Die juristische Presseschau vom 26. April 2013: Bundesbank an BVerfG– Bundestag gegen NPD-Verbotsantrag – Mellinghoff übers Steuergeheimnis

26.04.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Deutschland vor dem UN-Menschenrechtsrat: Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), hat sich vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf für die mangelhafte Aufklärung der NSU-Terrorserie entschuldigt. Ausführlich berichtet die FAZ (Andreas Ross), knapp spiegel.de. Die SZ (Reymer Klüver) erklärt die Aufgaben des Menschenrechtsrates, der indes "nicht unumstritten" sei und zu häufig für politische Spiele der Mitgliedstaaten missbraucht werde.

USA – Klage gegen Deutsche Bank: Die Deutsche Bank muss sich in den USA einem Schadensersatzprozess wegen Immobilienspekulationen stellen. Geklagt hat die Stadt Los Angeles. Wie die SZ (Andrea Rexer) berichtet, bleibt die Deutsche Bank bei der Auffassung, sie sei nicht der richtige Ansprechpartner, weil sie die Kredite nicht selbst vergeben, sondern lediglich für ihre Kunden verwaltet habe.

USA – Guantanamo: Nach Angaben der SZ (Nicolas Richter) hat der Militärrichter im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba entschieden, dass im Prozess gegen die mutmaßlichen Hintermänner der Terroranschläge vom 11. September nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Folter gesprochen werden dürfe. Der Verteidiger der Angeklagten hatte das scharf kritisiert.

USA – Internet-Überwachung: spiegel.de gibt die Berichte von US-Medien und Bürgerrechtsorganisationen wieder, wonach das US-Justizministerium die Befugnisse von Behörden zur Internetüberwachung massiv ausgeweitet haben soll. Angeblich halten selbst Ministeriumsmitarbeiter das für rechtswidrig.

USA – Anklage gegen Boston-Attentäter: lto.de (Pia Lorenz/Claudia Kornmeier) spricht mit der in München tätigen US-amerikanischen Rechtsanwältin Lauren Reynolds über das Verfahren gegen den Boston-Attentäter Dschochar Zarnajew. Reynolds erläutert die Rechte von Beschuldigten und erklärt, derzeit erhebe die US-Bundesregierung vor einem Bundesgericht Anklage. Wegen der Verwendung von Massenvernichtungswaffen drohe Zarnajew die Todesstrafe.

Russland – Oppositioneller verurteilt: Ein Moskauer Gericht hat den linken Aktivisten Konstantin Lebedjew wegen Anstiftung von Massenunruhen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Strafmaß fiel gering aus, weil Lebedjew wichtige Aussagen machte, die nun zu scharfen Urteilen gegen weitere Oppositionelle führen könnten, berichtet die FAZ (Michael Ludwig).

Ägypten – Justizsystem: Die SZ (Tomas Avenarius) schildert den Machtkampf zwischen Islamisten und Juristen nach der Revolution in Ägypten.

Sonstiges

Verfassungsdesign: Der US-amerikanische Verfassungsrechtler Donald Horowitz ist an der American Academy in Berlin zu Gast. verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) erläutert dessen Forschungsprojekt, durch Verfassungsdesign ethnische Konflikte zu befrieden.

Das Letzte zum Schluss

Parkplatz freihalten: Wer nur noch ein Bein hat, ist nicht außergewöhnlich gehbehindert und darf deshalb auch nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit dem Hinweis, der Kläger könne auf Krücken problemlos hundert Meter gehen, so spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. April 2013: Bundesbank an BVerfG– Bundestag gegen NPD-Verbotsantrag – Mellinghoff übers Steuergeheimnis . In: Legal Tribune Online, 26.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8614/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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