Die juristische Presseschau vom 12. November 2020: Poli­zei­ge­walt und Ras­sismus / EuGH zu kon­takt­losem Bezahlen / DSGVO-Buß­geld zu hoch

12.11.2020

Studie zu Polizeigewalt in Deutschland lässt erste Rückschlüsse auf Rassismus bei der Polizei zu. Der EuGH entschied zu Haftungsfrage bei Verlust von NFC-Bankkarte und laut dem LG Bonn ist das DSGVO-Millionenbußgeld gegen 1&1 zu hoch.

Thema des Tages

Polizeigewalt und Rassismus: Menschen mit Migrationshintergrund und People of Color machen weitaus häufiger Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung als Personen ohne Migrationshintergrund bzw. "weiße" Personen. Dies geht aus dem Zwischenbericht der Studie "Körperverletzungen im Amt durch Polizeibeamt*innen" hervor, der von Rechtsprofessor und Kriminologe Tobias Singelnstein vorgestellt wurde. Die Untersuchung beleuchtet das Thema Polizeigewalt in Deutschland aus Betroffenenperspektive. Dafür werteten die Wissenschaftler in den letzten drei Jahren über 3.000 Online-Fragebögen von Personen aus, die angaben, Opfer von illegaler polizeilicher Gewalt geworden zu sein. Diese Datenbasis wurde nun auch mit Blick auf das Thema "Rassismus bei der Polizei" ausgewertet. Es berichten die FAZ (Timo Steppat) und die SZ, und spiegel.de (Peter Maxwill) mit weiteren Details zu den Ergebnissen der Studie. Die taz (Christian Rath) teilt zudem mit, dass das Bundesinnenministerium nun zwei getrennte Studien in Auftrag geben will, welche die Themen Rassismus in der Gesellschaft und im Polizeialltag separat untersuchen. Die Polizeistudie solle bereits Anfang 2021 starten.

Rechtspolitik

Corona-Verordnungen: Die Abgeordneten des Bremer Parlaments können bald mit einfacher Mehrheit neu verkündete Corona-Verodnungen der Landesregierung ganz oder teilweise aufheben. So sieht es laut LTO ein vom Bremer Senat am Dienstag angenommener Gesetzesentwurf zur Beteiligung des Parlaments vor.

Finanzaufsicht: Ein Beitrag der SZ (Wolfgang Janisch/Frederik Obermaier/Meike Schreiber/Nils Wischmeyer) stellt ausführlich die Kritik an der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insbesondere mit Blick auf den Wirecard-Skandal dar. Erwähnt wird u.a. ein Bericht der europäischen Marktaufsicht ESMA und eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017.

Justiz

EuGH zu kontaktlosem Bezahlen: Verliert ein Bankkunde seine Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion und meldet dies der Bank, so trägt er nicht das Risiko für einen Kartenmissbrauch. Dies entschied der Europäische Gerichtshof und entschied damit zu Gunsten des klagenden österreichischen Vereins für Konsumenteninformation. Dieser hatte gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DenizBank für Karten mit der sogenannten Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) geklagt. Die Bank schließt darin ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen aus, da ihr das Sperren einer solchen Karte technisch unmöglich sei. Zwar handle es sich laut der Luxemburger Richter um ein anonymisiertes Zahlungsmittel, weshalb Haftungserleichterungen für Banken grundsätzlich möglich wären. Banken dürften sich aber nicht durch nachweislich falsche Behauptungen auf diese Erleichterungen berufen, berichten das Hbl (Elisabeth Atzler) und LTO. Wie tagesschau.de (Klaus Hempel) zudem erläutert, ist in Deutschland eine Haftungsübertragung der Bank auf den Kunden im Fall eines Kartenmissbrauchs bereits gemäß § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausgeschlossen.

