Die juristische Presseschau vom 26. April 2013: Bundesbank an BVerfG– Bundestag gegen NPD-Verbotsantrag – Mellinghoff übers Steuergeheimnis

26.04.2013

Weitere Themen - Justiz

Mellinghoff im Interview: Der Präsident des Bundesfinanzhofes, Rudolf Mellinghoff, kritisiert im Interview mit der FAZ (Joachim Jahn/Reinhard Müller), dass im Fall Uli Hoeneß offenbar das Steuergeheimnis verletzt worden sei. Jeder Steuerpflichtige müsse sich auf die Verschwiegenheit der Behörden verlasen können. Die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften und die Praxis, vergleichsweise häufig Untersuchungshaft zu verhängen, sehe er mit Sorge. In dem Interview geht es außerdem um Deals im Strafverfahren, die strafbefreiende Selbstanzeige, Steueroasen, Vermögenssteuer, Ehegattensplitting und um die Haushaltsautonomie des Bundestages in der Euro-Krise. spiegel.de (cte) fasst die wesentlichen Aussagen Mellinghoffs zusammen.

Voßkuhle im Interview: juwiss.de (Stefan Martini/Tina Winter) bringt den dritten Teil des Interviews mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Thema ist die Lehre und Forschung im Öffentlichen Recht. Voßkuhle spricht sich dafür aus, Grundlagenfächer zu stärken und den Examensstoff leicht zu verringern, betont aber zugleich den Wert des deutschen Staatsexamens. Außerdem geht es um Perspektiven junger Rechtswissenschaftler, so etwa um neue Karrierewege, die kumulative Habilitation, Hindernisse für Frauen in der Wissenschaft, gemeinschaftliches Forschen und um ungewöhnliche Publikationen.

NSU-Prozess – Platzvergabe: Das Oberlandesgericht München wird am Montag die 50 Presseplätze für das NSU-Verfahren auslosen. Wie der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) berichtet, hat der Münchner Notar Dieter Mayer die Aufsicht über die Auslosung, als Zeuge wird der ehemalige Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hinzugezogen.

NSU-Prozess - BVerfG zu Videoübertragung: Im Streit um eine etwaige Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen weiteren Gerichtssaal sind Nebenkläger vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, sie hätten nicht dargelegt, warum sie in eigenen Grundrechten verletzt sein sollten. Das meldet unter anderem spiegel.de.

EuGH zu Anti-Diskriminierungs-Richtlinie: Äußerungen von Führungskräften können ein Hinweis auf Diskriminierung seitens des Unternehmens sein – das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag im Fall des rumänischen Fußballclubs Steaua Bukarest und gab damit der Klage einer Organisation für die Rechte von Homosexuellen statt. spiegel.de schildert den Fall. Auch die FAZ (Corinna Budras) berichtet und geht dabei knapp auf ein weiteres Urteil ein, wonach eine Klägerin keine umfangreichen Informationen von dem Unternehmen verlangen kann, das ihre Bewerbung abgewiesen hatte.

BGH zu "Notwehr mit Ansage": Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den süddeutschen Neonazi Florian Stech aufgehoben, der in Freiburg einen Antifa-Aktivisten angefahren und schwer verletzt hatte. Das Landgericht Freiburg hatte einen Notwehrexzess angenommen und Stech im Juli 2012 freigesprochen. Der BGH verlangte nun jedoch, die Frage zu klären, ob Stech mit Verteidigungswillen gehandelt habe – er hatte zuvor im Internet Gewaltfantasien gegen Linke verbreitet. Die taz (Christian Rath) berichtet.

BAG zu Kündigung wegen Kirchenaustritt: Die Caritas durfte einem Sozialpädagogen kündigen, der aus Enttäuschung über die Missbrauchsfälle aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. spiegel.de berichtet.

BVerwG zu Möllemann-Affäre: Zehn Jahre nach der Spendenaffäre der FDP um ihren damaligen NRW-Chef Jürgen Möllemann hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Partei mindestens 2 Millionen Euro Strafe zahlen muss. Über eine weitere Strafe in Höhe von 1,4 Millionen Euro muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut verhandeln, so eine kurze Meldung in der FR.

LG Dresden zu Handyüberwachung: Andre Meister (netzpolitik.org) analysiert das Urteil des Landgerichts Dresden zur Handyüberwachung, das nun im Volltext vorliegt. Das Gericht hatte die Funkzellenabfrage bei einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 für rechtswidrig erklärt – nun zeige sich allerdings, dass der "ursprünglich ausgerufene Gewinn" ein "Pyrrhussieg" sei, weil sich das Gericht lediglich auf formale Gründe stütze.

LSG Berlin zu Heizkosten: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich am Donnerstag mit den Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger befasst. Laut einem Bericht in der taz (Stefan Alberti/Sebastian Heiser) hielten die Richter die Miet- und Heizkosten-Verordnung des Sozialsenators für zu großzügig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Land Berlin erwägt eine Revision zum Bundessozialgericht.

LG Darmstadt – Justizskandal Arnold: In dem Justizskandal um Horst Arnold muss sich nun die ehemalige Lehrerin Heidi K. wegen Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Sie hatte ihrem früheren Kollegen vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. Arnold war 2002 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, wurde nach seiner Entlassung jedoch in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld freigesprochen und starb kurz darauf an einem Herzinfarkt. Heidi K. erhält ihre Vorwürfe aufrecht. Vom Prozessauftakt berichten spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die SZ (Hans Holzhaider).

Ermittlungen im Fall Hoeneß: Udo Vetter (lawblog.de) spekuliert über die Gründe für den Haftbefehl gegen Uli Hoeneß nach dessen Selbstanzeige. Entweder die Ermittler seien auf Ungereimtheiten gestoßen oder der Schaden der Tat überschreite die Obergrenze von 50.000 Euro, so dass keine Strafbefreiung möglich sei. Die SZ (C. Rost/A. Salch) beleuchtet die Rolle der Staatsanwaltschaft, für den federführenden Staatsanwalt Achim von Engel seien prominente Fälle "mittlerweile Routine".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. April 2013: Bundesbank an BVerfG– Bundestag gegen NPD-Verbotsantrag – Mellinghoff übers Steuergeheimnis . In: Legal Tribune Online, 26.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8614/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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