Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2016: Kon­se­qu­enzen aus VW-Affäre / Büro­k­ratie in Job­cen­tern / Unter­schla­gung von Schatz

26.01.2016

Justiz

EuGH zu Kartellbehörden: Kartellrechtliche Kronzeugenregelungen der Europäischen Kommission sind für die Entscheidungen nationaler Kartellbehörden nicht verbindlich, beide Regelungssysteme bestehen damit weiterhin eigenständig nebeneinander. Dies entschied nach Bericht des HBl (Heike Anger) der Europäische Gerichtshof in der vergangenen Woche.

BVerfG – Oppositionsrechte: Aus Anlass des jüngst am Bundesverfassungsgericht verhandelten Organstreitverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit geltender Quoren für bestimmte Oppositionsrechte untersuchen die Politikwissenschafter B. Engst, T. Gschwend und C. Hönnige auf verfassungsblog.de, inwiefern "effektive Opposition" im Bundestag an die in Streit stehende Antragsbefugnis für die abstrakte Normenkontrolle gebunden ist. Im Ergebnis ihrer empirischen Analyse verneinen die Autoren einen solchen Zusammenhang. Oppositionellen Abgeordneten stünde der Zugang zum BVerfG unabhängig von der abstrakten Normenkontrolle auch noch durch Organstreitverfahren und individuelle Verfassungsbeschwerde offen.

BVerwG zu Bundestagsgutachten: Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Juni, dass der Bundestag in Bezug auf Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eine informationspflichtige Behörde sei und die Gutachten dementsprechend öffentlich zugänglich machen muss. Die Funktionsweise des hierzu nun eingerichteten Portals "FragDenBundestag" erklärt zeit.de (Marvin Strathmann).

BGH zu Sondertilgungsrechten: Bei der Berechnung von Entschädigungen für vorfristige Kredittilgungen müssen Baufinanzierer vereinbarte Sondertilgungsrechte berücksichtigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof, wie die SZ (Berrit Gräber) berichtet. Die im Fall beklagte Bank hatte eben dies durch eine AGB-Klausel ausgeschlossen. Wegen unangemessener Benachteiligung erklärte das Gericht dies für unwirksam. Wenn Finanzierer vertraglich ein Sondertilgungsrecht vereinbarten, müssten sie damit rechnen, dass Kunden dieses in Anspruch nähmen und damit auch weniger Zinsen zu zahlen hätten.

LG Frankenthal zu Barbarenschatz: Wegen Unterschlagung des sogenannten "Barbarenschatzes", rund 100 wertvollen Gold- und Silberstücken im Wert einer halben Million Euro, hat das Landgericht Frankenthal einen Hobby-Archäologen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Verurteilte, in der Szene als Sondergänger bekannt, hatte seinen Fund im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen nicht bei den Landesbehörden angezeigt, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Dass das sogenannte Schatzregal sämtliche historisch relevanten Erdfunde zum Eigentum des jeweiligen Bundeslands mache, werde von Hobby-Forschern kritisiert. Denn blieben die Sachen ohne deren Einsatz im Erdreich verborgen.

LG Verden zu Familiendrama: Das Landgericht Verden hat im Fall der im heimischen Wohnzimmer verhungerten Frau die Angeklagten, Ehemann und Tochter des Opfers, wegen Totschlags durch Unterlassen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach einem Sturz hatten die Verurteilten die hilfebedürftige Frau sich selbst überlassen und Rettungskräfte erst nach ihrem Tod verständigt. Die SZ (Peter Burghardt) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2016: Konsequenzen aus VW-Affäre / Bürokratie in Jobcentern / Unterschlagung von Schatz . In: Legal Tribune Online, 26.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18246/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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