Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. November 2020: Frau­en­quote in Vor­ständen / Hält Staats­tro­janer in Karls­ruhe stand? / Sui­zid­hil­fe­dis­kus­sion im TV

23.11.2020

Union und SPD einigen sich auf Frauenquote in Vorständen. Gegen Quellen-TKÜ wird Verfassungsbeschwerde eingelegt und im Fernsehen lässt Ferdinand von Schirach das Publikum über einen fiktiven Suizidhilfefall entscheiden.

Thema des Tages

Frauenquote in Vorständen: Am späten Freitagabend haben sich Union und SPD auf eine verbindliche Quote in bestimmten Unternehmens-Vorständen geeinigt. Danach müssen börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern dort mindestens eine Frau bestellen. Bestehende Vorstände erhalten allerdings Bestandsschutz. Unternehmen des Bundes müssen im Aufsichtsrat mindestens 30 Prozent des bisher unterrepräsentierten Geschlechts besetzen. In Vorständen und Geschäftsführungen von Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Renten- und Unfallversicherungen wird eine Mindestbeteiligung von einem Mann und einer Frau eingeführt. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss ist laut Mo-FAZ (Julia Löhr) im Dezember geplant. Die Reaktionen aus Politik und Wirtschaft sind überwiegend positiv. Für die Grünen und die Linke gehen die Pläne jedoch nicht weit genug. FDP und AfD lehnen eine solche staatliche Intervention ab. Es berichten u.a. Sa-FAZ (Corinna Budras), Mo-SZ (Cerstin Gammelin), Mo-taz (Simone Schmollack) und spiegel.de.

Patricia Hecht (Mo-taz) weist darauf hin, dass eine Quote im Sinne eines bestimmten Teils am Ganzen nicht erreicht worden sei. Auch bei deutlich mehr als drei Vorstandsmitgliedern müsste nicht mehr als ein Mitglied eine Frau sein. Marc Beise (Mo-SZ) reflektiert seine ursprüngliche Ablehnung der Quote, die er zwar weiterhin als rabiaten Eingriff in die Selbstorganisation der Unternehmen empfindet. Die "seltsam weltfremde Mischung von Beharrungskräften alter männlicher Netzwerke und Trägheit beim Beschreiten neuer Wege" habe ihn jedoch von der Notwendigkeit der Quote überzeugt.

Rechtspolitik

Corona-Gästelisten: beck-community (Markus Meißner) gibt einen Überblick über die derzeitigen strafprozessualen Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten von Corona-Gästelisten durch Ermittlungsbehörden. Um Unsicherheiten in der Bevölkerung über den Schutz ihrer Daten zu vermeiden, ist dem Autor zufolge eine bundesgesetzliche Regelung notwendig. Der Beitrag beschreibt hier drei Möglichkeiten: ein striktes Beweisverwertungsverbot, die Anknüpfung an einen definierten Straftatenkatalog sowie einen grundsätzlichen Zugriffsausschluss für andere Zwecke als den Infektionsschutz.

Corona – Infektionsschutzgesetz: Bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fehlt vor allem eine eindeutige gesetzgeberische Zielsetzung. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechts- und Philosophieprofessor Uwe Volkmann auf dem Verfassungsblog. Dass § 28a Abs. 3 Satz 1 IfSG sowohl die Vermeidung jeglicher Infektion als auch die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems ohne Differenzierung nebeneinanderstellt, verhindere eine tatsächlich steuernde Wirkung für künftiges exekutives Handeln.

Rechtsanwaltsvergütung: Union und SPD haben sich laut LTO (Hasso Suliak) nun darauf geeinigt, jedenfalls die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung um zehn Prozent pünktlich zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen.* Auch werden die Gerichtskosten steigen.

BaFin: Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plant eine baldige Reform der Finanzaufsicht BaFin als Reaktion auf den Wirecard-Skandal. In dem Gesetzentwurf eines "Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz" ist etwa geplant, dass die BaFin fortan von Anfang an zuständig ist für die Untersuchung von Betrugsverdachtsfällen. Zudem sollen Prüfer gegenüber Firmen für Fehler bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt haften, statt wie bisher nur bei Vorsatz. Eine grundlegende Reform der BaFin sei das dem Spiegel (Tim Bartz u.a.) zufolge jedoch nicht; aus der CDU komme zudem großer Widerstand.

Vorratsdatenspeicherung: Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sind die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung vermutlich europarechtswidrig, schreibt der Spiegel (Max Hoppenstedt). Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsfirmen, bestimmte Daten über Kunden für einen potenziellen Behördenzugriff aufzubewahren. Das Justizministerium möchte nun jedoch erstmal das bereits anhängige Verfahren am Europäischen Gerichtshof abwarten.

