Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2020: Ras­sismus in der Polizei / BVerfG vor Ent­schei­dung zu See­hofer-Äuße­rung / Straf­pro­zess gegen Stadler

09.06.2020

Auch in Deutschland beginnt eine Debatte um rassistisches Verhalten der Polizei. Das BVerfG entscheidet heute über Seehofers Äußerungen zur AfD und der frühere Audi-Chef Rupert Stadler wird sich vor einem Strafgericht verantworten müssen.

Thema des Tages

Rassismus in der deutschen Polizei: Im Thema des Tages der SZ (Ronen Steinke) wird von verschiedenen Fällen berichtet, in denen ein zumindest unterschwelliger Rassismus seitens der Polizeibeamten zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod von Schwarzen geführt haben könnte. Achidi John sowie Laya-Alama Condé etwa starben an einer gewaltsamer Verabreichung von Brechmittel, mit dem vorwiegend Schwarze dazu gebracht werden sollten, mutmaßlich verschluckte Drogenpäckchen auszuspucken.

Die Grünen fordern laut FAZ (Helene Bubrowski/Marlene Grunert) schon länger einen unabhängigen Polizeibeauftragten auf Bundesebene, der als Ansprechpartner außerhalb der eigenen Strukturen dienen könnte. Der Gesetzentwurf steht kurz vor der dritten Lesung im Bundestag. Von den Regierungsparteien werde das Projekt derzeit nicht unterstützt. Über einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten und die Diskussion darüber schreibt taz.de (Bert Schulz).

Die Äußerungen Claudia Roths (Grüne) und Saskia Eskens (SPD), dass auch Deutschland ein Problem systemischen Rassismus in der Staatsgewalt habe, bezeichnet Reinhard Müller (FAZ) als "ungeheuerliche[n] Generalverdacht" und mahnt, nicht alles über einen Kamm zu scheren. Der Vorstoß der Grünen, das Wort "Rasse" aus dem Grundgesetz streichen zu wollen, wirke aktuell wie eine "hilflose Ersatzhandlung; ein Ablass, um sich selbst reinzuwaschen".

Corona und Recht

Corona – Reiserecht: Für lto.de befasst sich Rechtsanwalt Volker Römermann mit den Gesetzesänderungen im Pauschalreisevertragsrecht. Gutscheine sollen nur mit Zustimmung der Kunden eine Rückerstattung ersetzen können und zudem – anders als im Veranstaltungsbereich – auch gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert sein.

Corona – Rechtsdienstleistungen: Während der Corona-Pandemie werden zahlreiche Corona-spezifischen Beratungsleistungen angeboten, etwa Beratungen rund um die Soforthilfen für Unternehmer und Solo-Selbstständige. Anhand von konkreten Beispielen erklärt Rechtsanwalt Frank Remmertz auf lto.de, welche Handlungen eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz darstellen und somit erlaubnispflichtig sind.

Corona – Verjährung: Wie die FAZ (Manfred Schäfers/Ilka Kopplin) berichtet, soll coronabedingt die Verlängerung der Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von 20 auf 25 Jahre ermöglicht werden und auch die Taterträge sollen länger eingezogen werden können. Damit soll die schwierige Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle vor Gericht abgesichert werden.

VGH Ba-Wü zu Zutrittsbegrenzungen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel des Bundeslandes wegen eines Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebots für unwirksam erklärt und damit die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche pro Person im Laden außer Vollzug gesetzt. Das Unternehmen Tchibo hatte wegen befürchteter Umsatzeinbußen ein Eilverfahren gegen die entsprechende Bestimmung der baden-württembergischen Corona-Verordnung angestrengt. zeit.de berichtet. Die BadZ (Christian Rath) berichtet zudem, dass das Land den VGH-Beschluss zum Anlass nimmt, um die Vorgabe von 20 auf 10 Quadratmeter zu senken.

Rechtspolitik

Kindesmissbrauch: Auch die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer fordert nun einen höheren Strafrahmen für den Besitz oder die Beschaffung von kinderpornografischem Material. Auch müsse Kindesmissbrauch immer als Verbrechen geahndet werden. spiegel.de berichtet. In seinem Kommentar hält Alfons Kaiser (FAZ) die Forderung einer Gesetzesverschärfung zwar grundsätzlich für richtig, mahnt jedoch, zu hinterfragen, ob Triebtäter sich wirklich davon abschrecken ließen, dass sie statt sechs auch acht Jahre in Haft kommen könnten.

focus.de (Göran Schattauer) sprach mit einem Münchner Rechtsanwalt, der regelmäßig Sexualstraftäter vertritt, über dessen Arbeit als Strafverteidiger.

Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Tischbirek und der Visiting Researcher Tim Wihl haben sich für verfassungsblog.de mit der Kritik am neuen Berliner Antidiskriminierungsgesetz beschäftigt. Vieles, was das Gesetz regele, gelte ohnehin schon, manches sei aus Gründen des Unionsrechts zwingend umzusetzen gewesen und das Land Berlin würde im Übrigen auch beim Hilfseinsatz Polizeibediensteter anderer Länder haften.

Glasfaserausbau: netzpolitik.org (Tomas Rudl) veröffentlicht einen Referentenentwurf des "Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes" von Mitte Mai 2020, das die Breitbandversorgung in Deutschland verbessern und zugleich Verbraucherrechte stärken soll. Vorgesehen sei zum Beispiel ein Minderungsrecht, wenn Netzanbieter nicht die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit liefern. Ebenso geplant sei das Recht, eine Entschädigung zu verlangen, wenn eine Störung nicht innerhalb zweier Arbeitstage behoben wird.

Staatliche Transparenz: Im September tritt mit der Tromsö-Konvention erstmals ein völkerrechtlicher Vertrag in Kraft, der den allgemeinen Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Informationen sicherstellen soll. Die deutsche Bundesregierung beabsichtige laut netzpolitik.org (Arne Semsrott) derzeit nicht, beizutreten und verweist auf das auf Bundesebene bestehende Informationsfreiheitsgesetz von 2005.

Frauenquote für Vorstände: Der Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützt das Vorhaben der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (beide SPD), eine Frauenquote für Vorstände einzuführen. Das Impulspapier liegt dem Hbl (Heike Anger) vor. In börsennotierten Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern soll der Vorstand künftig mit wenigstens einer Frau besetzt sein, wenn er mehr als drei Mitglieder hat.

Fakenews und Faktenchecks: Die EU-Kommission arbeitet laut Hbl (Till Hoppe) an rechtlichen Vorgaben, die Social-Media-Plattformen dazu verpflichten sollen, mehr Auskünfte über Falschinformationen und irreführende Postings zu geben. Bis dahin sollen die Unternehmen laut einem Entwurf für künftige Leitlinien der Kommission monatlich über den Umgang mit Fakenews im Zusammenhang mit Corona Bericht erstatten.

Lieferketten und Menschenrechte: Nachdem das deutsche Durchführungsgesetz der EU-Konfliktmineralien-Verordnung gerade in Kraft getreten ist, haben die betroffenen Unternehmen laut Hbl (Heike Anger) nun noch 200 Tage Zeit, um Verfahren einzurichten, mit denen sich die Lieferketten überprüfen und Risiken von Menschenrechtsverletzungen ermitteln lassen. Die Verordnung legt Unternehmen menschenrechtliche Verpflichtungen für den Import von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Risikogebieten auf.

Justiz

BVerfG – Neutralitätspflicht von Seehofer: Am heutigen Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das Neutralitätsgebot gewahrt hat, als er 2018 ein Interview auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichte. Er warf darin der AfD unter anderem "staatszersetzendes" Verhalten vor. In der FAZ (Reinhard Müller) werden ähnliche Urteile aus der jüngsten Vergangenheit erläutert: Die Bezeichnung von NPD-Anhängern als "Spinner" durch den ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck war laut Bundesverfassungsgericht im Einklang mit dem Neutralitätsgebot. Die auf der Ministeriums-Homepage veröffentlichte Reaktion auf eine geplante AfD-Demonstration, in der die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) der AfD "die rote Karte" zeigte, war hingegen für grundrechtswidrig befunden worden. Mit Blick auf diese Rechtsprechung sowie die Äußerungen des Verfassungsrichters Peter Müller aus der mündlichen Verhandlung sähe es schlecht für Seehofer aus.

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Im Skandal um die massenhafte Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen müssen sich der frühere Audi-Chef Rupert Stadler sowie drei weitere Beschuldigte vor Gericht verantworten. Das Landgericht München II hat die Anklage gegen sie zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess soll am 30. September beginnen und sich über 176 Verhandlungstage bis Ende 2022 hinstrecken. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor. SZ (Klaus Ott), FAZ (Henning Peitsmeier) und Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) berichten.

StA München II – Hackenberg: Laut SZ (Klaus Ott) arbeite die Staatsanwaltschaft München II in der Abgasaffäre außerdem an einer Anklage gegen den früheren Audi-Vorstand Ulrich Hackenberg.

