strafgesetzbuch strafbar.

Rechtspolitik

"Streitfall Miete": Im FAS-Geld & Mehr-Teil befassen sich Corinna Budras und Dyrk Scherff mit dem "Streitfall Miete" und erläutern, wie die für Anfang kommenden Jahres geplante Neuregelungen, unter anderem zu Mietpreisbremsen und Maklerkosten, zum Pyrrhussieg für Mieter werden könnte. So höben viele Vermieter nun noch einmal kräftig die Mieten an, auch drohten Umgehungen wie versteckte Provisionszahlungen oder überhöhte Abstandszahlungen.

Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare: "Berlin gehorcht Karlsruhe: Leider nur aufs Wort" - so fasst Nicolas Nadolny (Verfassungsblog) den Stand der Dinge zum Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner zusammen. Nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei die Sukzessiv-Adoption nun zwar gesetzlich erlaubt worden, für ein volles Adoptionsrecht warteten die Parlamentarier aber wohl lieber auf eine weitere Karlsruher Entscheidung: So könne man die Verantwortung auch viel besser von sich weisen.

Gesetzentwurf gegen Sozialbetrug: Wie die FAS (Thomas Gutschker) berichtet, soll ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Sozialbetrug durch EU-Ausländer bereits Anfang Juni im Kabinett beschlossen werden. Der Entwurf sehe unter anderem vor, Kindergeld-Betrug einzudämmen, indem Zahlungen von Steuernummern abhängig gemacht würden. Streitig sei zwischen den zuständigen Ressorts Innen (CDU) und Arbeit (SPD) noch, wie das geplante Wiedereinreiseverbot in Fällen gestalten werden soll, in denen das Aufenthaltsrecht erschlichen wurde. Das Arbeitsministerium möchte die fünfjährige Einreisesperre von einer strafrechtlichen Verurteilung abhängig machen, das Innenministerium nicht. Problematisch, erläutert die FAS, sei auch die abweichende Rechtsauffassung der EU-Kommission, die gestützt auf die Freizügigkeitsrichtlinie, ein Einreiseverbot nur als rechtmäßig ansehe, wenn die betreffende Person eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstelle. Auf gewöhnliche Betrüger würde dies kaum zutreffen.

Bundeskanzlerin Merkels (CDU) Ausspruch, die EU sei keine Sozialunion, kommentiert Heribert Prantl (Montags-SZ) abweisend: Sie wisse es besser. Corinna Budras (FAS) kommentiert zu den noch ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes über Sozialleistungen für EU-Ausländer. Deutsche Sozialgerichte hätten in Hunderten Entscheidungen entgegen des eindeutigen Gesetzeswortlautes zugunsten von Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger in Deutschland entschieden und damit quasi selbst die Sozialunion ausgerufen. Indes, so Budras, gefährde genau dies eine Kernidee der europäischen Gemeinschaft, die Freizügigkeit. Einreisesperren gegen Sozialbetrüger ließen sich eben nur mit konsequenten Grenzkontrollen durchsetzen.

Betäubungsmittelrecht: Im Gespräch mit lto.de (Jan Rebuschat) äußert sich der Strafrechtsprofessor Gunnar Duttge kritisch gegenüber der Petition einiger seiner Kollegen zur Legalisierung des Cannabis-Konsums. Dass das Strafrecht den Drogenkonsum nicht verhindere, sei jedenfalls kein Argument für eine Legalisierung.

65 Jahre Grundgesetz: Auf der Titelseite der Samstags-FAZ beschreibt Reinhard Müller das deutsche Grundgesetz als einen Stabilitätsanker, der von Spannungen zwischen den Verfassungsorganen lebendig gehalten und dessen Grundrechte gerade von den Verfassungsrichtern immer wieder "in die Zeit gestellt" würden. Das Grundgesetz sei "anpassungsfähig", "zeitlos modern" und auch "weltoffen" - daran ändere auch Einschränkungen des Asylrechts nichts, die der Festredner im Bundestag, der Autor Navid Kermani, herzlos nannte. Die Rede findet sich abgedruckt im Spiegel-Kulturteil.

Zur Feier im Bundestag berichten auch die Samstags-SZ (Constanze von Bullion) und die Samstags-taz (Daniel Bax).

Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk (Stephanie Rohde) gratuliert der Würzburger Staatsrechtslehrer und Rechtsphilosoph Horst Dreier dem Grundgesetz zum Geburtstag und prognostiziert, "es [wird] noch ein weit stattlicheres Alter erreichen".

Interview Datenschutzbeauftragte: Im Interview mit focus.de (Markus Bauer) spricht die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff über ihre Rolle als Datenschützerin, eine europäischen Datenschutzgrundverordnung, den NSA-Abhärskandal, das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, warum sie ein spezielles Grundrecht auf Vergessenwerden nicht für geboten hält, Geheimdienstkontrollen, das No-Spy-Abkommen, wie Bürger sich selbst schützen können und warum sie die Möglichkeit haben will, Datenschutzverstöße von Telekommunikations- und Postdienstleistern mit Bußgeldern zu sanktionieren.

Interview Handelskommissar: Die Montags-taz (U. Herrmann/M. Kreutzfeldt/K. Schöneberg) spricht mit EU-Handelskommissar Karel De Gucht über das geplante geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. De Gucht glaube an einen Druchbruch noch Ende 2014, ohne die nationalen Parlamente wolle aber niemand das Abkommen durchdrücken.

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    Tagesthema & Rechtspolitik: Wahlrecht für Demenzkranke, Adoptionsrechte für Homo-Paare, Gesetzentwurf gegen Sozialbetrug

  • Seite 2:

    Justiz: Neue BGH-Präsidentin, BGH zu Medienfreiheit, OLG Koblenz zu Nacktaufnahmen vom Ex

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Schweizer Initiative zu Pädophilen-Berufsverbot, G-10-Kommission zu BND, Snowden-Anwalt im Interview

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Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Mai 2014: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12083 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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