Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2013: Fehlurteile in Deutschland – Bud für die USA - Vögel-Sucht in der Schweiz

23.01.2013

Eine ARD-Dokumentation über Fehlurteile in deutschen Strafprozessen hat eine Diskussion über Änderungen an der StPO ausgelöst. Außerdem in der heutigen Presseschau: Reformvorschläge für die Erbschaftsteuer, das EuGH-Urteil zur Biermarke "Bud", das BVerfG verweigert einem Nazi das Besuchsrecht für sein Kind - und warum einem Schweizer Federsammler seine Vögel-Sucht zum Verhängnis wurde.

Fehlurteile: Eine Dokumentation über gerichtliche Fehlurteile hat die ARD ausgestrahlt: "Unschuldig in Haft – Wenn der Staat zum Täter wird."  Im Mittelpunkt standen die Fälle des Lehrers Horst Arnold, der aufgrund einer falschen Anschuldigung wegen der Vergewaltigung einer Kollegin verurteilt wurde, sowie der Berlinerin Monika de Montgazon, die nach einem falschen Brandgutachten wegen Mordes an ihrem Vater verurteilt wurde, obwohl dieser den tödlichen Brand fahrlässig selbst verursacht hatte.

Henning Ernst Müller (blog.beck.de) zeigt sich nach der Sendung erschrocken über die deutsche Justiz, "wie wenig man sich auch nach einem solchen Fall bemüht, die eigenen Fehler zu begreifen, um sie künftig zu vermeiden. Ein  Fehlermanagement ist der Strafjustiz in Deutschland absolut fremd". Als Gegenmittel schlägt er vor: "Tonbandaufnahmen von Vernehmungen, Wortprotokolle in der LG-Hauptverhandlung, die zweite Tatsacheninstanz auch (und gerade!) bei schweren Tatvorwürfen."

Auch Thomas Stadler (internet-law) forderte aus Anlass der ARD-Dokumentation ein Wortlautprotokoll: "Der nach meiner Wahrnehmung vermutlich eklatanteste Mangel des deutschen Strafverfahrens besteht im Fehlen eines ordentlichen Protokolls, insbesondere der fehlenden vollständigen Protokollierung von Zeugenaussagen."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Erbschaftsteuer: Der Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, schilderte beim Deutschen Finanzgerichtstag, wie Großvermögen sich legal an der Erbschaftsteuer vorbeitricksen können. Der BFH hatte dies im Vorjahr als verfassungswidrig gerügt. Viskorf machte jetzt Vorschläge für eine verfassungskonforme Reform: "keine Ausnahmeregelungen für einzelne Vermögensarten, niedrige Freibeträge, eine voraussetzungslose Möglichkeit zur Stundung und schließlich ein niedriger Steuersatz", so die Darstellung in der FAZ (Joachim Jahn). Viskorfs Vorbild sei die deutsche Rechtslage im Jahr 1974.

Arbeitnehmer-Datenschutz: Die Betriebsräte von mehr als hundert großen Unternehmen haben in einem offenen Brief gegen das geplante Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz protestiert, berichtet die SZ (Thomas Öchsner). Das Gesetz biete den Arbeitgebern zuviel Interpretationsspielraum, etwa bei Videoüberwachung, die der Arbeitssicherheit dienen soll.

Verfassungsschutz und Linke: Innenminister Friedrich (CSU) hat bereits im November angewiesen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr die gesamte Partei "Die Linke" beobachtet, sondern nur noch "offensichtlich extremistische Zusammenschlüsse" innerhalb der Partei, berichtet die taz (Christian Rath). Das Bundesverfassungsgericht will im ersten Halbjahr 2013 über eine Klage der linken Bundestagsfraktion gegen ihre Beobachtung entscheiden. In einem gesonderten Kommentar kritisiert Rath (taz) die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes für politische Zwecke.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2013: Fehlurteile in Deutschland – Bud für die USA - Vögel-Sucht in der Schweiz . In: Legal Tribune Online, 23.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8019/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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