OVG Bautzen – Corona-Demonstration: Die SZ (Wolfgang Janisch) und spiegel.de (Dietmar Hipp) analysieren die am Dienstag veröffentlichte Begründung zum umstrittenen Eilbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zur "Querdenker"-Demonstration in Leipzig. Gerade in Hinblick auf die 16.000 zugelassenen Teilnehmer falle das Urteil des OVG, laut SZ, deutlich aus dem Rahmen der Rechtsprechung in anderen Bundesländern und sei in Hinblick auf die Anti-Corona-Haltung der Demonstranten realitätsfern. spiegel.de hält den Beschluss dagegen für vertretbar.

VG Hamburg zur Corona-Schließung von Fitnessstudios: Da eine Vorschrift der Hamburger Corona-Schutzverordnung die Fitnessstudiokette Fitness First schwerwiegend in ihrer Berufsfreiheit aus Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Artikel 19 Absatz 3 GG verletze, muss die Kette ihre Studios in Hamburg während des Corona-Shutdowns nicht schließen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hamburg am Dienstag. Der Gesetzgeber habe es versäumt über den Sommer das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezüglich des inzwischen vorhersehbaren Infektionsgeschehens entsprechend zu ändern, weshalb weiterhin Landesverordnungen auf Grundlage der Generalklausel des § 28 Absatz 1 IfSG erlassen werden. Diese genüge aber aufgrund der Schwere des vorliegenden Grundrechtseingriffs nicht mehr dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts. Wie LTO (Pauline Dietrich/Pia Lorenz) ferner berichtet, bleiben die Studios dennoch vorerst geschlossen, da die Stadt Hamburg bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt hat. Das VG stehe laut LTO im bundesweiten Vergleich mit seiner Entscheidung allein da.

VG Düsseldorf zu Maskenpflicht: Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschied, dass die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Düsseldorf als zu unbestimmt und damit rechtswidrig einzustufen ist, hat die Stadt nun die Maskenpflicht auf einige stark frequentierten Teile der Innenstadt reduziert. Es berichten FAZ (Reiner Burger) und LTO.

VG Hamburg zu Identitätsfeststellung: Eine polizeiliche Identitätsfeststellung bei einem aus Togo stammenden Anwohner auf St. Pauli war rechtswidrig und hätte nicht vorgenommen werden dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg auf Klage des Betroffenen. Laut LTO stütze das hamburger Gericht die Rechtswidrigkeit auf die Nichterfüllung von Voraussetzungen der polizeilichen Ermächtigungsgrundlage und kam damit um die Feststellung herum, ob es sich bei dem vorliegenden Fall um sogenanntes Racial Profiling handelte.

VG Köln – Briefportoerhöhung: Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) hat beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht. Per Eilentscheidung soll das Gericht die Portoerhöhung auf 80 Cent für einen Standardbrief außer Vollzug setzen. Die Bundesnetzagentur genehmigte die Erhöhung 2019. LTO erläutert, dass Hintergrund der Klage die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts  (BVerwG) ist, wonach bereits die Portoerhöhung von 2016 rechtswidrig ist. Die Erhöhung von 2019 basiere auf der gleichen vom BVerwG für unzulässig erklärten Berechnungsmethode, so die BIEK.

LG Bonn – Cum-Ex: Kommende Woche beginnt vor dem Landgericht Bonn der Prozess gegen den ehemaligen Generalbevollmächtigten der Warburg-Bank Christian S. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Steuerhinterziehung in 13 besonders schweren Fällen. Wie die ZEIT (Oliver Hollenstein/Oliver Schön) berichtet, ist es der zweite Strafprozess im Cum-Ex Skandal, wobei zum ersten Mal ein deutscher Banker angeklagt ist. 

LG Bonn zu DSGVO-Bußgeld: Es liegt zwar ein Datenschutzverstoß der 1&1 Telecom GmbH gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, weshalb das Unternehmen ein Bußgeld zahlen muss, allerdings sei das vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) verhängte Bußgeld von 9,55 Millionen Euro unangemessen hoch und auf 900.000 Euro herabzusetzen. So lautet das am Mittwoch vom Landgericht Bonn verkündete erste Urteil eines deutschen Gerichts zu einem DSGVO-Millionenbußgeld, wie die FAZ (Corinna Budras) und LTO näher erläutern.

