Die juristische Presseschau vom 1. März 2018: EuGH bil­ligt befris­tete Rentner-Arbeits­ver­träge / Gesichts­ver­hül­lungs­verbot im Gericht / Waf­fen­recht der USA

01.03.2018

Rentner-Arbeitsverträge dürfen laut EuGH befristet werden. Außerdem in der Presseschau: NRW-Landesregierung kündigt Bundesratsinitiative zu Gesichtsverhüllungsverbot im Gerichtssaal an. Hintergründe zum Waffenrecht der USA.

Thema des Tages

EuGH zu befristeten Rentner-Arbeitsverträgen: Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist zulässig, nachdem der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht hat. So hat der EuGH entschieden, wie die FAZ (Marcus Jung) und lto.de berichten. Geklagt hatte ein Bremer Lehrer, dem nach seiner Pensionierung die Verlängerung seines Arbeitsverhältnisses für nur ein Jahr gestattet worden war. Die Befristung, die auf der Grundlage von § 41 S. 3 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)  ohne sachlichen Grund erfolgen kann, benachteilige ihn gegenüber jüngeren Lehrern und verstoße gegen das Unionsrecht, so der Kläger. Auf eine Vorlage des Landesarbeitsgerichts Bremen hin lehnte der EuGH eine Diskriminierung ab und erklärte § 41 S. 3 SGB VI für mit dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und mit der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vereinbar. Die Befristung sei nicht diskriminierend, denn die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über das Rentenalter hinaus stelle eine Ausnahme vom Grundsatz der automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, was wiederum die Zustimmung beider Vertragsparteien voraussetze. Die Befristungsregelungen führten auch nicht "systematisch zur Prekarisierung" der betroffenen Arbeitnehmer, denn diese behielten trotz der Weiterbeschäftigung ihren Rentenanspruch. 

Rechtspolitik

Gesichtsverhüllungsverbot im Gericht: Wie lto.de und spiegel.de melden, plant die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), die Gesichtsverhüllungen im Gerichtssaal für Verfahrensbeteiligte und Zuschauer verbieten soll. Von dem Verbot sollen religiöse und weltanschauliche Gesichtsverhüllungen wie Burkas und Nikabs aber auch Autonomen-Schals erfasst sein. Zweck des Verbotes ist, die Wahrheitserforschung und offene Kommunikation während der Gerichtsverhandlung nicht zu behindern. 

SPD-Mitgliederentscheid: Der Habilitand Sebastian Roßner spielt auf lto.de das Szenario durch, dass die Basis der SPD den Koalitionsvertrag mit der Union nicht billigen wird. Der Autor stellt die Option einer Minderheitsregierung und ihre Handlungsspielräume vor. Dem stellt er die Alternative gegenüber, dass die derzeitige geschäftsführende Regierung weiterhin fortgeführt wird. Letztendlich handele es sich um zwei Formen des Übergangs, die darauf angelegt sind, zu einer neuen Kanzlermehrheit im bestehenden Bundestag oder zu Neuwahlen zu führen.

EU-Finanzpolitik zur Lösung der Flüchtlingskrise: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Olaf Kleist diskutiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den durch Deutschland auf EU-Ebene eingebrachten Vorschlag, Mitgliedstaaten durch EU-Hilfsfonds zu unterstützen, wenn sie Geflüchtete aufnehmen. Der Autor begrüßt, dass durch den Vorschlag EU-Grundwerte in der EU-Finanzpolitik eine größere Rolle spielten und ist der Auffassung, dieser trage zur Lösung der EU-Flüchtlingskrise bei. 

Untersuchungsausschuss Anis Amri: Am heutigen Donnerstag soll im Bundestag ein Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über den Fall des tunesischen IS-Terroristen Anis Amri ergehen, der am 19. Dezember 2016 einen Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt des Berliner Breitscheidplatzes verübte. Im Mittelpunkt der Ausschussarbeit soll die Rolle der Bundesbehörden bei der vorherigen Überwachung des Tunesiers stehen. Außerdem sollen mögliche Sicherheitslücken aufgedeckt werden, wie die FAZ (Eckart Lohse) berichtet. Die taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko) setzt sich zusätzlich detailliert mit den einzelnen Fragen auseinander, die den Untersuchungsausschuss beschäftigen werden. 

Justiz

BGH zu Schlüsselgewalt: Ein Ehegatte kann die auf seinen Partner laufende Vollkasko-Versicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen. Dies entschied der BGH mit der Begründung, der Abschluss des Versicherungsvertrags sei von der Schlüsselgewalt umfasst. Gemäß § 1357 BGB sei der Versicherungsvertrag ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie und binde daher auch den Ehegatten. Daher müsse sich dieser mit Wirkung für beide auch wieder davon lösen können. Geklagt hatte ursprünglich eine Frau gegen ihre Vollkasko-Versicherung, nachdem ihr Mann diese vor einem Unfall mit dem Familienfahrzeug gekündigt hatte. Die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de fassen das Urteil zusammen. 

BGH zu Vermieterrechten: Hat ein Mieter nach seinem Auszug einen Schaden in der Mietwohnung hinterlassen, kann der Vermieter sofort Schadensersatz verlangen, ohne ihm zuvor eine Nachbesserungsfrist zu setzen. Dies hat der BGH entschieden, wie spiegel.de meldet. Im vorliegenden Fall war es in der Mietwohnung unter anderem zu Schimmelbefall gekommen. 