WEG: Die Sa-SZ (Stephanie Schmidt) beschreibt ausführlich, welche Änderungen die Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bringen wird. Bauliche Änderungen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung wird von der Zahl der Anwesenden entkoppelt und eilige Beschlüsse können fortan auch per E-Mail gefasst werden. Das neue WEG tritt am 1. Dezember in Kraft.

Justiz

BVerfG – Quellen-TKÜ: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reicht laut Mo-taz (Daniél Kretschmar) am heutigen Montag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, um die Absichten des Landes Hamburg zum Einsatz eines Staatstrojaners für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nach dem Verfassungsschutzgesetz zu prüfen. Außerdem wird gegen die Regelungen zur automatisierten Datenauswertung durch die Hamburger Polizei, eine Art digitaler Rasterfahndung, geklagt. Vertreten werden bei diesem Verfahren eine Rechtsanwältin, Aktivistinnen und Journalisten, die nach Ansicht der GFF auf besondere Weise von den Ermittlungsmethoden betroffen seien. So werde der besondere Schutz der Kommunikation mit Anwältinnen oder Journalisten durch die Quellen-TKÜ, so wie sie geplant ist, potenziell verletzt.

BVerfG zu Atomausstiegs-Entschädigung: Auf dem Verfassungsblog setzt sich Rechtsprofessor Markus Ludwigs nun auch ausführlich mit der rechtlichen Begründung der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung von Mitte November zur Atomausstiegs-Entschädigung auseinander, die er als Chance sieht, die juristischen Auseinandersetzungen um den Kernenergieausstieg auf nationaler Ebene rechtsstaatlich abzuschließen.

EuGH zu syrischen Militärdienstverweigerern: Auf dem Verfassungsblog befasst sich Senior Researcher Constantin Hruschka nun auch ausführlich mit der rechtlichen Begründung sowie den Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu syrischen Militärdienstverweigerern. Der EuGH hatte auf eine deutsche Vorlage hin entschieden, dass ihnen in aller Regel der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention und nicht lediglich subsidiärer Schutz zustehe.

BGH zum europäischen Haftbefehl: Der Bundesgerichtshof hat die Revision Christian B.s wegen eines angeblich fehlerhaften europäischen Haftbefehls verworfen. Der Verdächtige im Fall Maddie wird deshalb bis auf weiteres nicht aus dem Gefängnis entlassen. LTO, Sa-FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de berichten.

BAG – 24-h-Pflege: Die bulgarische Vermittlungsagentur hat Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin eingelegt. Nun muss also das Bundesarbeitsgericht über den Fall einer bulgarischen Pflegerin entscheiden, die im Rahmen eines sogenannten 24-h-Pflegeservice deutlich mehr als die vertraglich vereinbarten 30 Stunden arbeitete. tagesschau.de (Gigi Deppe) nimmt den Fall genauer in den Blick und erklärt, dass wegen des Arbeitnehmerentsendegesetzes deutsches Arbeitsrecht die Pflegerinnen auch schütze, wenn die geschlossenen Verträge im Entsendeland abgeschlossen worden seien.

OLG Stuttgart zu IS-Terrorist: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem Anhänger des sogenannten Islamischen Staats vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Rebellen einen Gefangenen erschossen und weitere misshandelt zu haben. Der 32-jährige Syrer wurde deshalb unter anderem wegen Kriegsverbrechen sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. LTO berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu Fake-Bewertungen: Das Ärztebewertungsportal Jameda darf Ärzteprofile mit einem Warnhinweis versehen, wenn der begründete Verdacht von gekauften Fake-Bewertungen besteht. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut LTO.

VG Berlin zu Maskenpflicht im Bundestag: Die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) als Allgemeinverfügung angeordnete Maskenpflicht für den Deutschen Bundestag ist rechtmäßig. Das entschied laut LTO das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, das von neun Mitarbeitern* der AfD-Fraktion initiiert wurde.

LG Bremen zur "Gorch Fock"-Sanierung: In einem millionenschweren Streit über Sanierungskosten des Segelschulschiffs "Gorch Fock" hat das Landgericht Bremen alle Ansprüche einer beteiligten Werft verneint. Die Bredo Dockgesellschaft in Bremerhaven hatte vom Bund 10,5 Millionen Euro für Arbeit und Material gefordert. Auch eine Gegenklage des Bundes wurde abgewiesen, wie LTO und spiegel.de berichten.

Remmo-Clan: Sowohl Spiegel (Wiebke Ramm u.a.) als auch FAS (Stefan Locke/Julia Schaaf) widmen sich in ausführlichen Beiträgen den verschiedenen Verfahren gegen Mitglieder des Remmo-Clans sowie die derzeitigen Ermittlungen gegen einzelne Clan-Mitglieder. So sei etwa am vergangenen Dienstag Wissam Remmo im Zuge einer Groß-Razzia festgenommen worden: Der wegen des berühmten Goldmünzenraub im Bode-Museum Verurteilte sei nun auch verdächtig, während einer Verhandlungspause vergangenen November im Grünen Gewölbe in Dresden Juwelen in Millionenhöhe entwendet zu haben.

