Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2018: Rich­te­rer­nen­nung in Polen / Dritte Option im Bun­destag / Cour de Cas­sa­tion zu Brust­im­plan­taten

11.10.2018

Die polnische Regierung hat im Rahmen der Justizreform 27 Richter ernannt. Außerdem in der Presseschau: Bundestag verhandelt zum Geschlechtseintrag für intersexuelle Personen und Verfahren um Brustimplantate wird neu aufgerollt.

Thema des Tages

Polen – Richterernennung: Der polnische Staatspräsident Duda hat trotz einer gegen die Justizreform anhängigen Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof 27 Richterposten am Obersten Gerichtshof neu besetzt. Insgesamt sollen 44 Posten besetzt werden. Auch das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte im September entschieden, dass die Justizreform nicht umgesetzt werden darf, solange eine Entscheidung des EuGH aussteht, was das Präsidialamt jedoch nicht als bindend betrachtet. Die Justizreform hat die Altershöchstgrenze für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt, wodurch mehr als 20 Richter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden. Es berichten lto.de, FAZ und zeit.de.

Rechtspolitik

Dritte Option: An diesem Donnerstag wird im Bundestag in erster Lesung der Eintrag eines dritten Geschlechts im Personenstandsrecht verhandelt. Der Gesetzentwurf, der neben "männlich/weiblich" den Eintrag "divers" vorsieht,  geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es berichtet deutschlandfunk.de (Katharina Hamberger/Gudula Geuther). Im Bericht wird an den Fall, der der Entscheidung zugrundelag erinnert. Außerdem wird der Gesetzentwurf gemeinsam mit Experten und Betroffenen auf mögliche Probleme hin betrachtet.

Geschäftsgeheimnisse: Der Bundestag berät am Donnerstag den Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll. Danach kann, wer Geschäftsgeheimnisse verrät oder solche im Anschluss verwendet, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden. Betroffene Firmen können zivilrechtlich auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft klagen. Ausdrücklich vorgesehen ist jedoch eine Rechtfertigung für Whistleblower und Journalisten, die bei Aufdecken einer rechtswidrigen Handlung oder eines sonstigen Fehlverhaltens sowohl vor Strafverfolgung, als auch vor zivilrechtlichen Ansprüchen geschützt sind. Damit ginge das Gesetz über die bisher geltende Gesetzeslage nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinaus. Christian Rath (taz) berichtet und begrüßt den Entwurf.

Strafrahmen für Terroristen: Niedersachsens Justizministerin und ehemalige Strafrichterin Barbara Havliza (CDU) wünscht härtere Strafen für Terroristen. So sollte das Strafmaß in Paragraph 129a des Strafgesetzbuchs, der u.a. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, um mehrere Jahre erhöht werden, damit je nach Tatbeitrag stärker differenziert werden könne, berichtet die FAZ (Reinhard Bingener).

Gesellschaftsrecht nach Brexit: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um die Umwandlung von Limited-Gesellschaften zu erleichtern, meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Sollte Großbritannien aus der EU austreten, könnten auf die Gesellschafter in bis zu 10.000 Unternehmen in der Rechtsform einer Limited ("private company limited by shares", Ltd.) unvorhergesehene Haftungsrisiken zukommen. Die Rechtsprechung könnte Limited-Gesellschaften nach dem Brexit als offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Recht behandeln, die eine persönliche und unbegrenzte Haftung vorsehen.

Flugverspätungen: Anlässlich des so genannten Luftfahrtgipfels interviewt swr.de (Bernd Wolf) den Verbraucherschützer Felix Methmann (vzbv) über Probleme beim Geltendmachen von Entschädigungsansprüchen nach Flugverspätungen und Airline-AGB, die das Abtreten von Fluggastrechten an Inkassoportale wie flightright.de ausschließen. Methmann hat Verständnis für Justizministerin Barley, die entgegen von Forderungen aus der SPD solche AGB nicht gesetzlich verbieten will. Solche Klauseln seien kein Problem der Verbraucher, sondern der Portale und die wehrten sich bereits erfolgreich vor Gericht dagegen.

BVerfG-Vizepräsident: Die SZ (Wolfgang Janisch) lenkt die Aufmerksamkeit auf die seit dem 1. Juli 2019 fällige Neubesetzung des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts als Nachfolge von Ferdinand Kirchhof. Die Wahl muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erfolgen, für die Ernennung zum Vizepräsidenten ist der Bundesrat erforderlich, deshalb verhandeln CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne. Das ungeschriebene Vorschlagsrecht liege bei der CDU, die sich aber nicht entscheiden kann. Nach der Abwahl von Volker Kauder als Fraktions-Chef sei die Benennung von Innenstaatssekretär Günter Krings wieder unsicher. Als weitere Namen werden genannt: Christian Waldhoff, Angelika Nußberger und Frank Schorkopf. Als Vizepräsident aufrücken könnten auch die Verfassungsrichter Henning Radtke oder Josef Christ. Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast spricht sich gegen einen Politiker als Verfassungsrichter aus.

Justiz

BVerfG – Abgeordnetenrechte: Im Rahmen eines Organstreitverfahrens gegen die Bundesregierung fordert die grüne Bundestagsfraktion Einsicht in Regierungsakten für die Abgeordneten und beruft sich dabei auf das Informationsrecht nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG. Konkret geht es um eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion, ob die Bundesregierung mit ihren Entscheidungen zu der Kreditvergabe an Air Berlin und im Rahmen von "Stuttgart 21" dem Bund finanziell geschadet hat, berichten lto.de und FAZ (Hendrik Wieduwilt).

OVG Münster – Hambacher Forst: Reiner Burger (FAZ) beschreibt wie der Umweltverband BUND jahrelang mit seiner Argumentation scheiterte, der Hambacher Forst sei ein "potenzielles Flora-Fauna-Habitat-Gebiet" und müsse bei der EU-Kommission nachgemeldet werden. Dies habe das Verwaltungsgericht Köln 2017 jedoch im Hauptsacheurteil gegen den RWE-Rahmenbetriebsplan 2020-2030 überzeugend zurückggewiesen. Gegen dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag allerdings die Berufung zugelassen. Zuvor hatte es am vorigen Freitag in einem Eilbeschluss die FFH-Frage als "offen" bezeichnet und einen Rodungsstopp angeordnet.

Wolfgang Clement, ehemaliger Ministerpräsident NRWs, schreibt in einem Gastkommentar für das Hbl, der durch das OVG Münster verordnete Rodungsstopp sei nicht begründet. Insbesondere habe das Gericht nicht erkennen lassen, weshalb die bisherige Rechtsprechung korrigiert werden sollte und außer Acht gelassen, dass den Rahmenbetriebsplänen sorgfältige Genehmigungsverfahren vorausgingen.

LG Heilbronn zu VW: Das Landgericht Heilbronn hat im Sinne einer VW-Cabrio-Käuferin entschieden, die nach Bekanntwerden der unzulässigen Abschalteinrichtungen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt hatte. Dieser stehe ein Anspruch auf Schadenersatz der entstandenen und noch entstehenden Schäden aus § 826 i.V.m. § 31 BGB zu, da VW sie in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt habe, so lto.de.

StA Berlin – Antisemitismus-Beauftragte: Nach Häufung von antisemitisch motivierten Straftaten und Vorfällen wurde nun die Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni als Antisemitismus-Beauftragte bei der Staatsanwaltschaft Berlin berufen. Das Amt wurde neu geschaffen, berichtet die SZ (Verena Mayer).

OLG Düsseldorf zu IS-Mordanklage: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Anklage der Bundesanwaltschaft wegen dreifachen Mordes gegen einen bereits verurteilten Terroristen aus Dinslaken abgelehnt. Die Anklage verstoße gegen das Verbot der Doppelbestrafung. Nils D. war wegen seiner Zeit bei der Terrormiliz IS in Syrien bereits im März 2016 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, meldet die FAZ.

LG Bamberg – "Weisse Wölfe Terrorcrew": Vor dem Landgericht Bamberg hat der Prozess gegen vier mutmaßliche Ex-Mitglieder der rechtsradikalen Organisation "Weisse Wölfe Terrorcrew" begonnen. Drei Männer und eine Frau sind u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Körperverletzung, Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz und Störung des öffentlichen Friedens angeklagt, sie hatten mit einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft gedroht. Es berichtet spiegel.de.

Asylentscheidungen vor Gericht: In etwa 32 Prozent der Fälle, in denen die Verwaltungsgerichte im ersten Halbjahr 2018 die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inhaltlich überprüften, wurde nach Berechnung der Linksfraktion der vom BAMF verweigerte Schutzstatus doch noch zuerkannt, im Fall von Personen aus Afghanistan sogar in 58 Prozent der Fälle, berichtet die SZ (Bernd Kastner).

Recht in der Welt

Frankreich – Brustimplantate: Der französische Kassationsgerichtshof hat ein Urteil aus Aix-en-Provence aufgehoben, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens TÜV Rheinland 2015 im Hinblick auf Schmerzensgeldforderung von Frauen über fast sechs Millionen Euro abgewiesen hatte. Der TÜV hatte die Produkte eines französisches Herstellers zertifiziert, obwohl dieser nicht zugelassenes Silikon verwendet hatte. Es berichtet die taz (Rudolf Balmer). Die Begründung liegt noch nicht vor.

Ungarn – Rechtsstaatsverfahren: In der Welt (Boris Kálnoky) ist Ungarns Justizminister László Trócsányi im Interview u.a. über ein mögliches Verfahren gegen Ungarn nach Art. 7 EUV zu lesen. Trócsányi  hält den Bericht der Europaabgeordneten Sargentini über die Rechtsstaatlichkeit Ungarns für "oberflächliche Pauschalurteile" und beruft sich hinsichtlich der möglichen fehlenden Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts auf die Venedigkommission.

China – Umerziehungslager: Durch ein am Dienstag in Kraft getretenes Gesetz will China nachträglich die seit eineinhalb Jahren bestehenden Umerziehungslager für Muslime legalisieren, berichten SZ (Christoph Giesen) und FAZ. Noch im August hatte China gegenüber dem Menschenrechtsausschuss der UN versichert, solche Lager bestünden nicht.

Schweiz – Bankgeheimnis: Das Bundesgericht in Lausanne wies die Beschwerde der Züricher Strafverfolger gegen Rudolf Elmer ab. Dieser hatte Anfang 2008 über Wikileaks Kundendaten und Interna der Bank Julius-Bär zur Steuerhinterziehung veröffentlicht. Im Verfahren wegen Verrat des Bankgeheimnisses ist er nun freigesprochen worden mit dem Argument, als Angestellter der Bank auf den Cayman Islands hätte er nicht dem Schweizer Bankgeheimnis unterlegen, da die Bank ihn als Mitarbeiter bewusst im Ausland platziert hätte, so die SZ (Charlotte Theile).

IStGH – Frankreich: Polynesische Aktivisten haben vor dem Internationalen Strafgerichtshof Klage gegen Frankreich eingereicht. 22 Jahre nach dem letzten Atomtest in der Südsee muss Frankreich sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtfertigen. Es berichtet zeit.de.

Sonstiges

Familiennachzug: Auf lto.de (Tanja Podolski) geht es um den Familiennachzug im Fall anerkannter Minderjähriger, die zwischenzeitlich volljährig geworden sind. Erörtert wird, ob die auf die Niederlande bezogene Entscheidung des EuGH von April dieses Jahres, wonach während des Verfahrens volljährig werdende Geflüchtete den Anspruch auf Familienzusammenführung behalten, auf die deutsche Rechtslage übertragbar ist. Das Auswärtige Amt sieht dies derzeit anders.

Mit dem Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter befasst sich ausführlich zeit.de (Sascha Lübbe) und berichtet u.a. über die seit August vorgesehene Beteiligung des Bundesverwaltungsamts in Verfahren um Familienzusammenführung.

Rechtsanwaltskammer Sachsen: Die sächsische Anwaltskammer hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen den "Pro Chemnitz"-Chef Martin Kohlmann eingeleitet, wie aus einer Antwort des sächsischen Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des linken Landtagsabgeordneten Klaus Bartl hervorgeht, berichtet lto.de. Kohlmann hatte als Verteidiger im Prozess gegen die Rechtsterroristen der "Gruppe Freital" seine Hoffnung auf einen "Systemwechsel" zum Ausdruck gebracht.

Google-Wettbewerbsstrafe: Google will die 4,34 Milliarden Euro hohe Wettbewerbsstrafe wegen des Smartphone-Betriebssystem Android nun vor dem Gericht der Europäischen Union angreifen. Die EU-Kommission hatte Mitte Juli Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eine Wettbewerbsstrafe von 4,34 Milliarden Euro auferlegt und Änderungen am Android-Geschäftsmodell gefordert, meldet die SZ.

Freiheit im Rechtsstaat: Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., macht sich in einem Gastbeitrag in der FAZ Gedanken zum Begriff der Freiheit innerhalb eines demokratischen Gemeinwesens und im Rahmen des Grundgesetzes, u.a. auch angesichts der Forderung nach offenen Grenzen.

Bayern-Wahlrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Roman Kaiser nimmt auf verfassungsblog.de das in Bayern geltende Verhältniswahlrecht in den Blick. Der Freistaat wird nicht nur in Wahlkreise, sondern auch in Stimmkreise für die Erststimme unterteilt. Der Unterschied zum Bundeswahlrecht bestehe insbesondere darin, dass über die Zusammensetzung des Landtags nicht nur die Zweitstimmen der Parteien, sondern die Gesamtstimmen entscheiden, was das Problem zahlreicher Überhangmandate schaffe. Auch focus.de (Leonie Wiesner) erläutert den Unterschied zwischen Stimm- und Wahlkreis im bayerischen Wahlrecht.


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lto/cc

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2018: Richterernennung in Polen / Dritte Option im Bundestag / Cour de Cassation zu Brustimplantaten . In: Legal Tribune Online, 11.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31441/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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