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Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2016: Kon­se­qu­enzen aus VW-Affäre / Büro­k­ratie in Job­cen­tern / Unter­schla­gung von Schatz

26.01.2016

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Justizminister fordert von VW Konsequenzen aus der Abgas-Affäre. Außerdem in der Presseschau: weniger Bürokratie in Jobcentern, Bewährungsstrafe für Schatzsucher und Benzin im falschen Tank.

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Thema des Tages

VW und Verbraucherschutz: Heiko Maas (SPD), Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, drängt VW zu einer kundenfreundlichen Lösung der Abgas-Affäre. Neben Plänen für eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten bei Neuwagenkäufen habe das Justizministerium den Autobauer zu einer internationalen Gleichbehandlung bei Entschädigungszahlungen aufgefordert, schreibt die SZ (Markus Balser/Thomas Fromm). Während US-amerikanischen Kunden eine Wiedergutmachung von 1.000 Dollar in Aussicht gestellt wurde, gingen europäische VW-Fahrer bislang leer aus. Hierbei solle es nach Unternehmensangaben auch bleiben, weil die Situationen nicht vergleichbar seien. In Deutschland stünden technische Umrüstungen betroffener Fahrzeuge unmittelbar bevor. Der Start des Rückrufs hänge von der bislang noch nicht erteilten Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes ab. Diese Behörde solle auch den Verbraucherschutz zu ihrem Ziel machen, so das HBl (Anja Stehle) zu den Plänen des Justizministeriums. Eine von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzte Untersuchungskommission schlage zudem die Einrichtung staatlicher Prüfstände für Emissionsnachmessungen vor. Auf diese Weise könnten wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen Prüfinstituten und Herstellern vermieden werden.

Markus Balser (SZ) begrüßt in einem Kommentar die Vorhaben. VW habe bislang die versprochene "mustergültige" Aufarbeitung der Affäre nicht geleistet, um "vor sich selber gerettet" zu werden und glaubwürdig zu bleiben, bedürfe es eines stärker an Verbraucherinteressen orientierten Vorgehens.

Rechtspolitik

Jobcenter-Bürokratie: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant einen Bürokratieabbau bei Jobcentern. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle Anfang Februar dem Kabinett vorgelegt werden. Er sehe unter anderem vor, dass Leistungsbescheide künftig für ein ganzes Jahr und nicht wie bislang für sechs Monate erteilt werden, schreibt die SZ (Uwe Ritzer). Ein von Experten gefordertes konsequentes Pauschalensystem zur Beendigung des "täglichen Kleinkriegs" über Minimalbeträge sehe der Entwurf nicht vor. Weitere problematische Inhalte des Entwurfs beschreibt die taz (Barbara Dribbusch). So würden Kinder getrennter Eltern nur noch dann als der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft zugehörig anerkannt, wenn die elterliche Betreuung zeitlich annähernd gleich ausfalle.

Schengen: Beim Treffen der EU-Innenminister in Amsterdam ist Griechenland seitens Deutschlands, Österreichs und Schwedens zu verstärkten Grenzschutzmaßnahmen aufgefordert worden. Anderenfalls würden sich die Schengen-Außengrenzen "nach Mitteleuropa bewegen", zitiert die FAZ (Helene Bubrowski) die österreichische Innenministerin. Dabei sei ein Ausschluss aus dem Schengen-System ohne den Willen des betreffenden Mitgliedsstaates rechtlich nicht möglich. Besprochen werde in Amsterdam auch eine Verlängerung der aktuellen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen.

Eigentum: In einem Kommentar zur ungleichen Vermögensverteilung in Deutschland behauptet Heribert Prantl (SZ), dass das Maß, ab dem Ungleichheit in Unfreiheit umschlage, erreicht sei. Hierfür sei auch die Abschaffung der Vermögensteuer im Jahr 1997 verantwortlich. Die Steuer sei vom 1995 vom Bundesverfassungsgericht mitnichten verboten worden, vielmehr habe das Gericht bestimmt, dass sie nicht als Substanz, vielmehr nur als Sollertragsteuer ausgestaltet werden dürfe. Aufgabe des Gemeinwesen sei es, dem Verfassungssatz von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums "zu guter Geltung zu verhelfen".

Bargeld: Das HBl (Frank M. Drost) berichtet zu Plänen der SPD-Bundestagsfraktion, künftig eine Obergrenze für den Einsatz von Barzahlungen einführen zu wollen. Durch eine Begrenzung auf 5.000 Euro und die Abschaffung von 500 Euro-Scheinen solle Geldwäsche erschwert werden. Das derartige Obergrenzen in anderen europäischen Ländern bereits gelten, legt das HBl (Norbert Häring) in einem weiteren Artikel dar. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme sei durchaus umstritten, weil die Geldscheine vom EU-Vertrag zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt wurden. Auch die Praxis einiger deutscher Behörden, Barzahlungen durch Satzung oder Gesetz auszuschließen, sei rechtlich fragwürdig.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: VW und Verbraucherschutz, Bürokratieabbau in Jobcentern, Obergrenze für Bargeldzahlungen

  • Seite 2:

    Justiz: zugängliche Bundestags-Gutachten, BGH zu Sondertilgungsrechten, LG Frankenthal zu Schatzsucher

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Christine Lüders im Interview, Versailler Vertrag in der Gegenwart, NSU-Krimi

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Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2016: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18246 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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