BVerfG zum Pflegegeld für Angehörige: Weniger Vergütung als professionelle Pflegekraft verfassungsgemäß

17.04.2014

Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegt, hat keinen Anspruch auf eine ebenso hohe Leistung, wie sie externen Pflegehilfen gewährt wird. Nach Ansicht des BVerfG verstoßen die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte nicht gegen das Grundgesetz. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hervor.

Weder der Gleichheitssatz noch der Schutz von Ehe und Familie erforderten eine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pflegesachleistung, entschieden die Karlsruher Richter. Der Konzeption des Pflegegeldes liege der Gedanke zugrunde, dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird, heißt es in den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Der Gesetzgeber dürfe daher davon ausgehen, dass die Entscheidung zur familiären Pflege nicht abhängig ist von der Höhe der Vergütung, die eine professionelle Pflegekraft für diese Leistung erhält (Beschl. v. 26.03.2014, Az. 1 BvR 1133/12).

BVerfG sieht keinen Anspruch auf finanzielle Förderung

Die unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung schaffe weder einen Anreiz für Familienangehörige, sich der familiären Pflege zu entledigen, noch bestrafe sie willkürlich den Wunsch Angehöriger zur familiären Pflege. Schließlich ließen sich aus der Förderungspflicht der Familie keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen herleiten.

Die Richter wiesen mit ihrem Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer Ehefrau und deren Tochter aus Bayern zurück, die den Familienvater bis zu dessen Tod zu Hause gepflegt hatten. Während das Pflegegeld der Stufe III 665 Euro betrug, wäre beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte mit 1.432 Euro mehr als doppelt so viel erstattungsfähig gewesen. Die beiden Frauen hatten unter Hinweis auf den grundgesetzlichen Gleichheitssatz vergeblich versucht, den Differenzbetrag zwischen dem Pflegegeld und der höheren Pflegesachleistung einzuklagen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zum Pflegegeld für Angehörige: Weniger Vergütung als professionelle Pflegekraft verfassungsgemäß . In: Legal Tribune Online, 17.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11734/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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