Die juristische Presseschau vom 18. - 22. April 2014: Ecclestone in großem Trouble – Strafschärfung für rassistische Täter – Illegaler Limousinenservice in Berlin

22.04.2014

Justiz

EGMR zu Meinungsfreiheit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete, dass einem Aktivisten aus Nordhessen ein Flugblatt verboten wurde, in dem er einen Bürgermeisterkandidaten wegen seiner Nähe zu einer Nazi-Organisation kritisierte. Es habe sich um eine öffentliche Auseinandersetzung gehandelt. Die Einschätzung der Aussagen im Flugblatt als Tatsachenaussagen sei nicht korrekt gewesen. Es berichten verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) und internet-law.de (Thomas Stadler).

BVerfG zu Pflegegeld: Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht beanstandet, dass das Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen deutlich niedriger ist als das Budget für professionelle Pflegeleistungen. Beim Pflegegeld handele es sich um kein Entgelt, sondern um eine Anerkennung, meldet lto.de. Christian Rath (taz.de) kommentiert: "Die Karlsruher Richter hätten allenfalls eine Utopie aufzeigen können. Doch das ist sicher nicht ihre Kernaufgabe."

BVerfG - Pflegezustände: Die FAS (Jörn Klare) interviewte die Juristin Susanne Moritz, die in ihrer Dissertation zu Jedermann-Klagen gegen verfassungswidrige Zustände im Pflegesystem ermunterte. Es gebe körperliche Gewalt, Medikamentenmissbrauch und nicht genehmigte Fixierungen. Heimbewohner würden in einen Tagesablauf gezwungen, der nicht ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Außerdem werde ein erheblicher Teil der Heimbewohner pflegerisch mangelhaft versorgt. Betroffen seien 150.000 Personen. Der Staat habe eine Schutzpflicht.

BFH zu Cum-Ex-Geschäften: In einem Fall aus Hamburg hatte der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals über mehrfach erstattete Kapitalertragsteuern zu entscheiden. Der Investor DWH scheiterte dabei mit seinem Versuch, die Steuererstattung durchzusetzen. Allerdings war der Fall recht speziell und der BFH machte keine grundsätzlichen Ausführungen, berichtet die Samstags-Welt (Martin Greive/Anne Kurz). Auch Joachim Jahn (Samstags-FAZ) kommt in seinem Kommentar zum Schluss: "auf eine grundsätzliche Klärung muss man weiter warten."

LG Osnabrück zu Piraterie: Das Landgericht Osnabrück hat einen Mann aus Somalia wegen erpresserischem Menschenraub zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte sich als Mitläufer dargestellt, nach Ansicht des Gerichts war er aber der Anführer eine Piratengruppe, die das Schiff Marida Marguerita im Jahr 2010 für 234 Tage entführte und die Besatzung brutal folterte. Es berichtete die Samstags-SZ (Marc Widmann).

LG Berlin zum Limousinen-Service: Das Landgericht Berlin hat per einstweiliger Verfügung der US-Firma Uber verboten, mittels einer App taxi-ähnlichen Verkehr zu betreiben. Die Hintergründe der Auseinandersetzung schildert die Wams (Steffen Fründt/Tina Kaiser). Der Verkehrsrechtler Adolf Rebler bekräftigt auf lto.de die Berliner Entscheidung. Wer entgeltlich oder geschäftsmäßige Personen mit Kraftfahrzeugen befördere, müsse die Regeln für den Taxiverkehr einhalten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. - 22. April 2014: Ecclestone in großem Trouble – Strafschärfung für rassistische Täter – Illegaler Limousinenservice in Berlin . In: Legal Tribune Online, 22.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11747/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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