Justizbücher: Auf LTO gibt der Dozent Lorenz Leitmeier unterhaltsame und zugleich kritische Einblicke in verschiedene Veröffentlichungen von (ehemaligen) Richtern über die deutsche Justiz. Den vielerorten befürchteten Zerfall des Rechtsstaats sieht Leitmeier nicht und kokettiert deshalb damit, im Ruhestand selbst ein Buch zu verfassen – den Titel hat er schon: "Amtsrichter a.D. packt aus: Unser Rechtsstaat funktioniert eigentlich ganz okay."

Recht in der Welt

USA – Präsidentschaftswahl: Einen Überblick über die derzeitigen Klagestrategien insbesondere des Trump-Chefjuristen Rudy Giuliani gibt es in der Sa-taz (Bernd Pickert), bei spiegel.de (René Pfister), der Mo-SZ (Hubert Wetzel) und im Hbl (Katharina Kort). Sie werden als weitgehend haltlos und nicht erfolgsversprechend beschrieben. Im FAZ-Einspruch befasst sich der US-amerikanische Rechtsprofessor Russell Miller (in englischer Sprache) mit der nicht juristisch abschließend geklärten Frage, ob sich der derzeit noch amtierende US-Präsident mit Hilfe des Militärs an der Macht halten könnte.

Frankreich – Sicherheitsgesetz: In Frankreich ist ein heftiger Streit um ein Gesetz entbrannt, das es verbieten wird, Polizisten bei ihrer Arbeit zu filmen und diese Bilder dann zu verbreiten. Strafbewehrt wird es dann, wenn "die klare Absicht" erkennbar sei, den Beamten "physisch oder psychisch zu schaden". Bereits der abschreckende Effekt dieses am Freitagabend von der Nationalversammlung angenommenen Artikels hatte am Samstag rund 22.000 Menschen in ganz Frankreich dazu bewegt, gegen das Gesetz zu demonstrieren. Für den morgigen Dienstag wird die Verabschiedung der Vorlage erwartet. Mo-SZ (Nadia Pantel), Mo-taz (Christine Longin) und Mo-FAZ (Michaela Wiegel) berichten.

Für Rudolf Balmer (Mo-taz) ist das geplante Sicherheitsgesetz ein Rückschritt für die Demokratie, der "geradezu niederträchtig" sei. Es bleibe nun zu hoffen, dass das Verfassungsgericht wegen der entstehenden Rechtsunsicherheit das Gesetz korrigiert.

In Deutschland gibt es laut Mo-taz (Christian Rath) kein Gesetz, das es ausdrücklich verbietet, Polizisten im Einsatz zu filmen oder zu fotografieren. Trotzdem komme es manchmal zu Beschlagnahmen und Strafverfahren, bei denen sich die Polizei auf eine Strafnorm beruft, die die "Vertraulichkeit des Wortes" schützt: § 201 Strafgesetzbuch. Die Rechtsprechung hierzu ist jedoch uneinheitlich.

Juristische Ausbildung

Bachelor-Abschluss für Jurastudierende: Einen Bachelor-Abschluss als Sicherheitsnetz für all diejenigen, die am juristischen Staatsexamen scheitern? Anstatt nach fünf oder noch mehr Jahren Studium nur mit dem Abitur dazustehen, könnte ein Bachelor-Abschluss neue Möglichkeiten eröffnen. Die Mo-SZ (Anika Blatz) schreibt über dieses Angebot, das es derzeit an den Unis in Potsdam, Frankfurt an der Oder und der Freien Universität Berlin gibt. Die Berliner Humboldt-Uni sowie Hamburg und Leipzig planen die Einführung ebenso. Das Gros der Universitäten lehnt es derzeit jedoch ab, die Fallhöhe eines gescheiterten Staatsexamens abzufedern.

Sonstiges

Suizidhilfediskussion im TV: Am heutigen Montag wird die Verfilmung Ferdinand von Schirachs neuen Theaterstücks "Gott" im Fernsehen ausgestrahlt. Als fiktives Mitglied des Ethikrates können die Zuschauer per Telefon abstimmen, ob sie dem Sterbewilligen Herrn Gärtner im Film Suizidhilfe gewähren würden. U.a. Sa-SZ (Marie Schmidt) und Sa-FAZ (Simon Strauss) schreiben vorab über den Film. Strauss weist dabei darauf hin, dass es in dem Film um das "richtige Dilemma zur falschen Zeit" gehe. Wirklich ganz nah am Puls der gesellschaftlichen Debatte wäre eine Diskussion der Corona-Triage oder die gerechte Verteilung von Impfstoff gewesen.

