Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2019: Wer­be­verbot der Olympia-Sportler gelo­ckert / Euro­päi­sche Staats­an­wältin als Poli­tikum / Dis­kus­sion um "Prüf­fall AfD"

28.02.2019

Das Bundeskartellamt hat das Werbeverbot für Olympioniken gelockert. Außerdem in der Presseschau: Der Chefposten der Europäischen Staatsanwaltschaft gilt als Politikum und die AfD-Prüffall-Entscheidung füllt die Kommentarspalten.

Tagesthema

BKartA zu Vermarktung bei Olympia:  Der Deutsche Olympische Sportbund und das Internationale Olympische Komitee (IOC) haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, Werbebeschränkungen zu lockern, die bisher für Sportler galten, die an Olympischen Spielen teilnehmen. Das Bundeskartellamt schloss daraufhin die laufenden Untersuchungen mit einer Zusagenentscheidung ab. Es war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass die Organisationen ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hatten, indem sie den Sportlern vielfältige Werbeverbote auferlegten, wie lto.de und Welt berichten.

Oliver Fritsch (zeit.de) begrüßt die Entscheidung als einen wichtigen Schritt, um die scheinbar grenzenlose Macht des IOC zu brechen, bemängelt aber, dass die Justiz noch viel zu zurückhaltend mit den Sportverbänden umgehe, die oft zu "kartellähnlichen Gebilden" würden.

Die FAZ (Michael Reinsch) berichtet über die weitergehenden Forderungen des deutschen Athletenvertreters Max Hartung. So forderten die Athleten, stärker an den Profiten der Olympischen Spiele beteiligt zu werden, zudem, dass mehr Mittel an die Welt-Anti-Doping-Agentur gehen solltne.

Rechtspolitik

Verfassungsschutzbeobachtung der AfD:  Die SZ (Jens Schneider/Ronen Steinke) zieht eine – über die aktuelle "Prüffall"-Entscheidung hinausreichende – Zwischenbilanz zu der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Dabei wird eine Tendenz prognostiziert, besonders radikale Mitglieder auszusondern. Ob dies von Erfolg sei, sei  indes fraglich, weil so am Ende des Verfahrens ein "Unbedenklichkeitszertifikat" mit der Aussage stehen könnte, dass die AfD eine demokratische Partei wie jede andere sei.

Europäische Staatsanwaltschaft: Die SZ (Karoline Meta Beisel) berichtet über die Wahl des neuen Europäischen Staatsanwalts. Diese erfolgt durch Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament. Favorit der Mitgliedstaaten ist der Franzose Jean-François Bohnert, während sich das Parlament für Laura Codruța Kövesi ausgesprochen hat, die ehemalige Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde.

Justiz

EuG – Stickoxidgrenzwerte: Die Bundesregierung legt Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union ein, das sich gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission richtet, der die Anhebung von Schadstoffgrenzwerten vorsieht. Laut EuG habe die Kommission damit ihre Kompetenzen überschritten, so lto.de und FAZ (Hendrik Kafsack).

EuGH zu Datenschutzrecht: Auf lto.de machen der Anwalt Jonas Kahl und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Franziskus Horn auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufmerksam, die am 14. Februar 2019 ergangen ist. Sie bezog sich auf die Europäische Datenschutzrichtlinie, kann sich in ihrer Aussage aber auch auf das Verständnis der Datenschutzgrundverordnung auswirken. Der Gerichtshof legte eine restriktive Auslegung bei der Frage an, ob eine veröffentlichte Information einer journalistischen Tätigkeit entspricht und daher unter das sogenannte Medienprivileg fällt.

BGH zu Aufklärungspflichten: Aus einem gestern vom Bundesgerichtshof veröffentlichten Urteil geht hervor, dass Anlageberater ihre Kunden über die Risiken von Investments aufklären müssen, wenn "der Verkaufsprospekt zu dick und zu schwer zum Lesen ist". Die Weigerung, den Prospekt anzunehmen, dürfe nicht als fehlendes Interesse an jeglicher Art von Aufklärung verstanden werden, wie lto.de und SZ berichten.

