Die juristische Presseschau vom 22. August 2013: 35 Jahre Haft für Manning – Karlsruhe muss Soli prüfen – Hacker-Gehilfen vor Gericht

22.08.2013

Dreieinhalb Jahrzehnte Haft für den Whistleblower Bradley Manning. Das US-Urteil sorgt in Deutschland für Empörung. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverfassungsgericht muss sich bald mit dem Solidaritätszuschlag und dem Hygienepranger befassen, das Landgericht Düsseldorf verhandelt über den Bankraub eines Hackerrings und der VGH Mannheim entschied, ob ein Professor mit einem anderen Professor das Büro teilen muss.

35 Jahre für Bradley Manning: Nachdem Militärrichterin Denise Lind schon vor drei Wochen Bradley Manning in 20 von 22 Punkten, unter anderen Spionage, für schuldig sprach, weil er als Soldat rund 700.000 geheime US-Dokumente an Wikileaks weitergab, legte sie jetzt das Strafmaß fest: 35 Jahre Gefängnis. Maximal möglich waren 90 Jahre, die Anklage hatte 60 Jahre gefordert. Wie spiegel.de (Sebastian Fischer) berichtet, ist bei guter Führung eine Entlassung in neun oder zehn Jahren denkbar. Außerdem sind noch Rechtsmittel möglich.

Nicolas Richter (SZ) hält das Urteil für ein Signal der Erbarmungslosigkeit: "Wer die Öffentlichkeit aufklären möchte, weil er den Staat auf einem falschen, gar gefährlichen Weg wähnt, der wird behandelt wie ein Mörder." Bernd Pickert (taz) spricht von einer Perversion des Rechts: "Wer in Uniform Verbrechen begeht, kann auf Schutz hoffen, wenn nur die Öffentlichkeit nichts davon erfährt. Wer diese Verbrechen aufdeckt und eben öffentlich macht, wird verfolgt."

Reinhard Müller (FAZ) fordert eine differenzierte Bewertung der von Manning weitergegebenen Dokumente: "Die Gefährdung von Kameraden ist das eine, etwas anderes die Offenlegung diplomatischen Verkehrs, die zu mehr als einem Ansehensverlust Amerikas geführt hat, wiederum etwas anderes die Aufdeckung eines Verbrechens wie der offenbar willkürlichen Beschießung von Zivilisten aus einem Kampfhubschrauber."

Weitere Themen – Rechtspolitik

NSU-Untersuchungsausschuss: Am heutigen Donnerstag will der Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund seinen rund 1000-seitigen Abschlussbericht vorstellen. Die taz (Wolf Wiedmann-Schmidt) fasst die Kritik an den Sicherheitsbehörden vorab zusammen. Der Ausschuss gibt auch rund 50 rechtspolitische Empfehlungen, die ebenfalls von der taz (Wolf Wiedmann-Schmidt) zusammengestellt werden.

Geheimdienstkontrolle: Die FAZ (Reinhard Müller) beschreibt die derzeitige Kontrolle deutscher Geheimdienste durch parlamentarische Gremien. Diese sei von den Abgeordneten nicht nebenbei zu leisten, deshalb sollten auch ihre Mitarbeiter Zugang zu den Gremien haben. Die SZ (Daniel Brössler) schildert die Reformvorschläge von SPD, FDP, Linken und Grünen.

Wahlrecht I - Online-Wahlen: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Anika D. Luch und Sönke E. Schulz halten im Juwiss-Blog die Einführung einer Stimmabgabe per Internet für vereinbar mit Art. 38 GG, wenn die Online-Wahl die Ausnahme bleibt.

Wahlrecht II - Wahlpflicht: Die Studenten Vincent-Immanuel Herr und Martin Speer plädieren in der Zeit für die Einführung einer Wahlpflicht. Wer wählt, soll sich künftig allerdings auch per Kreuzchen enthalten können. Wer gar nicht zur Wahl geht, solle dagegen eine Abgabe zahlen müssen.

Rundfunkfinanzierung: In der Serie über die Wahlprogramme zur Bundestagswahl befasst sich lto.de (Claudia Kornmeier) diesmal mit der Rundfunkfinanzierung, insbesondere der Haltung zum neuen Rundfunkbeitrag.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. August 2013: 35 Jahre Haft für Manning – Karlsruhe muss Soli prüfen – Hacker-Gehilfen vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 22.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9409/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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