Die juristische Presseschau vom 21. März 2013: Tanklaster-Angriff vor Gericht – BGH zu Hunde-Verbot – Pippi Langstrumpfs Demo-Verbot

21.03.2013

In Bonn wird voraussichtlich geklärt, ob der Tanklaster-Angriff von Kunduz 2009 völkerrechtswidrig war  und wer die Verantwortung trägt. Außerdem in der Presseschau: Zu wenig Frauen in der Justiz, Kritik am Deal-Urteil, BGH zu Hunden in Mietwohnungen, Vorschläge für Wahlrechtsreformen und warum Pippi Langstrumpf heute leider nicht zur DGB-Demo kommen kann.

LG Bonn – Kunduz-Bombardierung: Vom ersten Tag im "ersten großen Zivilverfahren" zum Luftangriff auf einen Tanklaster in der Nähe des afghanischen Kunduz im Jahr 2009 mit wohl über 100 Opfern, darunter viele Zivilisten, berichtet die SZ (Bernd Dörries) ausführlich. Zwei Hinterbliebene ziviler Opfer verklagen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Bonn auf insgesamt 90.000 Euro Schadenersatz. "So viel Leid und so wenig Geld", so sehe es wohl laut SZ auch der Vorsitzende Richter, der einen Vergleich anregen wollte. Nachweisen müssten die Kläger nun einen Völkerrechtsverstoß und die Nichteinhaltung der Verhältnismäßigkeit beim Tanklaster-Angriff. Auch müsse geklärt werden, ob die Bundesrepublik überhaupt richtige Beklagte sei mit Blick auf die Befehlskette und nicht die NATO oder die UN, so die SZ weiter.

Die taz (Pascal Beucker) widmet dem Thema ihren Schwerpunkt: Das Bundesverteidigungsministerium vertrete die Ansicht, Rechtsansprüche einzelner Personen bestünden weder aus humanitärem Völkerrecht noch aus dem Amtshaftungsrecht. Das Gericht befand indes, so die taz, Individualansprüche seien grundsätzlich zulässig und wies die Klage nicht direkt ab. Separat schildert die taz (Ulrike Winkelmann) noch einmal den Luftangriff, der vom deutschen Oberst Georg Klein angeordnet worden war. spiegel.de (Jörg Diehl) berichtet ebenfalls; so auch die FR (Markus Decker), die auf weitere anhängige Verfahren hinweist.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Gesetzentwurf Bestandsdatenauskunft: Die taz (Svenja Bergt) berichtet zum bereits gestern im Innenausschuss des Bundestages gebilligten Entwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, etwa halte diesen für "verfassungsrechtlich bedenklich", da eine Datenabfrage auch bei Ordnungswidrigkeiten noch möglich seien soll. Zum "grünen Licht" aus dem Ausschuss berichtet knapp lto.de.

Mietrechtsreform – Hohe Mieten: Im Rahmen der Themenwoche zur Mietrechtsreform spricht lto.de (Claudia Kornmeier) mit Rechtsanwalt und Mietrechtsexperte Thomas Hannemann über gekappte Mieterhöhungen und Wohnungsnot in Ballungszentren.

NPD-Verbotsantrag: Der Bundesrat steht, so die taz, wohl allein da mit seinem NPD-Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht. Auch der Bundestag werde wohl keinen Antrag stellen, die Bundesregierung hatte bereits einen Verzicht beschlossen, so die taz.

Kritik an Reform von Arzneimitteltests: Über die anhaltende Kritik an einer geplanten Neuregelungen für Arzneimitteltests an Menschen in der "EU-Verordnung  über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln" berichtet spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. März 2013: Tanklaster-Angriff vor Gericht – BGH zu Hunde-Verbot – Pippi Langstrumpfs Demo-Verbot . In: Legal Tribune Online, 21.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8378/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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