Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. April 2018: Reak­tionen auf Frei­heit von Puig­de­mont / Dis­kus­sion um erwei­terte DNA-Ana­lyse / Künst­liche Intel­li­genz im Recht

09.04.2018

Die Aussetzung des Haftbefehls gegen Puigdemont sorgt für Aufruhr. Außerdem in der Presseschau: Umstrittene Ausweitung der DNA-Analyse im Straf- und Polizeirecht. Wie beeinflusst Künstliche Intelligenz die Arbeit eines Juristen?

Thema des Tages

OLG Schleswig  Puigdemont: Die Entscheidung, den Auslieferungshaftbefehl gegen den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont unter Auflagen auszusetzen, hat zwischen der Bundesregierung und der spanischen Zentralregierung in Madrid diplomatische Verstimmungen verursacht. Dies berichten die Montags-SZ (Mike Szymanski/Thomas Urban) und die Montags-FAZ (Hans-Christian Rößler/Majid Sattar). Der Richterspruch des Oberlandesgerichts Schleswig, den die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) laut Medienberichten gutgeheißen hatte, sorgte bei einigen Mitgliedern der spanischen Regierung und am Obersten Gerichtshof in Madrid für Ärger und Enttäuschung. Der Oberste Gerichtshof in Madrid, der den Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont erlassen hatte, erwägt nun, den Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen. Die Samstags-taz (Christian Rath), die Samstags-SZ (Ronen Steinke) und die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski/Matthias Wyssuwa) gehen vertieft auf die Argumentation der Schleswiger Richter ein. So hätten sie den Straftatbestand des Hochverrats im deutschen Recht nach Übertragung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Startbahn West" von 1983 abgelehnt. Die Gewalttätigkeiten seien im Präzedenzfall wie auch bei der Durchführung des Referendums am 1. Oktober nicht geeignet gewesen, die Regierung derart unter Druck zu setzen, dass sie sich "zur Kapitulation vor der Forderung der Gewalttäter" gezwungen gesehen hätte. Hinsichtlich des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder verlangten die Richter von den spanischen Behörden, dass sie die Entstehung eines Schadens für den spanischen Staat belegen. 

Reinhard Müller (Montags-FAZ) sieht nun Spanien in der Pflicht, nicht nur den Vorwurf der Untreue gegen Puigdemont zu konkretisieren, sondern auch "die verfassungsmäßigen und europäischen Rechte Kataloniens und der Katalanen zu schützen". Dietmar Hipp (Spiegel), dem der europäische Haftbefehl gegen Carles Puigdemont vorliegt, kritisiert die fehlenden Belege für den Korruptions- und Rebellionsvorwurf gegen den katalanischen Separatistenführer und kommentiert, dass "die Schleswiger Richter mit ihrer Entscheidung Rückgrat gezeigt hätten". Rechtsprofessor Michael Kubiciel spricht auf lto.de von einer souveränen Entscheidung des OLG Schleswig und äußert sich kritisch zu den Stimmen, die nach einer politischen Entscheidung rufen. Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) hält die Entscheidung für richtig, denn es gehe um politisches Strafrecht, wobei äußerste Zurückhaltung geboten sei. Die Politik, so auch die Bundesregierung, sei in der Verantwortung, im Katalonien-Konflikt zu vermitteln.  

Rechtspolitik

Erweiterte DNA-Analyse: Aus Anlass einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag setzt sich die Samstags-taz (Christian Rath) mit der umstrittenen erweiterten DNA-Analyse auseinander. Zur Debatte steht die Ausweitung der DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe), Alter und – auf Vorschlag der CSU – die biogeographische Herkunft. Im Bayerischen Landtag wird zudem ab kommenden Mittwoch über die Verankerung der erweiterten DNA-Analyse im Polizeigesetz beraten. Der Autor stellt die Kritik, dass die erweiterte DNA-Analyse zur Stigmatisierung von Minderheiten führe, dem Argument gegenüber, dass sie auch zur Beruhigung populistischer Stimmungen beitragen könne. Wichtig sei jedoch, dass die Polizei mit dem Instrument und den Ergebnissen sensibel umgehe. 

Familiennachzug: Die Samstags-taz (Barbara Dribbusch) stellt den umstrittenen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur zukünftigen Durchführung des Familiennachzugs vor. Nach der Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz seit 2016 sollen künftig pro Monat 1.000 Angehörige von Geflüchteten in Deutschland einreisen dürfen. Dass der in Deutschland Lebende den Lebensunterhalt seiner nachziehenden Familienangehörigen sichern kann, ist nicht zwingende Voraussetzung, aber ein relevanter Aspekt bei der Entscheidung über den Nachzug. 

Reform des Arbeitszeitgesetzes: In einem Gastbeitrag für den Focus spricht sich Johannes Vogel, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP, für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes aus. Es müsse eine wöchentliche statt eine tägliche Höchstarbeitszeit geben, um mehr Flexibilität bei der Zeiteinteilung zu ermöglichen. Zudem solle es möglich sein, sich erarbeitete Zeit und Geld langfristig gutschreiben zu lassen. Außerdem müsse der Sozialstaat zum Beispiel durch eine Reform der Zuverdienstgrenzen umgebaut werden. 

