Die juristische Presseschau vom 24. September 2015: Bewaff­neter Ein­satz ohne Par­la­ment – USA ist kein sicherer Hafen - Unter­halt trotz Unfrucht­bar­keit

24.09.2015

Recht in der Welt

USA - "Happy Birthday": Die Warner Music Group zog zu Unrecht jahrzehntelang Lizenzgebühren für das Geburtstagsständchen "Happy Birthday" ein. Die Lizenz beziehe sich nur auf ein bestimmtes Piano-Arrangement, nicht auf das Lied als Ganzes. Dies hat nun ein Gericht in Los Angeles entschieden, melden spiegel.de und lto.de.

Frankreich - Uber: Die Vermittlung von privaten Fahrern zum Transport von Personen ist illegal, dies hat das französische Verfassungsgericht entschieden, schreibt die taz (Rudolf Balmer). Uber ist mit ihrer Argumentation, dass ein Verbot ihrer Vermittlungstätigkeit automatisch verheerende Folgen für andere Beförderungsangebote, wie Carsharing und Limousinen Angebote habe, nicht durchgedrungen. Vielmehr sind diese Transportmöglichkeiten wie die Taxibranche klar gesetzlich geregelt, begründet das Gericht seine Entscheidung.

UN-Menschenrechtsrat - Saudi Arabien: Der Saudische Botschafter Faisal bin Hassan Trad ließ sich in Genf zum Vorsitzenden einer Beratergruppe des UN-Menschenrechtsrats wählen – laut der Nichtregierungsorganisation UN-Watch, eine der wichtigsten Gruppen des Menschenrechtsrats. Ihr Geschäftsführer Hillel Neuer "hält dies für skandalös." So z.B. habe Saudi-Arabien in diesem Jahr mehr Menschen geköpft, als der "Islamische Staat". Die Zeit (Katharina Kühn) schreibt darüber.

Frankreich – IWF-Chefin: Die Pariser Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Affäre um den Unternehmer Bernard Tapie gegen die IWF-Chefin und frühere französische Finanzministerin Christine Lagarde angeregt, meldet spiegel.de. In Frage stehe ihre Rolle bei der Entscheidung der Regierung, Tapie einen Schadensersatz in Millionenhöhe zu zahlen. Der Vorwurf lautete auf Vernachlässigung ihrer Amtspflichten als Finanzministerin.

Sonstiges

Netzpolitik-Affäre: In der Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss zur Netzpolitik-Affäre verteidigt der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen seine Entscheidung, nach der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente Anzeige zu erstatten. Maaßen kritisiert, dass die Landesverratsaffäre zu einer "Umwertung der Werte" geführt habe, so netzpolitik.org (Thomas Rudl). Innenminister de Maizière erschien erst gar nicht.

Das Letzte zum Schluss

Plötzlich Dieb: Ein Mann in Bayern ist unbeabsichtigt zum Autodieb geworden. Am Dienstagmorgen ist der Mann nach dem Brötchenholen nicht in sein eigenes Auto, sondern in einen identisch aussehenden Wagen gestiegen und davon gefahren. Die beiden grauen Autos der selben Marke waren nebeneinander geparkt, nicht abgeschlossen und in dem "Diebesgut" ließ der Eigentümer den Schlüssel zurück, so dass nur der Startknopf gedrückt werden musste, meldet motortalk.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ps

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. September 2015: Bewaffneter Einsatz ohne Parlament – USA ist kein sicherer Hafen - Unterhalt trotz Unfruchtbarkeit . In: Legal Tribune Online, 24.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16995/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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