Die juristische Presseschau vom 24. April 2013: Debatte um Steuerstrafrecht – Funkzellenabfrage rechtswidrig – Friedrich vs. Voßkuhle

24.04.2013

Weitere Themen – Justiz

BVerfG – Anti-Terror-Datei: Die SZ (Wolfgang Janisch) bringt einen Vorbericht zur heute anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage des ehemaligen Richters Robert Suermann gegen die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei für Islamisten. Zumindest ein Teilerfolg des Klägers sei nicht auszuschließen.

Haftbefehl Hoeneß: Über den im März gegen Uli Hoeneß erlassenen Haftbefehl berichtet die SZ (Hans Leyendecker / Klaus Ott, ähnlich im Netz). Der Präsident des FC Bayern sei am 20. März 2013 kurzzeitig festgenommen, gegen eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Die SZ (Hans Leyendecker / Klaus Ott) porträtiert Finanzgebaren und Karriere des nach eigenem Bekunden "Zockers" Hoeneß.

Heribert Prantl (SZ) hält den Vorwurf der Fluchtgefahr, der Voraussetzung für den Haftbefehl war, "bei einem so bodenständigen Menschen wie Hoeneß für "Unsinn".

OVG Schleswig – Facebook vs. Weichert: In einer Eilentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig Facebook im Streit mit dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert vorläufig Recht gegeben. Das soziale Netzwerk darf auch weiterhin die Konten von Benutzern sperren, die sich nicht unter ihrem richtigen Namen anmelden. Das berichten lawblog.de (Udo Vetter) und die FAZ (Joachim Jahn).

OLG München – Verteidigerdurchsuchung: Das Oberlandesgericht München beabsichtigt, die Verteidiger von Beate Zschäpe und der anderen Angeklagten, an jedem Prozesstag einer Leibesvisitation zu unterziehen. Wie lawblog.de (Udo Vetter) berichtet, sei diese Maßnahme nur für die Verteidiger, nicht für andere Prozessbeteiligte vorgesehen. Darin liege ein nicht zu begründender tiefer Eingriff in die Berufs- und Freiheitsrechte jedes Anwalts.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof – Datenabfragen ARD/ZDF: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer gegen die Datenabfragen im Zusammenhang mit der neuen Finanzierung von ARD und ZDF abgewiesen. Das berichtet die FAZ (Michael Hanfeld) auf ihrer Medienseite, ebenso wie welt.de. Eine rechtliche Bewertung des neuen Rundfunkbeitrags sei damit noch nicht verbunden .

LG Dresden – Funkzellenabfrage: Die im Februar 2011 durchgeführte flächendeckende Funkzellenabfrage im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die NPD, war in zwei von drei Fällen rechtswidrig, berichtet netzpolitik.org (Andre Meister).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. April 2013: Debatte um Steuerstrafrecht – Funkzellenabfrage rechtswidrig – Friedrich vs. Voßkuhle . In: Legal Tribune Online, 24.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8591/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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