Justiz

OLG Düsseldorf zu Graumarktware: Das Handelsunternehmen Real darf europaweit keine Graumarktware des japanischen Luxuskosmetikherstellers Kanebo mehr vertreiben. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf laut einem Bericht von lto.de am Freitag im Wege einstweiliger Verfügung entschieden. Das Oberlandesgericht sah es als rufschädigend an, dass die Produkte online wie offline nicht in einem ihnen vergleichbaren Verkaufsumfeld, sondern zwischen Waren aller Art vertrieben wurden. 

BVerfG zu NPD-Veranstaltung in Wetzlar: Livia Gerster (FAS) kritisiert den Widerstand der Stadt Wetzlar gegen die am 24. März ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, der NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zu vermieten. Dass Politiker wie im vorliegenden Fall die Autorität des Bundesverfassungsgerichts nicht achteten, untergrabe den Rechtsstaat. Von einem solchen Verhalten gehe größere Gefahr aus als von der politisch bedeutungslosen NPD. 

BVerfG zu Straßenfotografie: Die Samstags-FAZ (Andrea Diener) setzt sich mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 2018 auseinander, in der es die mit einer Verletzung der Kunstfreiheit begründete Verfassungsbeschwerde des Straßenfotografen Espen Eichhöfer nicht zur Entscheidung annahm. Zuvor hatte eine Frau, die sich auf einer seiner Fotografien der Ausstellung "Ostkreuz. Westwärts – Neue Sicht auf Charlottenburg" entdeckte, ihn erfolgreich wegen der Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild verklagt. Die Autorin bezeichnet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotz der Ablehnung als einen Gewinn für die Straßenfotografie, denn sie erkenne an, dass die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung für die Straßenfotografie strukturtypisch sei. Gleichzeitig werde dadurch jedoch eine neue Grauzone eröffnet. 

BVerfG  Grundsteuer: Die Montags-FAZ (Manfred Schäfers) analysiert die möglichen Folgen des am Dienstag erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer, sollte es diese für verfassungswidrig erklären. Den Kommunen drohten große Einnahmeausfälle, wenn sich Bund und Länder nicht schnell auf eine Neuregelung einigten. In Frage steht eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen aufgrund einer Zugrundelegung veralteter und unangemessener Bewertungskriterien für die Grundsteuer. Die Montags-SZ (Thomas Öchsner) beantwortet die wichtigsten Fragen zur Bedeutung der Grundsteuer, zum erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zu einer möglichen Reform der Steuer. 

BVerfG  Rundfunkbeitrag: Wie die Samstags-FAZ meldet, wird das Bundesverfassungsgericht am 16. und 17. Mai aufgrund von vier Verfassungsbeschwerden die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Die Beschwerdeführer sprechen den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunkbeitrag ab, da er in Wahrheit eine Steuer sei, und rügen Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Unter ihnen befindet sich auch der Autovermieter Sixt, der als Unternehmen die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen als unrechtmäßig empfindet. 

DFB-Bundesgericht zu Spielsperre: Eine Spielsperre nach einer gelb-roten Karte im Fußball ist nur wirksam, wenn der betroffene Spieler die zuvor gezogene gelbe Karte auch wahrgenommen hat. So hat das DFB-Bundesgericht entschieden, wie lto.de (Hasso Suliak) berichtet. Dem zugrunde lag die Spielsperre gegen den Freiburger Torjäger Nils Petersen, der am 31. März während der Bundesligapartie SC Freiburg gegen Schalke 04 zu seiner Überraschung die gelb-rote Karte erhielt. Das DFB-Bundesgericht gab seinem Einspruch nach der DFB-Verfahrensordnung gegen den Platzverweis und die Spielsperre Recht, da die zuvor gezogene gelbe Karte wegen fehlender Wahrnehmung nicht rechtswirksam geworden war. 

BGH-Präsidentin Bettina Limperg: Die FAS (Helene Bubrowski) porträtiert die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg, die seit Juli 2014 als erste Frau dieses Amt bekleidet. Die Autorin beschreibt, dass weniger der Ehrgeiz sondern das Pflichtgefühl Limperg zu ihrem Posten geführt haben. Limperg zeichne sich durch einen freundlichen, diskursorientierten Führungsstil aus. Sie habe klare Forderungen an Politik und Unternehmen, spreche sich für die Frauenquote aus und halte das Ehegattensplitting für "verfassungswidrig und ungerecht". 

Recht in der Welt

Brasilien  Lula da Silva: Nach dem Haftbefehl gegen den früheren brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva am vergangenen Donnerstager trat dieser seine Haft nun an. Dies berichten die Montags-taz (Andreas Behn) und die Montags-SZ (Boris Herrmann). Am Freitagabend hatte er die Frist zum Haftantritt allerdings zunächst verstreichen lassen. Der ehemalige Präsident Brasiliens hat nun noch in zwei weiteren Instanzen die Möglichkeit, das gegen ihn verhängte Urteil wegen Korruption anzufechten. 

Wie die Korruption das politische System Brasiliens prägt, veranschaulicht Andreas Behn (Montags-taz). Er bedauert jedoch, dass die Strafverfolgung wegen Korruption aktuell politisch instrumentalisiert werde. 

Großbritannien  Deutsche Bank: Wie die Montags-FAZ (Marcus Jung/Markus Frühauf) berichtet, muss sich ab dieser Woche ein ranghoher Investmentbanker der Deutschen Bank vor einem Londoner Gericht verantworten. Banken wie UBS, Barclays und die Deutsche Bank sollen über Jahre hinweg illegale Absprachen zu den Referenzzinsen Libor und dem europäischen Pendant Euribor getroffen haben. Den Strafprozess, in den noch weitere Mitarbeiter der Deutschen Bank verwickelt sind, hatte das Serious Fraud Office (SFO), die britische Behörde zur Bekämpfung schwerer Wirtschaftsverbrechen, eingeleitet. 

Südkorea  Urteil gegen Ex-Präsidentin: Wie u.a. die Samstags-SZ (Christoph Neidhart) berichtet, ist die Ex-Präsidentin Südkoreas Park Geun-hye zu 24 Jahren Haft und einer Geldbuße von umgerechnet 13,8 Millionen Euro verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Seoul verurteilte sie wegen Machtmissbrauchs, Nötigung und Bestechung. Die Staatspräsidentin hatte unter anderem von großen Wirtschaftskonzernen Spenden für die Regierung in Milliardenhöhe verlangt. 

Sonstiges

Legal Tech: Die Samstags-SZ (Adrian Lobe) beleuchtet die Vor- und Nachteile von Legal-Tech-Diensten. Einerseits ermöglichten diese eine Entlastung der Justiz und eine Effektivierung bzw. Beschleunigung der Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung. Andererseits, so erklärt der Autor am Beispiel der sogenannten Smart Contracts, könnten sie die Selbstjustiz fördern und die Legitimation des Rechtsstaats unterminieren. 

Künstliche Intelligenz im Recht: Rechtsanwalt Peter Huber und Rechtsreferendar Nico Kuhlmann stellen auf lto.de fest, dass die Gesamtheit der Aufgaben eines Juristen im Beruf nicht durch Künstliche Intelligenz übernommen werden könne. Jedoch lasse sich juristische Arbeit durch den sinnvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz verbessern und ergänzen. So werde zum Beispiel die rechtliche Recherche optimiert. Durch die Erstbearbeitung von Rechtsproblemen könne der Einsatz Künstlicher Intelligenz Rechtssuchenden außerdem den Zugang zum Recht erleichtern.

Bundesregierung im Internet: Die Samstags-taz (Christian Rath) prüft die These von Jan Böhmermann, dass die Bundesregierung heimlich "eine Art Internetnet-Rundfunksender" aufgebaut habe und damit gegen das Verbot von Staats-Rundfunk verstoße. Nach der Rundfunkdefinition der Landesmedienanstalten liege kein Rundfunk vor, da fast alle Videos auf den Kanälen der Bundesregierung "on demand" angeboten werden. 1961 hätte das Bundesverfassungsgericht eine solche Vorgehensweise vermutlich trotzdem abgelehnt. Heute dagegen bestehe keine Gefahr, dass die Regierung die Berichterstattung über sich dominieren könne.

Studie zu Anwaltsverträgen: Eine Studie des Soldan Institutes hat ergeben, dass eine Mehrheit der Anwaltschaft immer noch den persönlichen Kontakt zu Mandanten gegenüber Anwaltsverträgen im Fernabsatz vorzieht. Hingegen müsse differenziert werden, dass diese gegenüber Unternehmensmandanten häufiger vorkommen als gegenüber Verbrauchern. Ebenso übernähmen jüngere oder spezialisierte Anwälte eher Mandate im Fernabsatz. lto.de berichtet.

Recht auf Gesundheit: lto.de (Martin Rath) setzt sich im Sonntags-Feuilleton mit dem in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendeten Gesundheitsbegriff auseinander und stellt u.a. die Frage, welche Konsequenz die Nichtbefassung mit dem WHO-Konzept hat.  

Start-up "Recht Logisch": Die Montags-FAZ (Marcus Jung) stellt das Start-up "Recht Logisch" der Juristen Jan Dobinsky und Krzysztof Zembrowski vor. Kernprodukt des Legal-Tech-Unternehmens ist die Lösung von Steuerfragen mithilfe sogenannter Entscheidungsbäume. Zur Zielgruppe des Start-ups gehören neben Unternehmen und Steuerberatern auch Verlage. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. April 2018: Reaktionen auf Freiheit von Puigdemont / Diskussion um erweiterte DNA-Analyse / Künstliche Intelligenz im Recht . In: Legal Tribune Online, 09.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27929/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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