75 Jahre Nürnberger Prozesse: Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf faz.net und tagesschau.de (Frank Bräutigam/Franziska Kring) blicken nun auch auf die Nürnberger Prozesse zurück, die vor 75 Jahren begannen. Im Interview mit den tagesthemen (Ingo Zamperoni) spricht der mittlerweile 100-jährige letzte lebende Chefankläger der Nürnberger Prozesse Benjamin Ferencz über die damals Angeklagten, über Gerechtigkeit und den heutigen Antisemitismus.

Jost Müller-Neuhof (tsp) sieht in der derzeitigen Überforderung der deutschen Justiz mit der Corona-Pandemie ebenso wie bei den Nürnbergern Prozessen die Chance, erstarkt aus der Krise hervorzugehen und mit neuem Recht auch neue Perspektiven zu eröffnen.

Holocaust-Leugnerin Haverbeck: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erklärt in seiner Kolumne auf spiegel.de, in welchem Zusammenspiel Strafe und Wahrheit in Deutschland stehen. Er fragt sich anschließend, ob die mittlerweile mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck mit 92 Jahre nicht zu alt für weitere Strafen sei. Nach ausführlicher Abwägung verschiedener Gesichtspunkte kommt er zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall sei und sie zur Vermeidung weiterer Strafen auch einfach mal die Klappe halten könne.  

Datenschutz bei Microsoft: Microsoft hat deutschen Datenschutzbehörden weitreichende Zugeständnisse gemacht, damit seine Office-Produkte weiter in Schulen und Büros genutzt werden können. Der amerikanische Softwarehersteller werde sich amerikanischen Behörden mit allen rechtlichen Mitteln entgegenstellen, wenn diese die Daten von Microsoft-Kunden für ihre Ermittlungen abgreifen wollen, versprach er laut Sa-FAZ (Corinna Budras).

In einem separaten Kommentar weist Corinna Budras (Sa-FAZ) darauf hin, dass der derzeitige Digitalisierungsschub an den Schulen ohne große Vorbereitung kam und deshalb derzeit vor allem pragmatische Lösungen wie die von Microsoft gefunden werden müssten.

beA-Nutzung: In einem Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. November wertete das Ministerium die Anmeldung von rund 77 % der Anwaltschaft beim besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) als Erfolg. LTO (Pia Lorenz) hat Kritik am derzeitigen Nutzungsverhalten sowie dem Ausbau des beA aus Anwaltschaft und Politik zusammengetragen.

Honorarkodex: Am vergangenen Donnerstag wurde vom Deutschen Vergütungsrat die erste Fassung eines sogenannten "Honorarkodex" für Anwaltshonorare verabschiedet. Der Kodex soll für mehr Preistransparenz sorgen. Honorare auf Stundenbasis werden eher kritisch gesehen und stattdessen Paketpreise oder Kostendeckel vorgeschlagen. LTO (Anja Hall) berichtet.

Automatisierte Verträge: LTO (Anja Hall) hat mit Sven Otto von BASF über das Unternehmens-interne automatisierte Vertragsmanagement gesprochen. Der gesamte Vertragslebenszyklus kann darin abgebildet, abgerufen und dynamisch angepasst werden.

Kosten der Säkularisierung: Welche Haushaltsmittel im Zuge der Säkularisierung von Kirchengütern derzeit an die Kirchen fließen und was die Klage einer frierenden Kirchengemeinde in Bonndorf von vor 100 Jahren damit zu tun hat, hat Martin Rath für LTO aufgeschrieben.

Das Letzte zum Schluss

Von Bayreuth nach Beirut: Hier werden Erinnerungen wach an nicht gewollte Flugreisen nach Bordeaux: Ein an die Uni in Bayreuth adressierter Umschlag mit einer Jura-Hausarbeit wurde von der Post versehentlich in das rund 3.500 Kilometer entfernt liegende Beirut versandt. Zu einem Rechtsstreit wer hier wen möglicherweise wie verstanden hat, kam es jedoch zum Glück nicht. Die Hausarbeit durfte nach Bekanntwerden des Irrtums bei der Post noch persönlich an die Uni übergeben werden, wie LTO berichtet.

*korrigiert um 8.20 h am Erscheinungstag.

*statt wie zuvor "Mitgliedern"; korrigiert am Tag der Erscheinung, 11.33 Uhr.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. November 2020: Frauenquote in Vorständen / Hält Staatstrojaner in Karlsruhe stand? / Suizidhilfediskussion im TV . In: Legal Tribune Online, 23.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43507/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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