LG Bremen: Bund muss nicht dop­pelt für "Gorch Fock"-Sanie­rung zahlen

20.11.2020

Das Segelschulschiff "Gorch Fock" ist der Stolz der Marine. Doch für den Steuerzahler ist die Sanierung ein teures Unterfangen. Ein Zulieferer, der gegen den Bund vorging, geht nun leer aus.

In einem millionenschweren Streit über Sanierungskosten des Segelschulschiffs "Gorch Fock" hat das Landgericht (LG) Bremen alle Ansprüche einer beteiligten Werft verneint. Die Bredo Dockgesellschaft in Bremerhaven hatte vom Bund 10,5 Millionen Euro für Arbeit und Material gefordert, sie geht mit dem Urteil vom Freitag aber leer aus. Auch eine Gegenklage des Bundes wurde abgewiesen (Urt. v. 20.11.2020, Az. 4 O 1136/19).

Bredo-Geschäftsführer Dirk Harms sagte, man werde prüfen, ob das Unternehmen in Berufung geht. Auf seiner Werft war von 2015 bis 2019 an dem Marineschiff gearbeitet worden. Der Bund vertrat vor Gericht die Auffassung, alle Rechnungen seien schon beim damaligen Generalauftragnehmer beglichen worden, der mittlerweile insolventen Elsflether Werft. Niemand zahle zweimal für eine Leistung.

Der Zivilprozess in Bremen ist ein Nebenstrang bei der langwierigen und teuren Sanierung des 62 Jahre alten Dreimasters. Die Baukosten sind von geplant zehn Millionen Euro immer weiter gestiegen, bis die frühere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Deckel von 135 Millionen Euro festlegte.

Ein Subunternehmer trage das Risiko, wenn ein Hauptauftragnehmer insolvent werde, sagte Gerichtssprecher Gunnar Isenberg zu dem Urteil. Deshalb sei die Klage der Werft abgewiesen worden. Auch die Gegenklage des Bundes sei nicht stichhaltig gewesen. Die Marine hatte 3,6 Millionen Euro Schadenersatz für angeblichen Baupfusch auf der "Gorch Fock" verlangt. In der mündlichen Verhandlung im Juni hatte das Gericht zunächst einen Vergleich über 2,35 Millionen Euro vorgeschlagen, was beide Seiten aber ablehnten.

Ermittlungen gegen ehemalige Werftvorstände

"Natürlich ist das ein finanzieller Ausfall, den wir zu verkraften haben", sagte Bredo-Geschäftsführer Harms. Auch andere ehemalige Vertragspartner der Elsflether Werft, meist mittelständische Firmen an der Unterweser, haben ihr Geld nicht oder nur teilweise bekommen.

Seit Herbst 2019 hat nicht mehr die insolvente Werft in Elsfleth den Auftrag, die "Gorch Fock" zu sanieren, sondern die Lürssen-Werft in Bremen. Das Schiff soll Ende Mai 2021 fertig werden. Dann will die Marine ihren Offiziersanwärterinnen und -Anwärtern auf dem Großsegler wieder traditionelles Seemannskönnen beibringen. Die "Gorch Fock" soll wieder als Botschafterin Deutschlands auf den Meeren dienen.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Sanierung läuft bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück weiter. Bei der Elsflether Werft soll Geld von der Marine in Nebengeschäften versickert sein. Deshalb wird gegen zwei ehemaligen Werftvorstände und einige Marineangehörige ermittelt; es geht um Betrug, Untreue und Korruption. Auch Zulieferer sind im Visier der Ermittler. Der Gesamtkomplex zählt nach Angaben der Staatsanwälte mehr als 100 Einzelverfahren.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Bremen: Bund muss nicht doppelt für "Gorch Fock"-Sanierung zahlen . In: Legal Tribune Online, 20.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43503/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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