LG Bremen – BAMF-Affäre: In der sogenannten Bremer Bamf-Affäre soll es zur Unterdrückung von entlastenden Beweisen durch die Ermittler gekommen sein. Diesem Verdacht geht nun nach Berichten von taz-Bremen und LTO die Staatsanwaltschaft Bremen nach und ermittelt damit quasi gegen sich selbst. In der Bamf-Affäre wurde der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) vorgeworfen bis 2018 unberechtigt Asyl- oder Aufenthaltsrechte gewährt zu haben, was sich aber im Laufe der Ermittlungen als weitgehend nicht zutreffend erwies.

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker vor dem Landgericht Berlin hat am Mittwoch Anis Ferchichi alias Bushido seine Aussage fortgesetzt. Ferchichi schilderte verschiedene Streitszenen mit Abou-Chaker und sein schwieriges Verhältnis zu diesem. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

StA Cottbus – Attila Hildmann: In einer Seite-Drei-Reportage beschreibt die SZ (Ulrike Nimz/Ronen Steinke), wie die Staatsanwaltschaft Cottbus nur sehr langsam und teilweise gar nicht gegen den Verschwörungsideologen Attila Hildmann ermittelt, obwohl dessen Aussagen öffentlich und im Netz verfügbar sind und Politiker wie Volker Beck (Grüne) regelmäßig Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung stellen.

Recht in der Welt

Ungarn – Verfassungsänderungen: Die rechtskonservative Regierung Ungarns hat überraschend mehrere Verfassungsänderungen vorgelegt, welche auf Familien, die LGBTQ-Gemeinschaft und Genderfragen abzielen. Die SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet, dass zudem einige neue Gesetze eingebracht wurden, die unter anderem eine Wahlrechtsreform vorsehen. Es wäre die neunte Verfassungsänderung seit 2011.

Ministerpräsident Viktor Orbán möchte mit den Gender- und Familienthemen viel Aufregung erzeugen und so den Fokus von seinen eigentlichen Machtfragen ablenken, meint Cathrin Kahlweit (SZ).

Niederlande – Ruanda-Völkermord: Der Geschäftsmann Félicien Kabuga muss sich als mutmaßlicher Drahtzieher des Völkermordes in Ruanda in Den Haag vor dem UN-Tribunal verantworten. Dabei werden ihm laut Anklage Völkermord sowie Beihilfe und Anstiftung dazu in etlichen Fällen vorgeworfen. Laut LTO finden die internationalen Strafverfahren zu den Ruanda-Kriegsverbrechen normalerweise in Tansania statt, wurden wegen der Corona-Pandemie aber nach Den Haag verlegt

USA – Präsidentschaftswahlen: In einem Interview mit der Zeit (Kerstin Kohlenberg) beurteilt der amerikanische Jurist Alan Dershowitz die Chancen für die Klagen des noch amtierende US-Präsidenten Donald Trump gegen Wahlergebnisse aus verschiedenen US-Bundestaaten und meinte, dass diese "fast alle aussichtslos" sind.

Sonstiges

Großkanzleien: Eine anonyme Umfrage unter Wirtschaftsjournalisten durchgeführt von der PR-Beratung Consilium Rechtskommunikation und Heieck Consult soll Aufschluss darüber geben, wie die Journalisten die Reputation verschiedener Großkanzleien einschätzen, vor allem mit Hinblick auf den Cum-Ex-Skandal. Einzelne Ergebnisse der Studie stellt LTO (Anja Hall) vor.

Zeugenaussagen: In der ZEIT-Serie "Meine Urteile" berichtet Richter Thomas Melzer davon, wie schwierig es ist, brauchbare Zeugenaussagen zu machen. Die Fähigkeit, sich Sachverhalte und Personen richtig zu merken, hänge zum Großteil vom Training der eigenen Wahrnehmungs- und Beschreibungskompetenz ab, so Melzer. 

 

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lto/ali (Hinweis für Journalisten

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. November 2020: Polizeigewalt und Rassismus / EuGH zu kontaktlosem Bezahlen / DSGVO-Bußgeld zu hoch . In: Legal Tribune Online, 12.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43403/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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