BVerfG – Linksunten.Indymedia: Fünf Freiburger, die das Bundesinnenministerium zu den Betreibern der verbotenen Internetplattform rechnet, haben Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Plattform sei von der Pressefreiheit geschützt und das Verbot der Plattform hätte nicht am Maßstab des Vereinsrechts, sondern vielmehr am Telemediengesetz gemessen werden müssen. lto.de (Markus Sehl) berichtet.

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: Im FAZ-Einspruch widmet sich der Präsident des Gerichts der Europäischen Union Marc van der Woude dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EZB-Anleihenkauf und meint, es drohe, die Fliehkräfte in der EU zu verstärken und die Rechtsstaatlichkeit zu demontieren.

Unterdessen hat der CDU-Europaabgeordnete Sven Simon für eine Fragerunde mit der EZB-Präsidentin Christine Lagarde diese vorab schriftlich gefragt, wie die Bank zu dem Schluss kam, dass ihre Anleihekäufe verhältnismäßig sind. Der Rechtsprofessor Simon teilte der SZ (Björn Finke) mit, dass eine Antwort Lagardes, die die nötige Abwägung beinhalte, den Ansprüchen aus dem Urteil genügen könnte. Dann müsste sich nur noch der Bundestag mit der veröffentlichten Antwort befassen.

OLG Frankfurt/M. zu Doppelbestrafungsverbot: Das Doppelbestrafungsverbot ist auf jeden EU-Bürger, der in einem EU-Mitgliedstaat verurteilt wurde, anzuwenden. Eine Auslieferung an einen Drittstaat ist dann unzulässig, wie das Oberlandesgericht Frankfurt/M. laut lto.de in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschied. Eine Italienerin sollte wegen des Vorwurfs der Kunstfälschung zulasten von Bürgern in den USA dorthin ausgeliefert werden. Das OLG erklärte eine solche Auslieferung nun jedoch wegen einer Verurteilung wegen genau des gleichen Vorwurfs in Italien für unzulässig.

LAG S-H zu elektronischem Rechtsverkehr: Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein laut lto.de entschied, ist die Einreichung von Schriftsätzen per Fax nicht mehr möglich und eine so eingelegte Berufung unzulässig. In Schleswig-Holstein gilt seit Anfang des Jahres eine bundesweit einmalige Landesverordnung, nach der Schriftsätze an den Arbeitsgerichten nur noch über den elektronischen Rechtsverkehr eingereicht werden können.

LSG Celle zur gesetzlichen Unfallversicherung: Ein Geschäftsreisender ist während eines Restaurantbesuches nicht gesetzlich unfallversichert. Laut dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ist dies auch dann nicht der Fall, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlages wird. lto.de berichtet.

KG Berlin zu Fußballfan und BZRG: Das Bundeszentralregister muss die spanische Freiheitsstrafe eines Dortmunder Fußballfans löschen. Das hat das Berliner Kammergericht in einem Piloturteil entschieden. Über die rechtsstaatswidrigen Umstände, die zu der Verurteilung bei einem Auswärtsspiel in Sevilla führten, sowie die in Deutschland durchlaufenen Instanzen, schreibt die taz (Christian Rath).

VG Karlsruhe zur Pressearbeit des BVerfG: Die AfD ist vorerst damit gescheitert, die umstrittene Vorab-Information über Urteile des Bundesverfassungsgerichts an Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz untersagen zu lassen. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Eilklage der Partei zurückgewiesen, weil die Praxis keine Rechte der Partei verletze. Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

Recht in der Welt

Spanien – "Wüstenzug-Affäre": In einem Skandal um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen beim Bau einer Schnellbahnstrecke in Saudi-Arabien durch ein spanisches Konsortium hat das Oberste Gericht in Madrid Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos eingeleitet. Im Jahr 2008 soll der heute 82-Jährige als Vermittler zwischen Scheichen und spanischen Firmen Schmiergeld in Höhe von 100 Millionen Dollar erhalten haben. faz.net berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Auf der Flucht: Im Zoo von Kopenhagen gelang es einem Panda, aus seinem Gehege zu entkommen. Der sieben Jahre alte "Xing Er" machte einen Spaziergang durch den Park, bevor er von Tierpflegern sediert und wieder zurückgebracht werden konnte. Wie spiegel.de berichtet, hatte er den Käfig über einen Metallmast verlassen.

 

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lto/jpw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2020: Rassismus in der Polizei / BVerfG vor Entscheidung zu Seehofer-Äußerung / Strafprozess gegen Stadler . In: Legal Tribune Online, 09.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41838/ (abgerufen am: 11.05.2024 )

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