BGH zu Dieselskandal: Der Bundesgerichtshof hat sich in einem gestern veröffentlichten Hinweisbeschluss zum Dieselskandal geäußert. Auf lto.de setzen sich die Anwälte Alexandra Watzlawek und Levin Fischer mit seinem Inhalt auseinander und kommen zu dem Ergebnis, dass man Verbrauchern trotz der neuen Hinweise zu Ersatzlieferungen nicht pauschal zur Klage raten könne.

BVerwG – NSU-Akten: Das Bundesverwaltungsgericht wird heute darüber entscheiden, ob die Tageszeitung "Die Welt" einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen das Verteidigungsministerium hat. Aus den Akten, deren Kenntnis die Redaktion wünscht, sollen Informationen darüber hervorgehen, wie sich der NSU-Terrorist Uwe Mundlos in seiner Zeit bei der Bundeswehr radikalisiert hat. Es berichtet die Welt (Martin Lutz/Uwe Müller) in eigener Sache.

BVerwG – Examensprüfung: Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde gestern laut lto.de (Marcel Schneider) über die Klage einer jungen Frau entschieden, die aufgrund eines Missverständnisses zwanzig Minuten zu spät zu ihrer mündlichen Examensprüfung erschienen war und ihr rechtswissenschaftliches Examen daraufhin endgültig nicht bestanden hatte. Fraglich war dabei insbesondere, ob die Fragerunden eine "untrennbare Einheit" darstellten oder ob es der Kandidatin zumindest hätte erlaubt werden müssen, zu einem späteren Zeitpunkt in das Prüfungsgespräch einzusteigen.

BFH zu Betriebsausgaben: Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass ein Arbeitgeber nicht seiner Ehefrau einen Minijob geben und sie hierfür mit einem Dienstwagen ausstatten darf, den er anschließend steuerlich absetzt, meldet lto.de.

OLG Frankfurt/M. zu Kontokosten:  Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat geurteilt, dass die Kosten für das Basiskonto der Deutschen Bank zu hoch sind. Die in den AGB festgeschriebenen Gebühren seien mit den "wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Basiskontos" unvereinbar, wie FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de melden.

OLG Köln zu Persönlichkeitsrecht:  Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift "Computer Bild" einen Artikel über einen HD-Receiver mit einem Bild von Jan Böhmermann versehen durfte, ohne dessen Einverständnis zu haben. Die Bildunterschrift "endlich scharf" sei ein Wortspiel, das sowohl auf die besondere Bildqualität des Receivers als auch auf Jan Böhmermann als "scharfen Satiriker" verweise, so lto.de.

VG Köln zu "Prüffall" AfD: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nicht als Prüffall bezeichnen darf, ist Anlass für Kommentare in ungezählten Medien. Helene Bubrowski und Marlene Grunert (FAZ) sehen es einerseits als einen Fortschritt an, dass Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang stärker gegen rechtsextremistische Bestrebungen vorzugehen beabsichtige, kritisieren jedoch, dass er sich bei seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht streng an die Voraussetzungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes gehalten habe. Sabine am Orde (taz) hält es bei der AfD nur für eine Frage der Zeit, bis aus dem Prüf- ein Verdachtsfall werde, und Sebastian Pittelkow u.a. (SZ)  halten das Urteil für ein Resultat der Zögerlichkeit des Verfassungsschutzes, der die Einordnung der AfD als Verdachtsfall vermieden habe.

LG Stuttgart zu Bordellbetrieb:  Das Landgericht Stuttgart hat den Betreiber eines Bordells und einen seiner Mitarbeiter wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteil. Das Gericht sah es als erwiesen, dass der Angeklagte mit Rockerbanden kooperierte und er nicht nur Zimmer vermietete. Wie u.a. FAZ (Rüdiger Soldt) meldet, regte der Vorsitzende Richter zudem an, dass Geschäftsführer eines Bordells für in ihrem Haus begangene Taten verantwortlich sein sollten, auch wenn sie vorgäben, keine Kenntnis von ihnen gehabt zu haben.

