Die juristische Presseschau vom 25. September 2013: Diskussion um Sperrklausel – Visumspflicht für Türken – Haftbedingungen in Russland

25.09.2013

Recht in der Welt

Russland – Haftbedingungen: Nadeschda Tolokonnikowa, eine der verurteilten Pussy Riot-Aktivistinnen, hat sich in einem Brief an den Menschenrechtsbeauftragten der Russischen Föderation über unmenschliche Haftbedingungen beklagt und einen Hungerstreik angekündigt. Wie die SZ (Julian Hans) schreibt, müsse die in Lagerhaft Befindliche bis zu 16 Stunden am Tag arbeiten, nach Bekanntwerden der Vorwürfe sei sie zum "Schutz" in Einzelhaft verlegt worden. Übergriffe anderer Lagerinsassen seien an der Tagesordnung und würden durch die Verwaltung gefördert, schreibt die FAZ (Michael Hanfeld) in ihrem Feuilleton. Der Brief bezeuge, dass das von Alexander Solschenizyn so kraftvoll beschriebene Gulag-System weiterhin existiere. Eine gekürzte Übersetzung des Schreibens Tolokonnikowas bringt die Welt.

USA – Geheimnisverrat: Ein Journalist und früherer FBI-Mitarbeiter hat sich nach Darstellung der FAZ (Andreas Ross) vor Gericht wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen an eine Nachrichtenagentur für schuldig bekannt und einer Gefängnisstrafe von knapp vier Jahren zugestimmt. Die Informationen betrafen Erkenntnisse zu einer jemenitischen Terrorzelle.

Sonstiges

Landeswahlleiter: Lto.de (Claudia Kornmeier) befragt den hessischen Landeswahlleiter Wilhelm Kanther zu seinem Aufgabengebiet und seinen Erfahrungen mit dem neuen Wahlrecht. Größere Probleme seien bei der jüngsten Wahl nirgendwo aufgetreten, die leicht erhöhte Anzahl von Briefwählern ist nach Kanther auch nicht zwangsläufig auf die vereinfachten Voraussetzungen hierfür zurückzuführen.

Menschenrechtsschutz: Über eine prominent besetzte Tagung zum Thema der nationalen Durchsetzbarkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Zwecke höchstmöglichen Menschenrechtsschutzes schreibt der Rechtswissenschaftler Hauke Delfs (verfassungsblog.de).

Das Letzte zum Schluss

Schockwerbung: Über eine bestenfalls eigenwillige Methode der Mandantenwerbung schreibt Richter Hans-Otto Burschel (blog.beck.de). Ein nordrhein-westfälischer Anwalt bedruckte Kaffeetassen mit drei verschiedenen Motiven und bat die zuständige Kammer um Begutachtung der berufsrechtlichen Zulässigkeit. Unter anderem wurde eine Frau abgebildet, die sich offensichtlich in Selbsttötungsabsicht eine Pistole unters Kinn hält, versehen mit dem Text "Nicht verzagen, R. fragen" und den Kontaktdaten des Anwalts. Die Kammer erteilte den prompten Hinweis der Unvereinbarkeit derartiger Werbung, eine hiergegen eingereichte Klage beim Anwaltsgerichtshof NRW wurde als unzulässig abgewiesen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. September 2013: Diskussion um Sperrklausel – Visumspflicht für Türken – Haftbedingungen in Russland . In: Legal Tribune Online, 25.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9662/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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