Die juristische Presseschau vom 21. März 2013: Tanklaster-Angriff vor Gericht – BGH zu Hunde-Verbot – Pippi Langstrumpfs Demo-Verbot

21.03.2013

Weitere Themen – Recht im Ausland

EGMR – Spanisches Strafrecht: Am Mittwoch hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Verhandlung über einen Einspruch Spaniens gegen eine Entscheidung des Gerichtshofes aus dem vergangenen Juli begonnen. 2012 war, so berichtet die FAZ (Leo Wieland), der Beschwerde einer verurteilten baskischen Terroristin stattgegeben worden, die sich gegen die "Parot-Doktrin" gewandt hatte. Diese Doktrin aus dem Jahr 2006 sollte sichern, dass Verbrecher in Spanien die "auf 30 Jahre begrenzte maximale Haft auch tatsächlich verbüßen müssen". Wegen der rückwirkenden Änderung des Strafrechts habe das Gericht einen Verstoß gegen die EMRK festgestellt. Dies könne nun zur Freilassung zahlreicher "verurteilter ETA-Terroristen und anderer Schwerverbrecher" führen, so die FAZ weiter.

Sonstiges

Grabenwahlrecht für Bundestagswahl?: Auf dem juwiss-Blog stellt Rechtswissenschaftler Carsten Bäcker als Alternativen zum Bundestagswahlrecht u.a. das sogenannte Grabenwahlrecht dar, das jedenfalls verfassungsrechtlich unbedenklich sei; bei diesem entfiele etwa das immer wieder beanstandete negative Stimmgewicht. Auch an der fünf Prozenthürde könnte gerüttelt werden: Die dabei oft beschworene "Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Parlaments" dürfe jedenfalls bezweifelt werden; eine Beeinträchtigung der Wahlrechtsgrundsätze durch die Sperrklausel sei indes gewiss.

Zypern in Deutschland?: Anlässlich der Ereignisse in Zypern spricht lto.de (Ludwig Hogrebe) mit dem Rechtsprofessor und Diplomökonomen Matthias Casper, der erläutert, die Mitfinanzierung der Bankenrettung durch ihre Kunden wären eine "Sonderabgabe", keine "Enteignung" gewesen. In Deutschland wäre eine solche Abgabe laut Bundesverfassungsgericht nur zulässig, soweit die belasteten Personengruppen einen "Bezug zum finanziellen Zweck" aufwiesen, so Casper. Die Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Ex-Finanzminister Peer Steinbrück aus dem Jahr 2008, die Spareinlagen in Deutschland seien sicher, sei lediglich eine "weiche Patronatserklärung" und somit nicht einklagbar.

Das letzte zum Schluss

Keine Langstrümpfe beim DGB: Für den heutigen Equal-Pay-Day hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu einer Demonstration mit dem Motto "Wie Pippi Langstrumpf wollen wir unabhängig sein" aufgerufen. Nach einem Hinweis des Anwalts der Lindgren-Erbengemenmschaft, dass eine nicht-lizensierte "kommerzielle oder politische Nutzung" der Pippi-Figur untersagt sei, sagte der DGB die Veranstaltung sicherheitshalber ab, wie die taz (Dominik Brück) in der Rubrik "Gesellschaftskritik" meldet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den heutigen Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. März 2013: Tanklaster-Angriff vor Gericht – BGH zu Hunde-Verbot – Pippi Langstrumpfs Demo-Verbot . In: Legal Tribune Online, 21.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8378/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen