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Die juristische Presseschau vom 18. - 22. April 2014: Ecclestone in großem Trouble – Strafschärfung für rassistische Täter – Illegaler Limousinenservice in Berlin

22.04.2014

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Formel-1-Chef Bernie Ecclestone muss ab Donnerstag in München vor Gericht erscheinen. Er ist wegen Bestechung angeklagt. Außerdem in der Presseschau: Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas sieht schärfere Strafen für Rassisten vor, BVerfG zur Höhe des Pflegegeldes, das LG Berlin gegen taxiähnlichen Limousinenservice - und was die Hagelversicherung zu geschmolzenem Hagel sagt.

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Thema des Tages

LG München - Ecclestone: Am Donnerstag beginnt am Landgericht München der Prozess gegen den Formel-1-Manager Bernie Ecclestone. Vorgeworfen wird ihm Bestechung und Anstiftung zur Untreue – beides im besonders schweren Fall. Ecclestone soll den Banker Gerhard Gribkowsky mit 44 Millionen Dollar geschmiert haben, damit der beim Verkauf der Formel 1 seinen Arbeitgeber, die BayernLB, verrät und einen für Ecclestone akzeptablen Käufer sucht. Das Gericht hat 26 Verhandlungstage anberaumt. Die Anklageschrift hat 223 Seiten und lag der FAS (Georg Meck) für ihren Vorbericht vor. Ausführliche Darstellungen der Vorgeschichte und Vorwürfe bringen auch der Focus (Christoph Elflein/Tanja Treser), die Wams (Jörg Eigendorf/Dagmar von Taube) und die Dienstags-taz (Antonia Schäfer).

Rechtspolitik

Strafrechtliche NSU-Konsequenzen: Justizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der Strafschärfungen bei rassistischen und sonstigen menschenverachtenden Straftaten vorsieht. Die Samstags-taz (Christian Rath) stellt ihn vor. In der Dienstags-taz (Christian Rath) wird er im Interview mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, diskutiert. Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die Stärkung des Generalbundesanwalts, er soll Fälle bei Verdacht auf Staatsschutzrelevanz leichter übernehmen können. Dieser Teil des Gesetzentwurfs wird ebenfalls in der Dienstags-taz (Christian Rath) vorgestellt.

Unzulässige Fotos: Der Gesetzentwurf von Justizminister Maas, der die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktfotos und bloßstellenden Bildaufnahmen unter Strafe stellen will, wird zunehmend als zu weit und unbestimmt kritisiert, berichtet der Spiegel (Melanie Amann/Paul Middelhoff, Zusammenfassung). Zu den Kritikern gehören Abgeordnete der CDU und der Grünen, der Deutsche Richterbund und der Deutsche Journalistenverband.

Sichere Herkunftsstaaten: Am Mittwoch nächster Woche wird das Bundeskabinett voraussichtlich einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu "sicheren Herkunftsstaaten" für Asylsuchende erklärt, meldet der Spiegel. Dies soll entsprechende Asylverfahren beschleunigen.

Strafvollzug: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) plant eine Reform des Strafvollzugs. Im Interview mit dem Spiegel werden zwei Besonderheiten vorgestellt. Zum einen sollen sich entlassene Straftäter, die draußen nicht zurechtkommen, freiwillig kurzfristig zurück ins Gefängnis gehen können, um sich noch einmal auf die Entlassung vorbereiten zu lassen. Zum anderen sollen Opfer von Straftaten einen Auskunftsanspruch erhalten, wann ein Täter entlassen wird und wo er wohnen will.

Verkehrsverstöße: Am 1. Mai tritt die Reform des Punktesystems für Verkehrsverstöße in Kraft. Der Deutsche Anwaltverein vermutet, die Neuregelung werde dazu führen, dass der Führerschein schneller verloren geht, so die Darstellung der Samstags-SZ (Daniela Kuhr).

Staatsbürgerschaft: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anuscheh Farahat kritisiert auf verfassungsblog.de den Kompromiss der großen Koalition zur Reform des Optionsmodells im Staatsbürgerschaftsrecht. Der Vorschlag, der hier aufgewachsenen Kindern die Entscheidung zwischen zwei Staatsbürgerschaften erspart, gehe immer noch von der "altmodischen" Vorstellung aus, dass die Einbürgerung die "Krönung" gelungener Integration sei.

Sterbehilfe: Heribert Prantl (Samstags-SZ) nimmt das Osterfest zum Anlass, um für die Akzeptanz von aktiver Sterbehilfe zu plädieren: "Wenn ein Mensch auf der letzten Strecke des Lebens die Todesangst verliert und in Frieden mit sich und den anderen sterben darf: Das kann Auferstehung sein."

Insiderhandel: Strafrechtsprofessor Klaus Volk kritisiert im Handelsblatt die Strafbarkeit des Insiderhandels mit Wertpapieren. Das Ausnützen von Wissensvorsprüngen sei typisch für die Marktwirtschaft und nicht strafwürdig. Dagegen ist Volk für die Strafbarkeit des Hochfrequenzhandels mit Aktien, weil dies die Integrität der Märkte gefährde.

Islam: Der evangelische Kirchenrechtsprofessor Klaus Michael Heinig plädiert in der Dienstags-SZ für die Anerkennung des Islam als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft. Allerdings müssten die Muslime auch die wichtigste Bedingung des Grundgesetzes erfüllen: "die Selbstorganisation der Gläubigen als Mitglieder einer juristischen Person."

Sammelklagen: Das Europaparlament hat die Einführung von Sammelklagen im Kartellrecht abgelehnt. Das berichtet die Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack). Der Richtlinienvorschlag der Kommission hatte dies auch nicht vorgesehen. Dagegen wollten Teile des Parlaments, dass den Opfern von Kartellen der Zugang zu Schadensersatz erleichtert wird.

Investorenschutz: Das Europaparlament hat eine Verordnung beschlossen, die die Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedsstaaten verteilt, wenn Investoren vor privaten Schiedsgerichten gegen neue öffentliche Regeln klagen. Das berichtet die Dienstags-SZ (Cerstin Gammelin) auf ihrer Titelseite. Heribert Prantl (Dienstags-SZ) kritisiert das Vorpreschen des Parlaments, während noch Grundsatzdiskussionen über das Freihandelsabkommen TTIP geführt werden. Er warnt vor "einem neuen globalen Wirtschafts-Grundrecht auf ungestörte Investitionsausübung".

EU-Außengrenzen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Lehnert stellt auf JuwissBlog.de die vom Europaparlament ebenfalls letzte Woche beschlossene Verordnung zur Sicherung der Seeaußengrenzen vor. Er kritisiert, dass danach Menschen von Hoher See aus in Staaten außerhalb der EU zurückgeschoben werden können, "obwohl es auf See faktisch nicht möglich ist, ein Verfahren zur Flüchtlingsanerkennung einzuleiten".

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    Tagesthema & Rechtspolitik: Ecclestone-Prozess beginnt, Gesetzentwurf zu strafrechtlichen NSU-Konsequenzen, Verfahrensordnung für Investorenklagen

  • Seite 2:

    Justiz: EGMR zu Meinungsfreiheit, BVerfG zu Pflegegeld, LG Berlin zu Limousinenservice

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Kroatischer Geheimdienstler nach Deutschland ausgeliefert, Kritik an Studie zu Vergewaltigungen, Urteil zu nassen Hagelschäden

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Die juristische Presseschau vom 18. - 22. April 2014: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11747 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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