Die juristische Presseschau vom 23. Dezember 2016: Fahn­dung nach Anis Amri / Gesetz zu Robo­ter­autos / Klage wegen Ent­gelt­dis­kri­mi­nie­rung

23.12.2016

Justiz

BAG zu Betriebsratsausschlussverfahren: Rechtsanwalt Bernd Weller stellt auf dem Handelsblatt Rechtsboard eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Ausschlussverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz vor. Dieses erlaubt den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds bei grober Verletzung einer betriebsverfassungsrechtlichen Pflicht. Das BAG hat nun entschieden, dass sich eine Pflichtverletzung nur auf eine Amtszeit bezieht und der Ausschluss nach einer Neuwahl nicht mehr greift.

LG Bamberg zu Silvester-Mord: Das Landgericht Bamberg hat den Angeklagten Roland E., der an Silvester vergangenen Jahres ein elfjähriges Mädchen erschossen hatte, zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte von seinem Grundstück aus auf eine Gruppe von Menschen geschossen, weil er sich vom Lärm der Silvesterknaller gestört fühlte. Das Gericht bejahte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe, berichten die Welt (Gisela Friedrichsen) und die SZ (Hans Holzhaider).

AG Berlin – Entgeltdiskriminierung: Die Journalistin Birte Meier hat das ZDF auf Leistung von 70.000 Euro wegen Entgeltdiskriminierung verklagt. Die Rechtsanwälte Robert von Steinau-Steinrück und Paul Gooren beschreiben auf lto.de die Beweisschwierigkeiten bei Klagen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz und erwarten, dass der Nachweis von Lohndiskriminierung durch das geplante Entgelttransparenzgesetz leichter gelingen werde.

AG Erkelenz – Laienverteidiger: Wie die taz (Markus Sehl) darstellt, wird in mehreren Prozessen gegen Umweltaktivisten vor dem Amtsgericht Erkelenz auch die Frage nach der Zulässigkeit einer Verfahrensbeteiligung von Justizlaien verhandelt. Die Aktivisten wollen die Möglichkeit der Laienverteidigung als Mittel alternativer Prozessführung nutzen und erreichen, dass auch Personen ohne juristische Ausbildung zugelassen werden. Bisher sei die Rechtslage nicht geklärt.

BGH – Telekom: Der Streit um die Haftung der Telekom für die Kursverluste beim Börsengang im Jahr 2000 kommt vor den Bundesgerichtshof. Im Musterverfahren haben sowohl Telekom als auch der Vertreter des Musterklägers Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt eingelegt, berichten die FAZ (Marcus Jung) und das Hbl (Katharina Schneider). Das OLG hatte die Verantwortung von Telekom für einen Prospektfehler bejaht.

OLG München – NSU: Die SZ (Annette Ramelsberger) porträtiert den Vorsitzenden im NSU Verfahren, Manfred Götzl, der den Prozess mit "asketischer Disziplin" im Griff habe. Götzl sei ein "Technokrat der Justiz", der sich genau ausrechne, ob sich eine Drohgebärde im Gerichtssaal lohne und: "Er ist ein Meister der Zermürbung."

VG Stuttgart – S 21: Nachdem die Bahn eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Zusatzkosten in Milliardenhöhe beim Projekt Stuttgart 21 angekündigt hat, hat die Landesregierung zur Klärung der Kostenverteilung die anderen Projektpartner zu formellen Gesprächen eingeladen, auch um die Verjährungshemmung auszulösen. Zudem hat sie Feststellungsklagen vorbereiten lassen, berichtet die SZ (Josef Kelnberger).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Dezember 2016: Fahndung nach Anis Amri / Gesetz zu Roboterautos / Klage wegen Entgeltdiskriminierung . In: Legal Tribune Online, 23.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21550/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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