VG Neustadt an der Weinstraße zu Eumann-Wahl: Der SPD-Politiker Marc Jan Eumann durfte zum neuen Direktor der rheinland-pfälzischen Landesmedienzentrale (LMK) gewählt werden, wie die SZ berichtet. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat zwei Eilanträge gegen die umstrittene Wahl abgewiesen. Es sei zulässig gewesen, die Stelle nicht öffentlich auszuschreiben. Außerdem habe die Versammlung der LMK das Recht, den Posten nach einem selbst gewählten Verfahren zu besetzen. 

LG Dortmund  BVB-Anschlag: Die SZ (Ulrich Hartmann) gibt die Aussagen des Polizisten, des Busfahrers und einer Anwohnerin des Hotels vor Gericht wieder, die den Bombenanschlag auf den BVB-Bus am 11. April 2017 hautnah miterleben mussten. Der Polizist, der ein Knalltrauma von dem Anschlag davontrug, sich inzwischen in psychotherapeutischer Behandlung befindet und dienstunfähig ist, will auch eine Zivilklage gegen den Angeklagten Sergej W. anstrengen. 

AG Kassel  § 219a StGB: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Kasseler Ärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus erhoben, nachdem sie aufgrund eines Hinweises auf ihrer Internetseite im vergangenen Jahr dreimal wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" angezeigt wurden. Nun hat das Kasseler Amtsgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Die Ärztinnen wollen den Hinweis im Internet laut eigenen Angaben jedoch nicht löschen. Der § 219 a StGB ist verfassungsrechtlich und auch unter den Fraktionen im Bundestag stark umstritten. Die taz (Dinah Riese) fasst den Fall zusammen. 

Recht in der Welt

USA  Waffenrecht: Aus Anlass des kürzlich stattgefundenen verheerenden Amoklaufs an einer High School in Parkland, Florida beleuchtet Rechtsanwalt Robert Peres auf lto.de die Hintergründe des Waffenrechts in den USA. Die positive Überzeugung vieler US-Amerikaner vom Waffenbesitzrecht gehe auf die Einstellung der antiföderalistischen Kräfte zur Zeit der Gründung der USA zurück, wonach man sich auf diese Weise gegen das Gewaltmonopol des Staates wehren konnte. Gegen Reformen des Waffenrechts spreche weiterhin der starke politische Einfluss der Waffenlobby. Einfachgesetzliche Änderungen des Waffenrechts seien jedoch wahrscheinlicher als höchstrichterliche Beschränkungen durch den Supreme Court oder eine Verfassungsänderung, so der Autor. 

USA  Nord Stream 2:  In einem Gastbeitrag für die FAZ erläutert Rechtsprofessor Otto Luchterhandt, warum der von Donald Trump am 2. August 2017 unterschriebene "Countering America’s Adversaries through Sanctions Act", ein Gesetz, das wirtschaftliche Investitionen in den Bau der russischen Gaspipeline Nord Stream 2 sanktioniert, völkerrechtswidrig ist. Laut Autor sei die Schwere der von Russland begangenen Völkerrechtsverletzungen, z. B. während der Krim-Krise, mit der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Grundrechte der von den Sanktionen Betroffenen abzuwägen. Gegen eine Verhältnismäßigkeit der Sanktionsmaßnahmen spreche jedoch, dass diese nicht darauf gerichtet seien, die völkerrechtswidrigen Aktionen Russlands einzustellen, sondern den Einfluss Russlands auf Europa, im Kaukasus und im nahen Osten einzudämmen.

Südafrika  Enteignungen: In das südafrikanische Parlament wurde mit großer Mehrheit ein Antrag auf Verfassungsänderung eingebracht, wonach Enteignungen von Farmern ohne Ausgleichszahlungen möglich werden sollen. 73 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen des Landes sind bis heute in den Händen von weißen Farmern. Nun soll ein Komitee die Möglichkeiten einer Verfassungsänderung prüfen und bis zum 30. August Ergebnisse vorlegen. Die SZ (Tobias Zick) berichtet. 

Sonstiges

Hasspostings: Die taz (Christian Rath) erklärt, wie Hasspostings im Internet strafrechtlich verfolgt werden. Ferner geht es darum, wie man zivilrechtlich gegen Hasskommentare vorgehen kann und durch welche neuen Gesetze wie Telemediengesetz und Netzwerkdurchsetzungsgesetz Hetze im Internet seit den letzten Jahren bekämpft werden soll. 

"Heimat" im BMI: In einem Gastbeitrag für die FAZ spricht sich Hans-Günter Henneke, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, dafür aus, die Kompetenzbereiche, die laut Koalitionsvertrag unter den Heimatbegriff fallen, nicht wie bisher auf mehrere Bundesministerien zu verteilen, sondern in der neuen Legislaturperiode beim Bundesinnenministerium zu bündeln. So könnten effektiv gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land hergestellt werden. Im Einzelnen könnte durch einen durchsetzungsstarken Heimatminister der Demographiepolitik des Bundes neuer Schwung verliehen und eine konsequente Dezentralisierungsstrategie in Bezug auf die Ansiedlung von Bundesbehörden in der Fläche verfolgt werden. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. März 2018: EuGH billigt befristete Rentner-Arbeitsverträge / Gesichtsverhüllungsverbot im Gericht / Waffenrecht der USA . In: Legal Tribune Online, 01.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27135/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen