Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Mai 2014: Wahlrecht für Demenzkranke - Doppelwähler di Lorenzo - Schweiz: Berufsverbot für Pädophile

26.05.2014

Justiz

Neue BGH-Präsidentin?: Bettina Limperg, bislang Amtschefin des baden-württembergischen Justizministeriums, die früher mal Lastwagenfahrerin und Holzfällerin werden wollte – so der Focus in einer Kurzmeldung – ist vergangene Woche vom Richterwahlausschuss als eine der neuen Richter für den Bundesgerichtshof (BGH) gewählt worden. Es gelte als sicher, dass Limperg im Juli zur neuen Präsidentin des BGH gewählt würde. Bislang sei dort lediglich jeder fünfte Richterposten mit einer Frau besetzt.

EuGH zu Google-Suchlisten: "Nicht einmal Datenschützer freut das Urteil gegen Google", bilanziert die Samstags-FAZ (Joachim Jahn, Wirtschaftsteil) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Ratlosigkeit herrsche auf allen Seiten. So kritisiere nicht nur der deutsche Google-Jurist Per Meyerdierks, dass das Votum des zuständigen Generalanwaltes Niilo Jääskinen nicht genügend von Gericht aufgegriffen worden sei. Selbst der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeige sich nicht zufrieden: Es gäbe kein Recht, nur positiv in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Problematisch seien auch die in den EU-Staaten unterschiedlichen Rechtslagen – daher hoffe Schaar auf die seit langem diskutierte Datenschutzgrundverordnung, die auch ein Recht auf Vergessen regeln solle.

BGH zu Medienfreiheit: Thomas Stadler (internet-law.de) wundert sich über die Urteilsgründe einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus diesem April zur Nennung von Kindern von Prominenten in der Berichterstattung. Dabei stütze der BGH die Argumentation auf die Medien- statt die Pressefreiheit.

OLG Koblenz zu Nacktaufnahmen: Im Spiegel (Dietmar Hipp, Medien-Teil) findet sich ein ganzseitiger Bericht zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz aus der vergangen Woche. Eine Frau habe von ihrem Ex-Partner die Löschung intimer Bild- und Videoaufnahmen verlangt und Recht bekommen. Das OLG habe entschieden, der Fotograf müsse entsprechende Dateien, auf denen seine Ex-Partnerin nackt, nur in Unterwäsche und/oder nach dem Geschlechtsverkehr zu sehen war, löschen. Es bestehe bei Dateien eine Gefahr auch der ungewollten Weitergabe an Dritte. Eine Einwilligung der Frau zum Besitz intimer Aufnahmen in Dateiform sei nur solange gültig, wie die Beziehung bestehe. Offen ließ das Gericht, was bei Aufnahmen gelten würde, auf denen beide Partner zusammen zu sehen seien; Rechtsexperten beantworteten die Frage unterschiedlich.

StA Münster – Westlotto: In einem mehrseitigen Beitrag im Spiegel (J. Dahlkamp/G. Latsch/J. Schmitt, Zusammenfassung) geht es darum, wie die staatliche Westlotto-Gesellschaft Gewinner hoher Beträge in die Arme der Privatbank Merck Fink & Co. trieb. Dort seien die Gewinner in riskante Investments wie Immobilien- oder Schiffsfonds gelockt worden, wo sie hohe Verluste erlitten hätten. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittle wegen des Verdachts der Vorteilsannahme gegen einen mittlerweile entlassenen Berater der Westlotto, "eingeschaltet" von der Gesellschaft selbst, die auch eine Anwaltskanzlei mit einer Überprüfung beauftragt habe.

Titel gegen Thomas Middelhoff: Wie die Samstags-FAZ (Henning Peitsmeier/Joachim Jahn) im Wirtschaftsteil berichtet, sind Thomas Middelhoff, Ex-Arcandor-Chef, dem derzeit vor dem Landgericht Essen der Prozess wegen Untreue gemacht wird, in Verhandlungspausen über Gerichtsvollzieher Forderungen in Millionenhöhen zugestellt worden. Eine notariell beurkundete Forderung seines ehemaligen Geschäftspartners Roland Berger belaufe sich auf knapp über sieben Millionen Euro.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Mai 2014: Wahlrecht für Demenzkranke - Doppelwähler di Lorenzo - Schweiz: Berufsverbot für Pädophile . In: Legal Tribune Online, 26.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12083/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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