LG Dresden – Meineidprozess: Im Verfahren gegen Frauke Petry (Blaue) wegen Meineids hat der Vorsitzende Richter am gestrigen Verhandlungstag die Angeklagte darauf hingewiesen, dass "auch eine Verurteilung wegen fahrlässigen Falscheids in Betracht kommt". Im Gegensatz dazu würde Petry bei einer Verurteilung wegen vorsätzlichem Meineid ihre Mandate als Landtags- und Bundestagsabgeordnete verlieren, so spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Kiel – Sig Sauer: Laut taz (Ester Geisslinger) haben sich die Angeklagten im Prozess vor dem Landgericht Kiel mit dem Gericht über den Verfahrensausgang verständigt und nun ein volles Geständnis abgelegt. Sie alle sagten aus von Waffenlieferungen nach Kolumbien, dem Verfahrensgegenstand, gewusst zu haben, sich eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz jedoch nicht bewusst gewesen zu sein.

Recht in der Welt

Polen – Verfassungsgericht: Auf verfassungsblog.de schildert der polnische Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz die Entwicklung des polnischen Verfassungsgerichts hin zu einer Einrichtung, an der nur noch nach politischen Maßstäben Recht gesprochen werde. 

Spanien – Separatistenprozess: Die FAZ (Hans-Christian Rößler) und zeit.de schildern die Befragung früherer Regierungsmitglieder im Prozess gegen die katalanischen Separatisten und beschreiben, wie sich die Beantwortung der Sachfragen immer wieder in politische Statements verwandele. 

Afghanistan – Frauenrechte: Die taz (Thomas Ruttig) berichtet über das "Afghan Women's Network", einen Zusammenschluss von Frauenrechtlerinnen, die sich an den Friedensverhandlungen zwischen Regierung und Taliban beteiligen wollen, um insbesondere die rechtliche Situation der Frauen in den von den Taliban kontrollierten Gebieten zu verbessern.

Sonstiges

Legitimität: In einem Gastbeitrag für die FAZ vertritt der Professor für öffentliches Recht, Christoph Schönberger, die These, dass die Legitimität der deutschen Demokratie gefährdet sei. In Anlehnung an politikwissenschaftliche Untersuchungen argumentiert er, dass hierfür vor allem die Missachtung grundlegender, teilweise ungeschriebener Regeln durch die demokratischen Eilten verantwortlich sei und nennt hierfür Beispiele aus dem Handeln der im Bund regierenden großen Koalition. 

Rechtsstaat: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Max Pichl widmet sich auf lto.de dem Begriff des Rechtsstaats und Situationen, in denen auf ihn aktuell in der politischen Rhetorik vermehrt verwiesen werde. Er vertritt die Auffassung, dass sich dabei die ursprüngliche Begriffsbedeutung, die auf Einhegung des staatlichen Gewaltmonopols abzielte, immer mehr in ihr Gegenteil verkehre.

Das Letzte zum Schluss

Gerichtsbekannter Ausnahmezustand: Wie nun auch wbs-law.de meldet, herrscht in einer lange umkämpfen Frage endlich Klarheit: Eine Kellnerin, deren ehemaliger Arbeitgeber ihr im Arbeitszeugnis nicht bestätigen wollte, während der Karnevalszeit gearbeitet zu haben, hat durch ihre Klage vor dem Arbeitsgericht Köln zur Aufklärung beigetragen. Das Gericht urteilte, dass die Karnevalszeit selbstverständlich von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch gehe. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2019: Werbeverbot der Olympia-Sportler gelockert / Europäische Staatsanwältin als Politikum / Diskussion um "Prüffall AfD" . In: Legal Tribune Online, 28.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34125/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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