Die juristische Presseschau vom 22. August 2014: Urteil im Zahngold-Fall – Waffenlieferungen und Bundestagsbeteiligung – Syndikus-Urteil veröffentlicht

22.08.2014

Justiz

BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndizi: Das Bundessozialgericht entschied bereits im April in mehreren Fällen, dass angestellte Rechtsanwälte in Unternehmen und Verbänden nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit werden können. Das Urteil sorgte für heftige Diskussionen etwa zur Frage, ob die Rechtsprechung auch für angestellte Rechtsanwälte in Kanzleien gilt. In einem Fall sind jetzt die Gründe bekannt geworden. Rechtsanwalt Martin W. Huff bespricht sie für lto.de und zieht ein enttäuschtes Fazit: Das Urteil lasse viele Fragen offen. Die Politik müsse Klarheit schaffen, sonst drohe "eine Spaltung der Anwaltschaft".

LG Dresden – Wojciech S.: An diesem Freitag beginnt laut zeit.de (Tom Sundermann) vor dem Landgericht Dresden der Mordprozess gegen den Kriminalbeamten Detlev G. Er soll den Geschäftsmann Wojciech S. erdrosselt, zerstückelt und in der sächsischen Provinz begraben haben. Beide hatten sich anscheinend zuvor in einem Internetforum kennengelernt und verabredet; D. soll den Ermittlern zufolge die Tat eingeräumt haben, allerdings sei die Tötung auf Verlangen des G. erfolgt. Die SZ (Cornelius Pollmer) berichtet ebenfalls und spricht von einem großen Medieninteresse am Prozess.

VG Schwerin zu Gofu-Park: lto.de meldet ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Schwerin, nach dem auf einem Golfplatz bei Kühlungsborn der Betrieb eines Golffußballparks ("Gofu") untersagt bleibt. Das VG entschied: Golffußball ist mit der bisherigen Zweckbestimmung des für den Golf- und Countryclub geltenden Bebauungsplans nicht zu vereinbaren. Gegenüber dem klassischen Golf handele es sich um eine andersartige und selbständige Sportart.

LG Mainz – Toilettenreiniger: Mehreren Reinigungsdienstleistern für "Sanifair"-Toiletten in Supermärkten und auf Autobahnen soll nach Bericht von manager-magazin.de (Philipp Alvares de Souza Soares) bald der Prozess gemacht werden. Die Betreiber sollen Putzkräfte aus Osteuropa systematisch ausgebeutet haben, vorgeworfen werde Hinterziehung von Steuern und Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben. Klomänner und -frauen sollen als Scheinselbständige beschäftigt worden sein. Die Mitarbeiter sollen vor allem in Bulgarien angeworben und dann teils in Bussen nach Deutschland geschafft worden sein, heißt es. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Stade erhebt dem Bericht zufolge ähnliche Vorwürfe gegen einen weiteren Betreiber aus der Branche.

LG Frankfurt – Vergleich im Cum-Ex-Streit: Einen Vergleich zwischen der Hypo-Vereinsbank und dem Erbe des verstorbenen Investors Rafael Roth meldet das Handelsblatt (Sönke Iwersen/Kerstin Leitel – Kurzfassung). Die Bank hatte Roth vor dem Landgericht Frankfurt auf 120 Millionen Euro verklagt; Gegenstand des Verfahrens waren Aktiendeals, bei denen die Parteien mithilfe einer Gesetzeslücke Steuern umgehen konnten (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte). Der Vergleich sei für Roth nun "äußerst vorteilhaft" ausgegangen, da die Bank auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichte. Sie habe zunächst wie der sichere Sieger ausgesehen, doch der Vergleich lege das Gegenteil nahe.

OLG München – Beate Zschäpe: Bislang schweigt Beate Zschäpe im Prozess vor dem Oberlandesgericht München beharrlich. Wie spiegel.de (Jörg Diehl) berichtet, hatte Zschäpe sich vor ihrem Prozess mehreren Kriminalbeamten offenbart. Dies gehe aus dem Untersuchungsbericht des Thüringer Landtages zum NSU-Untersuchungsausschuss hervor. Weil sie im Prozess verstummt sei, "erlangen die wenigen Worte, die sie bislang mit Beamten austauschte, eine umso größere Bedeutung".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. August 2014: Urteil im Zahngold-Fall – Waffenlieferungen und Bundestagsbeteiligung – Syndikus-Urteil veröffentlicht . In: Legal Tribune Online, 22.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12967/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

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